• 30.06.2009, 21:49:49
  • /
  • OTS0355 OTW0355

Finanzausschuss: Debatte über Bankgeheimnis geht weiter Erleichterungen für behinderte Kinder, günstigere Kinder-Pässe

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf seiner Sitzung wandte sich der
Finanzausschuss dem Thema "Bankgeheimnis für Steuerausländer" zu und
nahm mit S-V-Mehrheit einen V-S-Antrag (681/A) für ein Amtshilfe-
Durchführungsgesetz an, das die Weitergabe von Daten ausländischer
Bankkunden regelt, die im Verdacht stehen, in ihrem Heimatland
Steuern hinterzogen zu haben. Das Gesetz schafft eine Rechtsgrundlage
zur Umsetzung von Doppelbesteuerungsabkommen, mit denen Österreich
OECD-Grundsätze beim Datenaustausch erfüllen möchte. Für Österreicher
mit Wohnsitz im Inland soll das verfassungsrechtlich garantierte
Bankgeheimnis uneingeschränkt weiter gelten. FPÖ und BZÖ wollen das
Bankgeheimnis nicht antasten, die Grünen meldeten Zweifel an, dass
die von den Regierungsparteien gefundene Lösung den OECD-Grundsätzen
tatsächlich entspreche. Im Plenum erfordert der Beschluss eine
Zweidrittelmehrheit.

Durch Annnahme weiterer V-S-Anträge machten die Ausschussmitglieder
den Weg zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für die
Betreuung behinderter Kinder zusätzlich zum Freibetrag für
außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 262 Euro monatlich und für
eine ermäßigte Gebühr von 30 € bei der Ausstellung der neuen
Reisepässe für Kinder frei (680/A). Außerdem stimmte der Ausschuss
einem V-S-Antrag zur Änderung des Bewertungsgesetzes zu, der zur
Verwaltungsvereinfachung eine EDV-unterstützte Einheitsbewertung bei
Änderungen im Eigentum von Grundstücken ermöglicht (682/A).

Ein Antrag des BZÖ zur Abschaffung der Gebühr, die bei der
Verlängerung befristeter Führerscheine eingehoben wird (501/A(E)
wurde vertagt; ein FPÖ-Antrag zur Verlängerung der unbegrenzten
Staatshaftung für private Sparguthaben über die vorgesehene Frist
31.12.2009 hinaus bis Ende 2010 (696/A) fand keine Mehrheit.

Bankgeheimnis soll für ausländische Steuersünder fallen

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) kritisierte die "Aufweichung des
Bankgeheimnisses", die er als ersten Schritt zu seiner Abschaffung
sah und machte darauf aufmerksam, der Entfall des Bankgeheimnisses
treffe auch Österreicher, die im Ausland arbeiten. Da der Antrag der
Regierungsparteien nicht ohne Zustimmung der Opposition in Kraft
treten könne, brauchten SPÖ und ÖVP die Zustimmung einer Opposition,
mit der die Koalitionsparteien in anderen Fragen wenig freundlich
umgingen. Für völlig unbegründet hielt Westenthaler die Angst der
Regierung vor "grauen Listen", verlangte mehr Rückgrat bei der
Vertretung österreichischer Interessen nach außen und verlangte, dass
das Bankgeheimnis Teil der österreichischen Rechtsordnung bleibe.

Diesen Ausführungen schloss sich Abgeordneter Alois Gradauer (F) an
und wandte sich entschieden gegen jede Entwicklung in Richtung
"gläserner Mensch".

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) wies auf die aktuelle
internationale Entwicklung hin und unterstrich das Interesse
Österreichs, einen Ausgleich zwischen der Erhaltung des
Bankgeheimnisses und der Solidarität mit Ländern zu finden, die um
Bankauskünfte ansuchen. Österreich sollte sich nicht dem Vorwurf
auszusetzen, es unterstütze die Geldwäsche. Österreich habe mit der
OECD einen guten Verhandlungserfolg erzielt, einen automatischen
Datenaustausch verhindert und das Bankgeheimnis für Österreicher
erhalten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) bekannte sich dazu, dass
Österreicher, die in Deutschland arbeiten, künftig das
österreichische Bankgeheimnis nicht mehr zur Steuerhinterziehung
nützen können. "Ich will nicht, dass österreichisches Recht dazu
benützt werden kann, Steuern zu hinterziehen", sagte Krainer und
erinnerte BZÖ und FPÖ daran, dass deren ehemaliger Finanzminister
Grasser einem automatischen Informationsaustausch zugestimmt habe,
der wirksam werde, sobald ihn Länder wie Schweiz, Liechtenstein und
Andorra auch einführen.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) erbat Auskunft darüber, mit welchen
Konsequenzen Österreich rechnen müsse, wenn es den mit der OECD
vereinbarten Informationsaustausch bei begründeten Verdachtsmomenten
gegen Bankkunden nicht einführe.

Abgeordneter Werner Königshofer (F) wies es als Unterstellung zurück,
österreichische Banken würden Steuerhinterzieher decken und warnte
vor Kapitalabflüssen aus Österreich.

Abgeordneter Werner Kogler (G) klagte zunächst ebenfalls über die
Nichtbeachtung von Wünschen der Opposition, etwa bei der geplanten
Geschäftsordnungsreform, die im Widerspruch zu der Erwartung stehe,
die Opposition werde zustimmen, wenn es darum gehe, eine
Verfassungsbestimmung zu ändern, wie nun beim Bankgeheimnis. Die
Gründe für die Vorlage seien ihm plausibel, sagte Kogler, sie
enthalte eine "kreative Lösung", räumte der Abgeordnete ein, zeigte
sich aber skeptisch, ob diese geeignet sei, die OECD-Grundsätze
tatsächlich zu erfüllen. Kogler fragte, ob der "begründete Verdacht"
der OECD-Richtlinie entspreche, sah Unklarheiten bei den Bestimmungen
für die Prüfung der Erfüllung der Auskunftsvoraussetzungen durch den
ersuchenden Staat, meinte, mögliche Verfahrensverzögerungen infolge
der notwendigen Information der Betroffenen würden mit der OECD-
Richtlinie nicht in Einklang stehen und äußerte Vermutungen über
Umgehungsmöglichkeiten durch "Strohmann"- Konstruktionen oder
"Nummernkonten".

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) erinnerte an eine Rede des US-
Präsidenten Barack Obama, der der Steuerhinterziehung entschieden den
Kampf angesagt hat und meinte, in dieser Frage habe sich der
internationale Wind gedreht.

Staatssekretär Reinhold Lopatka stellte fest, die geplanten
Doppelbesteuerungsabkommen würden kein rückwirkenden Wirkung haben.
Er sprach die Erwartung aus, die vorgesehene Regelung werde keine
Kapitalabflüsse aus Österreich nach sich ziehen und machte die
Abgeordneten auf massive Sanktionen aufmerksam, die etwa Frankreich
und Deutschland Österreich für den Fall der Nichtumsetzung der OECD-
Vereinbarung angedroht haben, etwa die Kündigung von Abkommen oder
steuerliche Maßnahmen gegen die Einfuhr österreichischer Güter. Um
solche Sanktionen zu vermeiden, sei es notwendig, rasch die
Doppelbesteuerungsmaßnahmen auszuhandeln. "Es herrscht Zeitdruck",
sagte Lopatka.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung bemühte sich Sektionschef
Wolfgang Nolz, die diffizilen Rechtsfragen zu klären, die
Abgeordneter Kogler aufwarf, und teilte dabei mit, es werde
notwendig, sein in den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen dafür
Sorge zu tragen, dass Verfahren nicht ungebührlich verlängert werden.

Staatssekretär Reinhold Lopatka zeigte sich überzeugt, dass der
vorliegende Entwurf den Anforderungen der OECD entspricht und wies
ausdrücklich auf positive Reaktionen des deutschen Finanzministers
Steinbrück hin.

Auf Vorschlag von Ausschussobmann Günter Stummvoll vereinbarten die
Abgeordneten, allfällige Rechtsfragen bis zur Behandlung der Vorlage
im Plenum in der nächsten Woche gemeinsam mit Experten zu klären.

Erleichterungen für behinderte Kinder, günstigere Kinder-Pässe

Die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) haben
die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen für die Betreuung von
behinderten Kindern zusätzlich zum Freibetrag für außergewöhnliche
Belastungen in Höhe von 262 € monatlich bis zur Vollendung des 16.
Lebensjahres beantragt. Zudem soll bei der Ausstellung der neuen
Reisepässe für Kinder eine niedrigere Gebühr von 30 € statt 69,9 €
eingehoben werden. Abgeordneter Peter Westenthaler (B) verlangte -
ebenso wie sein Kollege Lutz Weinzinger von der FPÖ - eine getrennte
Abstimmung. Während er der zusätzlichen Unterstützung von behinderten
Kindern natürlich gerne zustimme, lehne er jegliche Gebührenerhöhung
ab, so Westenthaler. - Der Antrag wurde bei der getrennten Abstimmung
teils einstimmig, teils mehrheitlich angenommen.

Obwohl bei der Verlängerung befristeter Lenkerberechtigungen kein
nennenswerter Aufwand bei der Behörde entsteht, werde jeweils eine
Gebühr in der Höhe von 45,6 Euro eingehoben klagte Abgeordneter
Ernest Windholz (B) in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion. Er
kritisierte, dass davon in erster Linie behinderte Menschen betroffen
seien und beantragte die Abschaffung der Gebühr. - Dieser Antrag
wurde mehrheitlich vertagt.

Weg frei für eine EDV-unterstützte Einheitsbewertung

Bislang können Daten über Änderungen im Eigentum von Grundstücken den
Finanzbehörden nicht elektronisch mitgeteilt werden. Um dies im Sinne
der Verwaltungsökonomie zu ermöglichen und damit den Weg für eine
automationsunterstützte und damit rationellere und raschere
Einheitsbewertung frei zu machen, beantragten die Abgeordneten Günter
Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) diesbezügliche Änderungen im
Bewertungsgesetz und erhielten dafür Zustimmung von allen Fraktionen.

FPÖ-Antrag auf Verlängerung der Einlagenhaftung wurde abgelehnt

Um das Vertrauen der Bevölkerung in das österreichische Finanzsystem
zu stärken, wie er sagte, trat FPÖ-Abgeordneter Lutz Weinzinger für
die Verlängerung der unbegrenzten Staatshaftung für private
Sparguthaben über die vorgesehene Frist 31.12.2009 hinaus bis Ende
2010 ein. Abgeordneter Christoph Matznetter (S) kritisierte den
Vorschlag der Freiheitlichen, weil dies bedeuten würde, dass der
"kleine Mann" für Einlagen in der Höhe von mehreren hunderttausend
Euro mithaften müsse. Auch Abgeordneter Martin Bartenstein (V) sprach
von einem sinnvollen Auslaufen der Regelung. - Der Antrag fand keine
Mehrheit. (Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: pk@parlament.gv.at, Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel