- 23.07.2009, 11:01:45
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Schultes: Nach EU-Entscheidung Ökostromgesetz rasch umsetzen
Wichtiger Schritt zur Erreichung des 34%-Zieles bei erneuerbarer Energie
Wien (OTS) - "Die Förderregelungen für Ökostromerzeuger erhielten
nach monatelangen Verhandlungen das O.K. aus Brüssel, die
Begünstigung für stromintensive Großverbraucher in der Industrie
gegenüber anderen Produktionsbetrieben fand jedoch wegen der
Benachteiligung der Mitbewerber keine Zustimmung, hier sind weitere
Gespräche notwendig. Nachdem die EU endlich grünes Licht mit dieser
einen Einschränkung gegeben hat, darf mit der Umsetzung des Gesetzes
keine Zeit mehr verloren werden. Österreich will bis 2020 mindestens
34% Energie aus erneuerbaren Quellen bereitstellen. Ein
funktionierendes Ökostromgesetz ist dafür Voraussetzung. Die
Verlautbarung dieses Gesetzes wird den in dieser schwierigen
Krisenzeit notwendigen Investitionsschub auslösen. Dadurch können
sowohl in der Industrie als auch im Gewerbe und in der Landwirtschaft
bis zu 80.000 Arbeitsplätze gesichert werden", stellte heute Hermann
Schultes, Vorsitzender des Energieausschusses der
Landwirtschaftskammer Österreich und Präsident der LK
Niederösterreich, fest und dankte in diesem Zusammenhang dem
Wirtschaftsminister für dessen Unterstützung in der Umsetzung.
Flexibilität notwendig
"Damit das Gesetz umgehend wirksam werden kann, ist von allen
Beteiligten Flexibilität notwendig, Sonderbegünstigungen für die
Industrie erfordern neue Vorschläge, die bis jetzt nicht auf den
Tisch kamen, womit wohl wertvolle Zeit vergeudet wurde. Über den noch
offenen Punkt der sogenannten Industriedeckelung wird es daher noch
weitere Verhandlungen geben, was aber das Wirksamwerden der
EU-konformen Teile des Gesetzes keinesfalls verzögern darf",
unterstrich Schultes.
Keine Verzögerung
"Da ja der Förderteil des Ökostromgesetzes EU-konform ist, kann er
ohne weitere Verzögerungen in Kraft treten. Das ist nicht nur im
Sinne der Ökologie, sondern auch der Ökonomie unbedingt notwendig.
Immerhin handelt es sich bei dem Investitionsvolumen, das durch das
neue Gesetz ausgelöst würde, um eine Summe von mehreren hundert
Millionen Euro. Das Ergebnis dieses Schubs wäre mehrfach positiv:
Neben einer verstärkten Inlandsaufbringung von Energie, einer
reduzierten Abhängigkeit von Atomstrom-Importen, einer verbesserten
Handelsbilanz und Wertschöpfung im Inland und einer verstärkten
regionalen Versorgung würde auch die Netzsicherheit erhöht werden.
Außerdem entstehen durch den laufenden Betrieb dieser Ökostromanlagen
zusätzliche Dauerarbeitsplätze. Hätten wir während des vergangenen
Jahres schon 34% erneuerbare Energie aus inländischen Quellen
bereitstellen können, wären daraus EUR 1,5 Mrd. als eigene
Wertschöpfung im Land geblieben. Schließlich profitieren auch die
heimischen Anlagenbauer, deren hohe Kompetenz derzeit weltweit
gefragt ist, von zusätzlichen inländischen Aufträgen. Die Absicht von
Bundesminister Reinhold Mitterlehner, eine unmittelbare Wirksamkeit
herbeizuführen, kann nur unterstützt werden", erklärte Schultes.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
LK-Pressestelle: Dr. Josef Siffert,
Tel +43/1/53441-8521, Fax +43/1/53441-8519,
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