• 13.07.2009, 10:54:07
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ÖAMTC: Reisestorno-Versicherung zahlt nicht immer

Der Club empfiehlt, Stornobedingungen unbedingt genau zu lesen

Wien (OTS) - Wer eine Reise tut, hat vieles zu erzählen. Die
Mitarbeiter der ÖAMTC-Rechtsberatung wissen aber aus ihrer Erfahrung,
dass es oft auch viel zu erzählen gibt, wenn man eine Reise bloß
gebucht hat. "Und zwar dann, wenn jemand aus persönlichen oder
beruflichen Gründen die Reise wieder stornieren will", berichtet
ÖAMTC-Juristin Gabriele Pfeiffer. "Trotz Reisestorno-Versicherung
kann es nämlich zu Problemen kommen." Wer etwa aus rein privaten
Gründen, wie zum Beispiel einem freiwilligen Jobwechsel, von einer
Reisebuchung zurücktritt, muss die Stornokosten in jedem Fall selbst
zahlen. Es ist daher unbedingt ratsam, die Bedingungen der
Stornoversicherung genau zu studieren.

"Eine Reisestorno-Versicherung übernimmt anfallende Stornokosten
bei schweren gesundheitlichen Problemen, sei es durch Krankheit oder
Unfall. Das gilt auch für eine plötzliche schwere Erkrankung, einen
Unfall oder den Todesfall eines nahen Verwandten", weiß die
ÖAMTC-Rechtsexpertin. Ebenfalls gedeckt sind Reisestornierungskosten,
wenn man auf Grund eines Elementarereignisses von der Reise
zurücktritt. Das sind Ereignisse, wie zum Beispiel ein
Wohnungseinbruch, die die persönliche Anwesenheit erfordern.
"Vereinzelt bieten Versicherungen auch dann Schutz, wenn eine
Scheidungsklage oder eine gerichtliche Vorladung eintrudelt oder die
nicht bestandene Matura eine geplante Reise verhindert", führt
Pfeiffer aus. "Auch eine unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber
wird vielfach als Stornogrund akzeptiert."

Doch Vorsicht, auch bei vereinbarten Leistungen kann es
Ausschlussgründe geben. "Nicht zu zahlen braucht die Versicherung,
wenn ein Unfall oder eine Erkrankung 'vorsätzlich' oder 'grob
fahrlässig' herbeigeführt wurde", erklärt die ÖAMTC-Expertin.
"Bestehende Leiden sind nur versichert, wenn sie unerwartet akut
werden." Schwere Krankheiten oder Schwangerschaft sollten daher vor
Abschluss der Versicherung gemeldet werden.

Beim Storno zählt jeder Tag

"Sollte man von einer Reise zurücktreten, muss man das dem
Reisebüro und dem Versicherer so schnell wie möglich schriftlich
mitteilen", rät die ÖAMTC-Juristin. "Beim Storno zählt jeder Tag,
weil die Kosten immer höher werden, je näher der Abreisetag rückt".
Die Einhaltung der Fristen und das richtige Stornieren mit allen
erforderlichen Unterlagen ist maßgeblich dafür, ob die Versicherung
auch in vollem Maß bezahlt. Bei plötzlicher Erkrankung muss man sich
im Zweifelsfall sogar beim Arzt über seine Reisefähigkeit erkundigen,
um rechtzeitig stornieren zu können.

Abschließend rät die ÖAMTC-Rechtsexpertin, bereits beim Abschluss
einer Reisestorno-Versicherung zu überprüfen, ob auch ein
"Reiseabbruch" versichert ist: "Im Zuge der ÖAMTC-Rechtsberatungen
werden wir auch immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen
Urlauber ihre Reise zwar antreten konnten, dann aber zum Beispiel aus
gesundheitlichen Gründen vorzeitig heimreisen mussten." Viele
Stornoversicherungen bieten auch in diesen Fällen Schutz und
übernehmen die zusätzlichen Heimreisekosten bzw. leisten Ersatz für
die nicht genutzten Teile der Reise.

Bei Fragen und Unklarheiten rund um das Thema Reisetorno stehen
die ÖAMTC-Juristen mit Rat und Hilfe zur Seite. Die
ÖAMTC-Rechtsberatung ist für Clubmitglieder unter +43 (0) 1 71199 -
1530 erreichbar.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Ralph Schüller
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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