- 28.07.2009, 11:16:29
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Berlakovich: Neues Artenhandelsgesetz für besseren Schutz gefährdeter Arten und effizientere Sanktionierung
Ministerrat beschließt Novelle des Artenhandelsgesetz
Wien (OTS) - "Der Handel mit Produkten tierischer oder
pflanzlicher Herkunft sowie mit lebenden Exemplaren ist neben der
Zerstörung der natürlichen Lebensräume die Hauptursache für die
Gefährdung vieler Tier- und Pflanzenarten. Der Handel mit
wildlebenden Tier- oder Pflanzenarten wird mit dem neuen Gesetz
besser geregelt und Vergehen werden effizienter bestraft. So sollen
Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig wildlebenden Tier- oder
Pflanzenarten oder Teile und Erzeugnisse daraus ohne entsprechende
Genehmigung einführen beziehungsweise mit diesen handeln, zukünftig
gerichtlich verfolgt werden. Denn geschützte Arten sind keine
Urlaubssouvenirs", so Landwirtschafts- und Umweltminister Niki
Berlakovich, dessen Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die
Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und
Pflanzenarten heute im Ministerrat beschlossen wurde.
Um eine schnellere und kostengünstigere Sanktionierung zu
ermöglichen, werden geringfügigere Vergehen zukünftig mittels einer
einfachen Strafverfügung geahndet werden. Dadurch können vor allem
Vergehen im Reiseverkehr im Zusammenhang mit der unerlaubten Einfuhr
von artengeschützten Touristensouvenirs rasch und effizient bestraft
werden. Weiters wird es künftig vereinfachte Verfahren bei der
Ermittlung geben: Waren bisher zwei unterschiedliche Behörden
zuständig, wird in Zukunft die Kontrolle und Durchführung der
Strafverfahren ausschließlich von den Zollbehörden durchgeführt
werden. Überdies sind die Nachweispflichten und Kontrollbefugnisse
genau definiert und ausdrücklich gesetzlich verankert.
Personen, die bereits ein Exemplar besitzen, müssen auf Verlangen
der zuständigen Behörden die Herkunft und den rechtmäßigen Erwerb
nachweisen können.
Rückfragehinweis:
Lebensministerium
Pressestelle
Tel.: (++43-1) 71100 DW 6703, DW 6823
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