Wien (OTS) - Die Ökologisierung der Maut für Kraftfahrzeuge mit
mehr als 3,5t hzG wird in Österreich ab 1. Jänner 2010 eingeführt und
gilt für das gesamte österreichische Autobahnen- und
Schnellstraßennetz. Die Umsetzung beruht auf Grundlage der
Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union, die eine nach
EURO-Emissionsklassen differenzierte Bemautung ab 2010 verpflichtend
vorsieht. Die nationale Umsetzung erfolgt in Österreich durch das
Bundesstraßenmautgesetz (BStMG) und die Mauttarifverordnung 2009.
Das neue Mauttarifsystem
Die EURO-Emissionsklasse wird als zusätzliches Kriterium bei der
Berechnung der zu entrichtenden Mauthöhe berücksichtigt. Wie bisher
hängt die Höhe der Maut auch von der Achszahl und von der Anzahl der
gefahrenen Kilometer ab.
Die EURO-Emissionsklassen werden in drei Tarifgruppen (A, B und C)
gestaffelt: Lkw mit den EURO-Emmissionsklassen EEV und EURO VI
(Tarifgruppe A) zahlen ab 1.1.2010 um -10% weniger Maut als beim
bisher anzuwendenden Basistarif, Lkw der EURO-Emissionsklassen IV und
V (Tarifgruppe B) zahlen um -4% weniger Maut. Lkw der
EURO-Emissionsklassen 0 bis III (Tarifgruppe C), das sind jene mit
dem höchsten Schadstoffausstoß, zahlen hinkünftig um +10% mehr.
Auf den Sondermautstrecken (A9, A10, A11, A13 und S16) gilt wie
bisher ein erhöhter Kilometertarif, auf der A13 Brenner Autobahn
weiterhin auch ein erhöhter Nachttarif.
Die in der Mauttarifverordnung 2009 angeführten Tarife unterliegen
noch der gesetzlich geregelten, jährlichen Anpassung an den
harmonisierten Verbraucherpreisindex (VPI). Die endgültigen Tarife
werden ab 1.1.2010 unter www.go-maut.at und www.asfinag.at
veröffentlicht und können dort jederzeit abgerufen werden.
Anmeldung zu einer bestimmten EURO-Emissionsklasse
"Für die ordnungsgemäße Einführung der
EURO-emissionsklassenabhängigen Bemautung in Österreich wird seitens
ASFINAG, aufbauend auf dem etablierten GO Mautsystem, die Möglichkeit
einer zeitgerechten Vorabdeklaration für unsere Kunden bereits ab 1.
August 2009 bei allen GO Vertriebsstellen gewährleistet", betont Dr.
Josef Fiala, Geschäftsführer der ASFINAG Maut Service GmbH,
"Nachweisdokumente können ab sofort an ASFINAG Maut Service GmbH
übermittelt werden".
Bereits bestehende Verträge bleiben weiterhin gültig und die
GO-Box muss nicht ausgetauscht werden, die Ökologisierung erfordert
lediglich eine Neueinstellung der GO-Box bei einer GO
Vertriebsstelle. Für die Deklaration ist daher ein
Vertriebsstellenbesuch erforderlich, da die richtige Emissionsklasse
des Kfz in der dazugehörigen GO-Box vorab gespeichert werden muss.
Die eingesetzten GO-Boxen können unmittelbar nach erfolgter
Deklaration der EURO-Emissionsklasse weiter verwendet werden. Eine
aktuelle Liste sämtlicher GO Vertriebsstellen ist unter
www.go-maut.at zu finden.
Standardmäßig ist auf allen GO-Boxen die Tarifgruppe C hinterlegt.
Nur nach erfolgter Deklaration ist eine Zuordnung in die besseren
Tarifgruppen A oder B (EURO IV und besser) möglich. Die durchgeführte
Deklaration entsprechend der EURO-emissionsklassenabhängigen
Bemautung wird ab 1.1.2010 umgesetzt. Von den Kunden ist zu beachten,
dass aufgrund einer Nicht- oder Fehldeklaration eine nachträgliche
Rückverrechnung zu viel bezahlter Maut nicht erfolgen wird.
Nachweiserbringung der EURO-Emissionsklasse
Nach der Änderung der Emissionsklasse an einer GO Vertriebsstelle
erhält der Kunde einen Beleg, die sog. Fahrzeugdeklaration, woraus
die GO-Box-Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte
EURO-Emissionsklasse hervorgehen.
GO-Maut Kunden müssen unbedingt darauf achten, dass jede
deklarierte EURO-Emissionsklase, die eine Begünstigung bei der
Mauttarifhöhe nach sich zieht (Tarifgruppen A und B), jedenfalls
frist- und ordnungsgemäß nachgewiesen werden muss. Für den Nachweis
ist stets das Antragsformular zu verwenden, welches auf
www.go-maut.at für unsere Kunden zum Download zur Verfügung steht.
Dem Antrag ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung sowie
gegebenenfalls eine Kopie des Herstellernachweises (COP) oder der
CEMT-Genehmigung beizulegen. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor
als auch nach der Deklaration an der GO Vertriebsstelle erfolgen,
jedoch müssen die entsprechenden Nachweisdokumente (in einfacher
Kopie) spätestens nach 14 Kalendertagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt
der Emissionsklassen-Deklaration an einer GO Vertriebsstelle, bei
ASFINAG Maut Service GmbH eingelangt sein.
Mit der Einführung der EURO-emissionsklassenabhängigen Bemautung
wird die Mitwirkungspflicht erweitert. Der Fahrer hat sich vor
Fahrtantritt zu vergewissern, dass die richtige GO-Box in seinem
Kraftfahrzeug montiert ist. Anhand der gültigen Fahrzeugdeklaration
kann er insbesondere das Kfz-Kennzeichen, die GO-Box-Nummer und die
deklarierte EURO-Emissionsklasse überprüfen.
Auf www.go-maut.at stehen detaillierte Informationen über die
EURO-emissionsklassenabhängige Bemautung in zahlreichen Sprachen zum
Download zur Verfügung. Alle weiterführenden Fragen rund um das Thema
Maut beantwortet Ihnen gerne unser ASFINAG Service Center unter der
Tel. (0)0800 400 11 400 bzw. +43 (1) 955 12 66.
Rückfragehinweis:
Mag. Ingrid Partl
Pressesprecherin
ASFINAG Maut Service GmbH
Tel.: 0664 60108 12825
mailto:ingrid.partl@asfinag.at
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