• 27.07.2009, 12:26:26
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Postmarktgesetz: Infrastrukturministerin Doris Bures erzielt Einigung mit ÖVP

Gesetz am Dienstag im Ministerrat - 1.650 Postgeschäftsstellen garantiert, KV im Gesetz, mehr Mitsprache für Gemeinden und Länder, Öffnung der Hausbrieffachanlagen Ende 2012

Wien (BMVIT) - Infrastrukturministerin Doris Bures hat mit
Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka eine Einigung über das
Postmarktgesetz erzielt. Die Gespräche mit der ÖVP wurden am Montag
Vormittag abgeschlossen, die Vorlage kommt am Dienstag in den
Ministerrat. "Das Postmarktgesetz vereinbart garantierte
Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und die regionale
Wirtschaft mit fairen Rahmenbedingungen für die Post AG und die
alternativen Anbieter. Und wir haben sichergestellt, dass es faire
Bedingungen für die Beschäftigten in der Branche gibt; denn
Lohndumping ist kein Mittel in einem fairen Wettbewerb", erklärt die
Ministerin. ****

"Mit diesem Ergebnis können alle zufrieden sein. Das Wichtigste
dabei: Für die Bevölkerung gibt es die Garantie, dass die Versorgung
mit Postdienstleistungen sichergestellt wird", sagt
Infrastrukturministerin Doris Bures. Durch die im Gesetz vorgesehene
Mindestanzahl von 1.650 Postgeschäftsstellen werde das Angebot im
Vergleich zu heute sogar erweitert. "Das bedeutet eine
flächendeckende Versorgung auf sehr hohem Niveau. Das ist gut für die
Bevölkerung und gut für den Wirtschaftsstandort."

"Mit dem neuen Postmarktgesetz wird unser wichtigstes Ziel, die
nachhaltige Versorgung mit Postdienstleistungen durch 1650
Poststellen, sichergestellt", erklärt Finanzstaatssekretär Reinhold
Lopatka am Montag nach erfolgreicher Einigung mit
Infrastrukturministerin Doris Bures.

Im Folgenden die Eckpunkte des Postmarktgesetzes:
* Mindestens 1.650 Postgeschäftsstellen österreichweit werden
garantiert.
* Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit
Postdienstleistungen wird sichergestellt.
* Faire Bedingungen bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern von
konzessionierten Postdienstleistern - sie müssen nach dem jeweils
anzuwendenden KV beschäftigt werden. Die KV-Autonomie der
Sozialpartner bleibt unberührt.
* Es werden faire Bedingungen in einem liberalisierten Markt für alle
Marktteilnehmer geschaffen.
* Damit liegt ein klarer gesetzlicher Rahmen vor: Das bringt
Planungssicherheit für die Österreichische Post AG und für die
Unternehmen, die in den Postmarkt eintreten wollen.
* Ab 1.1.2011 ist der Postmarkt in Österreich vollständig
liberalisiert.

Mit diesem Gesetz werden die zentralen Anforderungen, die durch
die EU-Richtlinie zur Postmarktliberalisierung und das
Regierungsprogramm gestellt sind, erfüllt. Zugleich wird
sichergestellt, dass das Angebot für die Bevölkerung jedenfalls in
gleicher Qualität aufrechterhalten und sogar erweitert wird.

Poststellen - Kein Zusperren ohne Ersatz

Nach den Bestimmungen des Postmarktgesetzes werden 1.650
Postgeschäftsstellen in Österreich garantiert; das sind um 150 mehr
als die derzeitigen 1.500. Nach einem sorgfältig berechneten
Schlüssel (Hauptkriterien: Einwohnerzahl, Entfernung von
Postgeschäftsstelle) wird die Grundversorgung mit
Postgeschäftsstellen normiert.

Kein Zusperren ohne Ersatz: Wenn die Post ein Postamt schließt
oder wenn ein Postpartner zusperrt, muss die Post einen neuen
Postpartner finden oder ein neues Postamt aufsperren. Der Ersatz muss
qualitativ gleichwertig sein.

Die Post-Control-Kommission ist die Regulierungsbehörde, als
Geschäftsapparat dient die RTR GmbH. Die Regulierungsbehörde bekommt
als beratendes Gremium den Postgeschäftsstellenbeirat zur Seite
gestellt, der von Gemeindebund, Städtebund, der Verbindungsstelle der
Bundesländer beschickt wird. Damit wird die starke Einbindung von
Ländern und Gemeinden sichergestellt. Sie sind jedenfalls anzuhören,
bevor ein Postamt in eine nicht von der Post selbst betriebene
Postgeschäftsstelle umgewandelt werden kann.

Bei der Regulierungsbehörde wird überdies eine Beschwerde- und
Antragsstelle für Länder und Gemeinden sowie für die gesetzlichen
Interessenvertretungen eingerichtet. Diese Stelle prüft vorgebrachte
Beschwerden bezüglich des Universaldienstes und bringt sie in
begründeten Fällen vor die Regulierungsbehörde.

Liberalisierung - Faire Regeln für alle Marktteilnehmer

Gemäß der 3. EU-Postrichtlinie wird mit 1. Jänner 2011 der
Postmarkt vollständig liberalisiert. Das derzeit noch bestehende
Briefmonopol der Österreichischen Post AG für adressierte
Briefsendungen bis 50 g wird damit wegfallen. Das Postmarktgesetz
schafft nun klare und faire Rahmenbedingungen für den
Universaldienstleister Post AG und alle anderen Marktteilnehmer und
ihre Beschäftigten.

Zugleich werden Kostennachteile des Universaldienstleisters, der
auch in weniger dicht besiedelten Gebieten das volle Angebot an
Postdienstleistungen garantieren muss, durch einen
Universaldienstfonds ausgeglichen - "Rosinen-Picken" wird damit
ausgeschlossen. Im Folgenden die Regelung im Detail:

* Universaldienst-Anbieter ist die Österreichische Post AG.
* Es besteht Anzeigepflicht für Postdiensteanbieter bei der
Regulierungsbehörde.
* Postdienste, die adressierte Briefe bis 50 g einschließen, sind
konzessionspflichtig. Die Erteilung der Konzession erfolgt durch die
Regulierungsbehörde bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen
(Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Fachkunde, Einhaltung
angemessener Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlohnung).
* Als angemessen gelten solche Arbeitsbedingungen einschließlich der
Entlohnung, die im jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag festgelegt
sind.
* Dem Universaldienst-Anbieter gebührt ein finanzieller Ausgleich.
Für diesen finanziellen Ausgleich wird ein Universaldienst-Fonds
eingerichtet; beitragspflichtig sind alle konzessionierten
Postdienstleister, um das "Rosinen-Picken" zu verhindern.
* Betreiber von konzessionierten Postdiensten mit einem Jahresumsatz
von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit haben nach dem
Verhältnis ihres Marktanteils zur Finanzierung des Ausgleichsfonds
beizutragen. Das gilt auch für die ÖPAG.

Klare Regeln für Hausbrieffachanlagen - keine Belastung für
Eigentümer und Mieter

Das Postmarktgesetz bringt auch für die lange umstrittene und nach
dem VfGH-Urteil von 2006 zum Erliegen gekommene Umrüstung der
Hausbrieffachanlagen eine Lösung. Die Errichtungskosten für die für
alle Markteilnehmer zugänglichen Hausbrieffachanlagen tragen die Post
AG und die Marktteilnehmer; aus der Errichtung entsteht keinerlei
Belastung für die Hauseigentümer und Mieter.

* Die Umrüstung wird von der ÖPAG vorfinanziert und muss mit 31. 12.
2012 abgeschlossen sein.
* Betreiber von konzessionierten Postdiensten mit einem Jahresumsatz
von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit haben nach dem
Verhältnis ihres Marktanteils und nach Köpfen (Gewichtung 90:10) zur
Finanzierung beizutragen. Das gilt auch für die ÖPAG.

Lopatka: Notwendige Rahmenbedingungen für liberalisierten
Markt

"Das Gesetz schafft die notwendigen Rahmenbedingungen dafür, dass
die Post und deren Mitarbeiter auf einem liberalisierten Postmarkt
erfolgreich arbeiten können. Mit den 1650 Poststellen - Postämter und
Postpartner - ist auch die Versorgung im ländlichen Raum
gewährleistet. Eine Schließung von Postfilialen kann nur erfolgen,
wenn das Postamt nicht kostendeckend ist und die Postdienste durch
Postpartner sicher gestellt werden können", so Lopatka.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
Susanna Enk, Pressesprecherin
Telefon: +43 (0) 1 711 6265-8121
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

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