• 09.07.2009, 12:15:13
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  • OTS0165 OTW0165

Regulator E-Control und E-Wirtschaft über neue Netztarife einig

Teilung der Effizienzgewinne zwischen Kunden und Netzbetreibern

Wien (OTS) - Die E-Control und die E-Wirtschaft haben sich nach
mehr als einem Jahr intensiver Verhandlungen über die zukünftige
Regulierung der Stromnetze im Zeitraum von 2010 bis 2013 geeinigt.
Zusätzliche Investitionsanreize - über die bisherige Verzinsung
hinaus - gewährleisten auch zukünftig die Investitionstätigkeit der
Stromnetzbetreiber. Die Stromnetzgesellschaften können in der
kommenden Regulierungsperiode eine Anerkennung von Netz-Investitionen
und eine entsprechende Abgeltung erwarten, erklärte DI Reinhard,
Brehmer, Sprecher Netze des Verbands der Elektrizitätsunternehmen
Österreichs (VEÖ) und Geschäftsführer Wien Energie Stromnetz GmbH. DI
Walter Boltz, Geschäftsführer der E-Control GmbH ergänzt, dass die
Unternehmen über ausreichend finanzielle Mittel verfügen und einem
weiteren Ausbau der Strominfrastruktur zur Gewährleistung der hohen
Versorgungssicherheit aus finanzieller Sicht nichts entgegensteht.

Basis der neuen Netztarifregulierung sind die von der E-Control
festgestellten Kosten und auch Effizienzgewinne der Netzbetreiber,
die in den letzten Jahren erwirtschaftet wurden. DI Boltz zeigt sich
erfreut, dass es in den Verhandlungen gelungen ist, bereits jetzt 25%
der Effizienzsteigerungen den Kunden zugute kommen zu lassen und
somit auch die Kunden von den Effizienzsteigerungen der Netzbetreiber
zeitnah profitieren werden. Brehmer: "Sollte sich herausstellen, dass
am Ende der 2. Regulierungsperiode im Jahr 2013 Unternehmen höhere
Effizienzgewinne haben, werden zumindest sämtliche Effizienzgewinne
zu gleichen Teilen zwischen Netzbetreibern und ihren Kunden
aufgeteilt werden. Eine Hälfte der Effizienz-Gewinne bleibt bei den
Netzbetreibern, die andere Hälfte wird den Kunden zugute kommen."

Tragfähige Basis für die zweite Regulierungsperiode

Aufbauend auf den Grundsätzen der 1. Regulierungsperiode wurde
eine wirtschaftlich tragbare Lösung gefunden, die nicht nur die
Finanzkraft der Netzgesellschaften absichert, sondern auch die Basis
für die künftigen Investitionen legt, sind sich Brehmer und Boltz
einig. Wenn Netzunternehmen über das Ausmaß der Abschreibungen hinaus
Investitionen tätigen, erhalten sie dafür finanzielle Abgeltungen.
Brehmer: "Alles hängt jetzt von der noch ausständigen Kostenprüfung
der Netzbetreiber ab, deren Ergebnis als Ausgangsposition für die
kommende Regulierungsperiode dienen wird. Werden dort die realen
Gegebenheiten anerkannt, dann können die Investitionen im Netzbereich
zügig vorangetrieben werden." Insgesamt sieht die E-Wirtschaft bis
2020 einen Investitionsbedarf von rund sechs Milliarden Euro bei den
Netzen. DI Boltz verweist auf die Verzinsung des Eigenkapitals von
mehr als 10% und ist davon überzeugt, dass sich die Netzbetreiber -
wie auch in den letzten Jahren - ihrer Verantwortung bewusst sind und
notwendige Investitionen kosteneffizient vorantreiben.

Uneinigkeit bei der Beibehaltung des generellen Abschlags

Zu kritisieren ist laut Brehmer jedoch die Beibehaltung des
generellen Abschlags bei den Netztarifen von 1,95 Prozent pro Jahr
bis 2013, der - so die Meinung der E-Wirtschaft - einer der höchsten
in Europa ist. Dieser Abschlag sollte spätestens mit Ende der nun
vereinbarten Regulierungsperiode reduziert werden, sonst wären die
kontinuierlichen Netzinvestitionen erneut gefährdet. Walter Boltz
sieht das naturgemäß anders: "Sämtliche Wirtschaftszweige haben in
der Vergangenheit ihre Produktivität steigern können, dass hat
natürlich auch für die Netzbetreiber zu gelten!"

Basis der aktuellen Verhandlungen war die Übereinstimmung zwischen
VEÖ und E-Control, dass die Parameter der Regulierungsformel zu
diskutieren seien, aber die Benchmarking-Methoden und deren
Gewichtung zur Ermittlung von Effizienzwerten weiterhin ihre
Gültigkeit haben sollten.

Weitere Eckpunkte der Einigung: Die durchschnittlich gewogenen
Kapitalkosten für die kommende Regulierungsperiode wurden
entsprechend den Marktverhältnissen auf 7,025 Prozent angehoben, die
jährliche Abgeltung der Inflation erfolgt wie bisher durch den
Netzbetreiberpreisindex, der auf dem Tariflohnindex, dem
Baupreisindex und dem Verbraucherpreisindex beruht. Die Entgelte für
Messleistungen und das Netzverlustentgelt sind nicht Gegenstand des
Anreizregulierungssystems und werden gesondert behandelt. Die
E-Control und der VEÖ werden schließlich vor Ablauf der 2.
Regulierungsperiode - ab 2011 - in Gespräche über die Gestaltung der
Regulierung der Systemnutzungstarife ab 1.1.2014, insbesondere über
die Frage der Überführung des Anreizregulierungssystems sowie die
Höhe der Produktivitätsabschläge eintreten.

Rückfragehinweis:

Ernst Brandstetter
   Pressesprecher des Verbands der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ)
   Tel.: +43 1 50198 260
   Mobil: +43 (0) 676 845 019 260
   E-Mail: [email protected]
   
   E-Control
   Mag. Bettina Ometzberger
   Mag. Claudia Riebler
   Tel. 24 7 24-202
   Tel: 24 7 24-206

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