- 02.07.2009, 10:16:41
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WKÖ-Pollirer: Datenschutznovelle muss wirtschaftliche Interessen berücksichtigen
Verbesserung für Bonitätsdatenbanken gefordert
Wien (PWK522) - "Die Wirtschaftskammer begrüßt die Novelle des
Datenschutzgesetzes (DSG)in wichtigen Punkten wie der
Nichtberücksichtigung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie
die Beibehaltung des Datenschutzes für juristische Personen",
erklärte der Obmann der Bundessparte Information und Consulting,
Hans-Jürgen Pollirer Dienstag Abend bei einer Podiumsdiskussion zum
Thema Datenschutz in Wien.
Die österreichische Rechtsordnung sehe bereits im
Arbeitsverfassungsgesetz ausreichende Schutzregelungen für
Arbeitnehmer vor, weshalb die noch im Regelungsentwurf 2008
vorgesehene Verpflichtung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
entbehrlich sei.
Kernpunkte der DSG-Novelle sind die Regelungen über die
Videoüberwachung, die Bündelung der datenschutzrechtlichen
Kompetenzen beim Bund, sowie das Anmeldeverfahren beim
Datenverarbeitungsregister.
Pollirer: "Allerdings gibt es dringenden Verbesserungsbedarf für
Bonitätsdatenbanken. Sie stellen die wirtschaftliche Grundlage der
Kreditauskunfteien dar. Die einfache Löschung aus diesen gefährdet
die wirtschaftliche Existenz einer ganzen Branche und ist auch nicht
im gesamtwirtschaftlichen Interesse." Pollirer fordert daher dringend
eine befriedigende Regelung, die nun in der DSG-Novelle verwirklicht
werden soll.
Sein Unmut über die bestehende Situation resultiert aus der
jüngeren Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofs, der
Bonitätsdatenbanken als öffentlich zugängliche qualifizierte und
jedem ein Widerspruchsrecht ohne Begründung ermöglicht, unabhängig ob
die Datenbestände richtig und unkorrekt sind. "Es ist ganz klar, dass
man eine Ausgewogenheit zwischen den Interessen der Betroffenen
finden muss. Es kann aber nicht sein, dass eine ganze Branche vor dem
Problem steht, keine gesicherten Auskünfte mehr geben zu können, weil
die Datenbanken aufgrund beantragter Löschungen unvollständig sind",
kritisierte Pollirer. Auch die geplanten Regelungen zur
Videoüberwachung stoßen auf Kritik, da sie eine maximale
Speicherfrist von 48 Stunden vorsehen. Dies bedeutet jedoch, dass bei
Videoaufzeichnungen über das Wochenende eine Löschungsverpflichtung
besteht, bevor man die Videos überhaupt gesehen hat. "Eine längere
Frist ist daher mehr als angebracht", unterstrich Pollirer.
Univ. Prof. Hannes Tretter von der Universität Wien,
Boltzmann-Institut für Menschenrechte, welches mit der Ausarbeitung
eines Entwurfes zur Umsetzung der Richtlinie über die
Vorratsdatenspeicherung vom BMVIT beauftragt wurde, strich die gute
Zusammenarbeit mit den Vertretern der Wirtschaft hervor. Der
Praxisbezug sei gerade bei einer derart sensiblen Thematik wie der
Vorratsdatenspeicherung von besonderer Bedeutung.
"Wichtig für die betroffenen Branchen ist, dass die Umsetzung äußerst
schonend und mit dem geringstmöglichen Eingriff in die Grundrechte
stattfinden soll", erläuterte Christian Schaumann von T-Mobile. Dies
bringe auch mit sich, dass die Speicherfrist nur das von der
Richtlinie vorgesehene Mindestmaß, nämlich sechs Monate, betragen
soll.
"Neben der minimalst möglichen Speicherfrist sollte die
Auskunftspflicht nur bei schweren Verbrechen vorgesehen sein. Da die
Telekom-Betreiber und Internet-Service-Provider bei der Anwendung der
Richtlinie auch für die Polizei tätig werden, ist es auch unbedingt
notwendig, dass für diese Tätigkeit ein Kostenersatz vorgesehen
wird", betonte Schaumann. (IP)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Bundessparte Information und Consulting Mag. Philipp Graf Geschäftsführer-Stellvertreter Tel. 05 90 900-3175 E-Mail: ic@wko.at
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