- 21.07.2009, 12:08:21
- /
- OTS0092 OTW0092
Neuerlich schwerer medizinischer Kunstfehler
Verdacht auf Fälschung der Krankengeschichte
Wien (OTS) - Wie sich jetzt herausstellte, dürfte es im Wiener
Sozialmedizinischen Zentrum Ost im Oktober 2006 zu einem schweren
medizinischen Kunstfehler gekommen sein: Ohne medizinische
Notwendigkeit und ohne hinreichende Aufklärung der Patientin wurde
ihr der gesamte Dickdarm operativ entfernt. Die gesundheitlichen
Folgen: Künstlicher Darmausgang, eitrige Bauchfellentzündung wegen
undichter Naht und Notoperation. Frau Z. ist nicht nur Zeit ihres
Lebens geschädigt - sie kann auch ihren Beruf nur noch eingeschränkt
ausüben.
"Neben der Tatsache, dass diese radikale Operation medizinisch
nicht notwendig war und damit als solches eine Fehlbehandlung
darstellt, liegen uns zwei einander widersprechende Ausdrucke
desselben OP-Berichts vor", sagt der Rechtsanwalt der Betroffenen,
Dr. Matthias Göschke. Die Rechtfertigung des SMZ-Ost auf den Vorwurf,
die Krankengeschichte gefälscht zu haben: Der OP-Bericht der
Betroffenen sei mit dem einer anderen Patientin "versehentlich
vertauscht" worden. "Dies stellt wohl nur eine Schutzbehauptung dar.
Der erste Bericht beschreibt definitiv eine Operation, die
tatsächlich nicht durchgeführt wurde. Der zweite Bericht beschreibt
zwar die durchgeführte Operation, begründet diese allerdings mit
einer Diagnose, die mit der restlichen Krankengeschichte meiner
Mandantin nicht in Einklang zu bringen ist. Insgesamt muss daher
davon ausgegangen werden, dass beide Berichte auf die eine oder
andere Weise falsch sind", so Rechtsanwalt Göschke.
"Nicht nur, dass diese schwere Körperverletzung vollkommen unnötig
war - als Geschädigte ist meine Mandantin dann auch noch mit
unfassbaren Verharmlosungsversuchen konfrontiert, was eine
zusätzliche seelische Verletzung bewirkt", sagt Rechtsanwalt Göschke.
"Schlimm genug, wenn Fehler geschehen. Es ist aber dann das Mindeste,
dass mit solchen Fehlern rasch und professionell umgegangen wird."
Die Betroffene hat mittlerweile Strafanzeige gegen den
durchführenden Operateur wegen des Verdachts der Urkundenfälschung,
der schweren Körperverletzung und des Betrugs erstattet sowie
Schadenersatzansprüche geltend gemacht, welche allerdings vom Wiener
Krankenanstaltenverbund außergerichtlich dem Grunde nach abgelehnt
wurden.
Rückfragehinweis:
Dr. Matthias Göschke, Rechtsanwalt
Tel: 01/ 876 75 76
e-mail: office@goeschke.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF