• 23.07.2009, 10:09:10
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  • OTS0056 OTW0056

Stellungnahme des Österreichischen Detektiv-Verbandes (ÖDV) zu den "Spitzel"-Aktivitäten im Auftrag Kasachstans

Wien (OTS) - Der ÖDV legt Wert auf die Feststellung, dass der im
kasachischen Auftrag tätige "Detektiv" kein in Österreich
legitimierter Berufsdetektiv ist. Er ist also nicht berechtigt
gewerblich in Österreich Ermittlungsdienste anzubieten. Sollte der
private Ermittler dies gegen Entgelt getan haben, so liegt eindeutig
eine strafbare Übertretung der Gewerbeordnung vor.

Zudem werden Berufsdetektive nur in Fällen tätig, in denen der
Auftraggeber ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
Nachrichtendienstliche Tätigkeit fällt sicher nicht in das
Aufgabengebiet von Berufsdetektiven. Der ÖDV lehnt es daher strikt
ab, dass Berufsdetektive derartige Ermittlungsaufträge annehmen.

Österreichs Berufsdetektive leisten wertvolle Dienste für Private
wie auch für die Wirtschaft. Aufklärung von Versicherungsbetrug,
Nachweis von Patent- und Markenverletzungen, Abwehr von
Ladendiebstählen, Suche nach untergetauchten Schuldnern, Nachweis der
Untreue von Arbeitnehmern, Nachweis von Wettbewerbsverletzungen und
Beweismittelbeschaffung für gerichtliche Verfahren zählen zu den
Tätigkeiten heimischer Berufsdetektive.

Der ÖDV distanziert sich unmissverständlich von
nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung, da dies mit den
ethischen Grundsätzen des Berufsstandes unvereinbar ist.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Detektiv-Verband (ÖDV)
Mag. Bernhard Maier, Vizepräsident ÖDV
Tel.: 01/5221372
www.oedv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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