- 24.07.2009, 11:20:12
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ÖAMTC: Strafzettelflut aus italienischen Touristenstädten wegen "zona traffico limitato" (ZTL) (+Grafik)
Informationsfolder zum Download, rund um die Uhr-Beratung für Clubmitglieder
Wien (OTS) - Viele Italienurlauber sind zur Zeit richtig
verärgert. Grund dafür sind gesalzene Strafmandate, die sie aus
Italien erhalten haben. Tatbestand ist das unbefugte Einfahren in
eine "zona traffico limitato" (ZTL), eine verkehrsberuhigte Zone, wie
sie in vielen italienischen Städten zu finden ist. Viele suchen Rat
beim ÖAMTC, weil sie nicht wissen, ob die Strafe gerechtfertigt ist -
und was nun weiter zu tun ist. So auch Clubmitglied Markus G., der
mit dem Auto in Pisa unterwegs war. Als Italienkenner wusste er von
den Fahrverbotszonen in der Stadt und hielt nach Schildern Ausschau.
In einer schmalen Gasse musste er einen Torbogen durchfahren,
plötzlich befand er sich unmittelbar vor einer ZTL. "Herrn G. war es
unmöglich zu wenden, hinter ihm hupten die nachfolgenden Autos, vor
ihm war die Fahrverbotszone. Er fuhr also hinein und wurde prompt
dabei fotografiert", beschreibt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Eine
Strafe über 115 Euro wurde Herrn G. später als Reiseandenken
nachgeschickt.
Die ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant und die ÖAMTC-Juristin
Verena Pronebner fassen die wichtigsten Informationen rund um die
Fahrverbotszonen in italienischen Städten zusammen:
"Eine zona traffico limitato ist eine gekennzeichnete, begrenzte
Verkehrszone, in die ausschließlich Fahrzeuge mit einer
Sondergenehmigung einfahren dürfen", erklärt ÖAMTC-Touristikerin
Silvie Bergant. Es gibt sie in von Touristen gerne besuchten Städten
wie: Arezzo, Bologna, Bozen, Florenz, Genua, Mailand, Pisa, Rom,
Triest, Turin, Verona und vielen mehr. Innerhalb der ZTL besteht
entweder ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten
beschränktes Fahrverbot. Erkennbar ist eine ZTL durch Verkehrstafeln
mit einem Fahrverbotszeichen und der Aufschrift "zona traffico
limitato". Die genauen Zeiten des Fahrverbots sind entweder unter dem
Fahrverbotszeichen angebracht oder finden sich auf einer Zusatztafel.
Eventuelle Ausnahmen (italienisch: "eccetto") werden durch
Zusatzzeichen angezeigt.
In den meisten Städten sind bei Beginn der ZTL Überwachungskameras
angebracht. Die Kennzeichen aller Fahrzeuge werden fotografiert.
Dabei wird automatisch überprüft, ob eine Einfahrtsgenehmigung für
das Kennzeichen vorhanden ist. In kleineren Gemeinden wird die
Zufahrt durch die Polizei kontrolliert. "Wer übrigens nicht nur in
eine ZTL einfährt, sondern dort auch parkt, zahlt gleich noch mehr",
sagt die ÖAMTC-Touristikerin.
Hotelgäste brauchen eine temporäre Einfahrtsgenehmigung, wenn ihr
Hotel innerhalb einer ZTL liegt. Dazu informiert man das Hotel, dass
man mit dem Auto anreist und eine Einfahrtsgenehmigung benötigt. Das
Hotelpersonal muss dann Aufenthaltszeit und Kennzeichen rechtzeitig
bei der Behörde registrieren lassen. "Einige Clubmitglieder
berichten, dass trotz Zusage das Hotel die Registrierung 'vergessen'
hat", erzählt Bergant. Um Ärger zu vermeiden, sollte man auch
überprüfen, ob das Hotel das - korrekte - Kennzeichen bei der Behörde
gemeldet hat.
Was ist zu tun, wenn man unerlaubterweise in eine ZTL gefahren
ist
Wer direkt vor Ort einen Strafzettel erhält, sollte den
Strafzettel genau überprüfen. "Sind auf dem Strafzettel keine
Überweisungsdaten, also BIC und IBAN, angegeben, sollte man
versuchen, an der örtlichen Polizeistation die Strafe zu begleichen
oder die fehlenden Daten zu erhalten", rät ÖAMTC-Juristin Verena
Pronebner. Erreicht man vor Ort niemanden, kann man nur zuwarten, bis
eine Zustellung der Strafe zu Hause in Österreich erfolgt. Die
Zustellung eines Strafbescheides ins Ausland muss binnen 360 Tagen
nach Übertretungszeitpunkt erfolgen. Andernfalls ist die Strafe
verjährt und kann mit Einspruch bekämpft werden. So geschehen im
geschilderten Fall des Wieners Markus G. "Er hat die Strafe exakt am
361. Tag zugestellt bekommen - die Strafe ist daher verjährt",
erklärt Pronebner. Derzeit können nicht bezahlte italienische Strafen
in Österreich nicht zwangsweise eingetrieben werden. Es ist aber
nicht ausgeschlossen, dass ab 2010 alte, nicht bezahlte italienische
Strafen in Österreich vollstreckt werden. In Italien selbst können
offene Geldstrafen fünf Jahre lang eingefordert werden. "Wer beim
nächsten Urlaub in Italien von der Polizei aufgehalten wird, muss
sogar mit einer Verdoppelung der Strafe rechnen", sagt die
ÖAMTC-Juristin.
Informationen zum Thema "Fahrverbote in Italien" und Strafen
im Ausland
Die ÖAMTC-Rechtsberatung hat gemeinsam mit der ÖAMTC-Touristik
einen Informationsfolder zum Thema "zona traffico limitato" erstellt.
Dieser kann unter www.oeamtc.at/reiseratgeber downgeloaded werden.
Bei Problemen vor Ort sind die ÖAMTC-Juristen unter der Nummer des
Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1 25 120 00 rund um die Uhr erreichbar
und stehen sofort mit Rat zur Seite.
Bei Fragen und Unklarheiten zu Strafbescheiden aus dem Ausland
steht die ÖAMTC-Rechtsberatung für alle Clubmitglieder unter +43 (0)
1 71199 - 1530 zur Verfügung.
Aviso an die Redaktionen:
Der Folder "Fahrverbote in Italien" kann unter
www.oeamtc.at/reiseratgeber heruntergeladen und telefonisch unter +43
(0)1 711 99-1218 angefordert werden.
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Eva Käßmayer
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
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