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ÖJC prüft die Möglichkeit der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Österreichischer Medienrat angerufen

Wien (OTS) - Immer öfter kommt es in Österreich zu Behinderungen von Pressefotografen bei der Ausübung ihres Berufes. So wurden die Fotografen von Nationalratspräsidenten des Plenums verwiesen, von Polizisten am Tatort massiv behindert und einer erhielt sogar eine Strafverfügung. "Langsam geht es bei uns in Österreich zu wie in Kakanien", sagt der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC), Fred Turnheim, in einer Aussendung am Mittwoch.

Der neueste Fall betrifft den Grazer Pressefotografen Fritz Langmann, der sich ordnungsgemäß bei einem Polizeieinsatz mit dem Presseausweis auswies, aber am Fotografieren behindert wurde und dann sogar noch ein Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Graz wegen "... als Fußgänger vorschriftswidrig auf der Fahrbahn verweilt, obwohl beiderseitig der Fahrbahn Gehsteige vorhanden waren", erhielt. Nach Angaben des betroffenen Pressefotografen hat er sich gar nicht auf der Fahrbahn aufgehalten.

Herr Langmann hat heute den Österreichischen Medienrat angerufen. Gleichzeitig hat der Österreichische Journalisten Club seine Anwälte beauftragt, eine Klage gegen die Republik Österreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen des Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen die Medien und Pressefreiheit in Österreich, zu prüfen.

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