• 02.07.2009, 21:48:22
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  • OTS0357 OTW0357

Sitzung des NÖ Landtages

St. Pölten (NLK) - Die nächsten beiden Geschäftsstücke wurden bei
getrennter Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt:

Antrag der Abgeordneten Sulzberger u. a. betreffend Änderung des
NÖ Kanalgesetzes 1977. Der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.
(Berichterstatter: Abgeordneter Edmund T a u c h n e r , FP)

Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Cerwenka u. a.
betreffend Änderung des NÖ Kanalgesetzes 1977. Der Ausschuss-Antrag
lautet auf Ablehnung. (Berichterstatter: Abgeordneter Franz G a r t
n e r , SP)

Abgeordneter Benno S u l z b e r g e r (FP) sagte, der
FP-Antrag ziele auf eine objektive Gebührengestaltung nach dem
Verursacherprinzip ab. Er sei auch der Meinung, wenn sich jemand
einen Zweitwohnsitz leisten könne, dürfe er sich nicht davonstehlen.
Wenn die Wasserrahmenrichtlinie der EU schlagend werde, müsse man vom
derzeitigen System ohnehin abgehen.

Abgeordneter Josef J a h r m a n n (SP) nannte das Thema
Kanalgebühren "einen Dauerbrenner". Er könne die Ausführungen seines
Vorredners nicht nachvollziehen. Jahrmann meinte, es gebe einen
Aufklärungsbedarf bei der Bevölkerung über das Gebührenmodell beim
Kanal. Die Hausbesitzer hätten nicht nur die Erhaltungskosten,
sondern auch die Errichtungskosten für den Kanal abzudecken. Beiträge
könnten für Bürger, die in einer Notsituation sind, auch gestundet
werden, unter Einhaltung der Rechtssicherheit für alle Betroffenen.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) sagte, es gäbe
viele Bürger, die sich über die Höhe der Kanalabgabe beschwerten,
auch bei der Volksanwaltschaft. Die Kosten für die Errichtung und den
Betrieb eines Kanals müssten genau getrennt werden. Außerdem seien
die Kosten sozial verträglich unter der Bevölkerung aufzuteilen. Die
flächenbezogene Berechnungsvariante bei der Kanalabgabe in
Niederösterreich müsse abgeändert werden.

Abgeordneter Ing. Franz R e n n h o f e r (VP) betonte, eine
aufkommensneutrale Regelung bei den Gebührenhaushalten müsse immer
gegeben sein. Jede Veränderung, Anpassung oder Neuregelung führe zu
Gewinnern und Verlierern und schaffe neue Unzufriedenheit. Ein
Großteil der Bevölkerung empfinde die Abgabe als gerecht. Es gebe nur
einige wenige Bürger, die mit dem Abrechnungsmodell in
Niederösterreich unzufrieden sind.

Der Antrag der Abgeordneten Sulzberger u. a. auf Änderung des NÖ
Kanalgesetzes wurde von SP, VP und Grüne abgelehnt. Der Antrag der
Abgeordneten Cerwenka u. a. betreffend Änderung des Kanalgesetzes
wurde von FP, VP und Grüne abgelehnt.

Die beiden folgenden Geschäftsstücke wurden bei getrennter
Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt:

Veranlagung des Landes Niederösterreich, Richtlinien
(Berichterstatter: Abgeordneter Karl B a d e r , VP)

Maßnahmen zur Schadensminimierung in Bezug auf die veranlagten NÖ
Landesgelder sowie Verbesserung der Information darüber an Landtag
und Regierung. Der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.
(Berichterstatter: Abgeordneter Ing. Franz G r a t z e r , SP)

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r - H u b e r (G) sagte, die
Kernfrage rund um die Richtlinien betreffend der Veranlagungen des
Landes sei: Wie viel Geldanlage verträgt die Ethik? Die FIBEG habe
sich bereits auf eine Diskussion über ethische Grundsätze und
Kriterien bei der Veranlagung festgelegt, aber die Umsetzung und
Verwirklichung dieser Richtlinien lasse noch auf sich warten.
Arbeitsrechtliche Bedingungen und Gleichberechtigung seien bei den
Investments des Landes Niederösterreich zu berücksichtigen.
Beispielsweise müssten die benötigten 166 Millionen Euro für den
Neubau des Spitals in Neunkirchen vernünftig über Veranlagungen und
deren Rendite erwirtschaftet werden. Die Veranlagungsbestimmungen
hätten den gesellschaftlichen Willen zu berücksichtigen. Das
Szenario, wie ein Ausstieg aus den Veranlagungen der Wohnbaugelder
auszusehen habe, müsse immer gewährleistet sein.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) erklärte, der
Antrag von FP und SP zur Schadensminimierung unterscheide sich in
wesentlichen Bereichen vom VP-Antrag. Das Wichtigste wäre, rasch
einen anderen Weg bei der Veranlagung der Wohnbaugelder
einzuschlagen. Das Realisieren von Verlusten müsse in Zukunft
ausgeschlossen sein. Der ursprüngliche Wert von rund 8 Milliarden
Euro werde nur mehr sehr schwer zu erreichen sein, selbst wenn sich
die Börsen in den nächsten Jahren sehr gut entwickelten. Seine
Fraktion werde nicht zustimmen können, weil man einen anderen Weg
gehen wolle. Denn diese Gelder seien zu wichtig, um sie der Gefahr
von Verlusten auszusetzen.

Klubobmann Helmut C e r w e n k a (SP) sagte, man werde den
VP-Antrag nicht die Zustimmung geben, weil er nicht ausreichend sei.
Der Antrag der SP stelle hingegen einen Strategiewechsel dar. Die
Welt habe sich seit einem Jahr gravierend verändert, und daher sei es
wichtig und notwendig, einen Paradigmenwechsel einzuschlagen. Der
Antrag der SP gemeinsam mit den Freiheitlichen wolle einen
kontrollierten Rückzug. Man trete für einen sorgfältigen Umgang mit
Steuermitteln ein.

Abgeordneter Mag. Karl W i l f i n g (VP) betonte, man wolle
ethisch richtig und zum Besten nutzen der Bevölkerung veranlagen.
Gemeinsam habe man 2002 beschlossen, dass so, wie es geschehen ist,
zu veranlagen sei. Man habe sich damals gemeinsam für diese
Veranlagung entschieden. Die Bevölkerung erwarte eine kalkulierbare,
seriöse und geradlinige Politik.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Josef L e i t n e r (SP)
meinte, es sei Fakt, dass es 2008 einen Verlust von rund 800
Millionen Euro gegeben habe. Davon seien 312 Millionen Euro
realisiert worden. Insgesamt handle es sich um 1 Milliarde in den
Jahren 2002 bis 2008. Dies wäre möglich gewesen, weil es keine
Veranlagungsrichtlinien gegeben habe. Die Verluste seien zu hoch, um
zur Tagesordnung überzugehen. Von konservativer Veranlagungspolitik
könne keine Rede sein.

Abgeordneter Mag. Alfred R i e d l (VP) betonte, man habe sich
bemüht, den Gemeinden einen Rahmen zu geben, der Sicherheit geben
solle. Auch die Nationalbank habe das begrüßt.

Der Antrag betreffend Veranlagung des Landes Niederösterreich,
Richtlinien wurde mit Mehrheit angenommen. Der Ausschuss-Antrag auf
Ablehnung des Antrages betreffend Maßnahmen zur Schadensminimierung
in Bezug auf die veranlagten NÖ Landesgelder sowie Verbesserung der
Information darüber an Landtag und Regierung wurde mit Mehrheit
angenommen.

Abgeordneter Rupert D w o r a k (SP) berichtete zum Antrag
betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976
(GVBG-Novelle 2009).

Der Antrag wurde ohne Wortmeldung einstimmig angenommen.

(Forts.)

Rückfragehinweis:
Niederösterreichische Landesregierung
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
Tel.: 02742/9005-12172
http://www.noe.gv.at/nlk

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