Innsbruck (TP/OTS) - Einleitende Bemerkungen
Die Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH
(OSVI-GmbH) wurde seit November 2008 zwei Mal Prüfungen durch
Kontrollorgane der öffentlichen Hand unterzogen:
- November 2008 - März 2009 / Landesrechnungshof
- Mai 2009 - Juni 2009 / Landesrechnungshof und städt.
Kontrollabteilung
Bei beiden Prüfungen wurden die von der OSVI-GmbH vorgelegten
Unterlagen verwendet und als korrekt beurteilt.
§6 Abs.1 Landesrechnungshofgesetz normiert die Vertraulichkeit von
Berichten bis zum Abschluss der Behandlung im
Finanzkontrollausschuss. Ich persönlich habe mich an diese
gesetzliche Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht gehalten und
auch als Geschäftsführer der OSVI-GmbH dafür gesorgt, dass dies auch
innerhalb der OSVI umgesetzt wird.
Diese gesetzeskonforme Vorgangsweise einzuhalten, ist mir erst
seit dem Zeitpunkt schwergefallen, ab dem durch offenkundige
Nichteinhaltung dieser Bestimmung, sowohl der Rohbericht, als auch
der Endbericht an Dritte, insbesondere auch an Medienvertreter,
weitergegeben wurden. Eine mediale Diskussion, bei der mir als Person
und auch als Geschäftsführer der OSVI-GmbH eine Stellungnahme
gesetzlich nicht erlaubt war, hat mich in meinen
Persönlichkeitsrechten, aber auch die OSVI-GmbH als öffentliches
Unternehmen, sehr geschädigt.
Die OSVI-GmbH als Auftragnehmer des Vereins Innsbruck-Tirol08
Die OSVI-GmbH war als Auftragnehmer des Vereins Innsbruck-Tirol08
in vier Einzelvereinbarungen (Berg Isel, Fancamp Messe, Fanmeile
Innenstadt und Seegrube) tätig und damit beauftragt, die Vorgaben aus
den Vereinbarungen umzusetzen.
Diese waren klar definiert z. B. Fancamp Messe:
"...Übernachtungscamp für 1000 Betten bereitstellen und betreiben
sowie ein Public-Viewing für max. 4000 Personen einzurichten und zu
betreiben..." (= Vereinbarungstext).
Rahmenbedingungen der Verträge
1. Ausgaben im Budget der Fanzonen sind durch die OSVI-GmbH einzuhalten, Verschiebungen innerhalb der Budgets sind zulässig, Überschreitungen der Ausgaben nur nach Genehmigung durch den Vorstand zulässig. 2. Einnahmen - zuständig ist die OSVI-GmbH nur für Teilbereiche der Einnahmen - z. B. " ...Olympiaworld sorgt für bzw. unterstützt die ordnungsgemäße Vermarktung und Abwicklung der Besucherangebote..." (= Vereinbarungstext). 3. Die OSVI-GmbH setzt alles daran, die Unterdeckung (Abgang) zu verringern - " ... Der verbleibende Restabgang wird vom Verein getragen ..." (= Vereinbarungstext). 4. Der Verein legt die Preise fest (Tarifhoheit des Vereins): "...Die Gesamtpreisgestaltung ist dem Vereinsvorstand vorzulegen und von diesem zu genehmigen..." (= Vereinbarungstext). 5. OSVI-GmbH erhält ein Agenturhonorar von 10% der veranschlagten Ausgaben als Aufwandsersatz für die erbrachten Leistungen. "...Wird trotzdem an Hand der betriebsinternen Kostenrechnung Nachweise über die erbrachten Leistungen und damit verbundenen Kosten erbringen..." (= Vereinbarungstext).
Die OSVI-GmbH war somit als Umsetzungsagentur tätig, der Auftrag
umfasste die Durchführung und Abwicklung der einzelnen
Veranstaltungsbereiche; insbesondere aber auch die Übernahme
sämtlicher Haftungen(!!!!) nach dem Veranstaltungsgesetz.
Die Rechte und Einnahmen der Vermarktung (insbesondere das gesamte
Sponsoring) blieben beim Verein Innsbruck-Tirol08, die Zahlungen
dafür gingen an den Verein und sind in den Abrechnungen der OSVI-GmbH
daher auch nicht zu berücksichtigen und somit nicht enthalten.
Auch nicht die für die Fanzonen vereinbarten, zweckgebundenen
Zuschüsse der UEFA an die Host-City Innsbruck -Tirol. Daher beziehen
sich alle Abrechnungen der OSVI-GmbH auch nur auf den Rechnungskreis
OSVI-GmbH.
"Doppelfunktion" Geschäftsführer OSVI-GmbH - Vorstandsmitglied Verein
Innsbruck-Tirol08
Dr. Michael Bielowski wurde durch die Gesellschafter des Vereins
Innsbruck-Tirol08 im Jänner 2007 in die Funktion als
Vorstandsmitglied (Schriftführer) bestellt; und zwar als Privatperson
(Gründe: Erfahrung bei Abwicklung von Sportveranstaltungen, besondere
Kenntnisse zu den vertraglichen Vereinbarungen und Kontakte zur
UEFA).
Zu diesem Zeitpunkt war die Einbindung der OSVI-GmbH als
Auftragnehmer nicht vorgesehen, ja nicht einmal in Diskussion! Es
gibt keinen Zusammenhang zwischen Bestellung und beruflicher
Tätigkeit als Geschäftsführer der OSVI-GmbH!
Erst in der zweiten Jahreshälfte 2007 wurden die Vereinbarungen
zwischen OSVI-GmbH und Verein verhandelt und abgeschlossen, sowie von
den Gremien (AR) beschlossen.
Der Verein Innsbruck-Tirol08 und die OSVI-GmbH haben dieselben
Eigentümer (50% Land Tirol, 50% Stadt Innsbruck), zum Zeitpunkt des
Entstehens der "Doppelfunktion" waren sowohl in der
Generalversammlung der OSVI-GmbH als auch beim Verein
Innsbruck-Tirol08 die beiden Vorsitzenden des Vereins (Mag. Bodner,
Dr. Platzgummer) die Vertreter der Eigentümer.
Daher war den Gesellschaftern und allen Beteiligten die
"Doppelfunktion" nicht nur bewusst, sondern auch von diesen gewollt
und herbeigeführt.
In meiner Funktion als Schriftführer habe ich mich bei allen
Beschlüssen im Zusammenhang mit der OSVI-GmbH der Stimme enthalten,
also an der Abstimmung nicht mitgewirkt. Dies sowohl beim Abschluss
der Verträge, als auch beim Beschluss über einen Provisionsverzicht
der OSVI-GmbH.
Der Rechnungshof weist darauf hin, dass durch diese Konstruktion,
bei der Umsetzung von Großprojekten mögliche Informationsdefizite,
Abstimmungsaufwendungen und Kommunikationsprobleme verringert werden
können.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sind diese
Vorteile in jedem Fall deutlich sichtbar, bei Vorliegen eines
Interessenskonflikts habe ich bei Beschlüssen nicht! mitgestimmt.
Entlastungsantrag durch den Schriftführer
Als nicht stimmberechtigter Schriftführer habe ich den notwendigen
Antrag auf Entlastung des Vorstandes im Rahmen der Generalversammlung
für das Geschäftsjahr 2008 gestellt.
Diese Antragstellung ist in jedem Fall gesetzeskonform. Von den
Rechnungsprüfern wurde die Ordnungsmäßigkeit der
Einnahmen/Ausgabenrechnung 2008 festgestellt, auch der Bericht des
Wirtschaftsprüfers stellt dies fest.
Die Ordnungsmäßigkeit dieses Abschlusses wurde auch von den
Kontrollorganen (Landesrechnungshof, städt. Kontrollabteilung) nicht
angezweifelt. Den Mitgliedern des Vorstandes und der
Generalversammlung des Vereins Innsbruck-Tirol08 war zu diesem
Zeitpunkt klar, dass die Endabrechnung mit der OSVI-GmbH (offene
Provision, Rechtsstreit Wachdienst, etc.) im Jahr 2009 vor einer
allfälligen Vereinsauflösung erfolgen muss.
Endrechnung - Vorläufige Endrechnung
Vom Geschäftsführer des Vereins, Mag. Martin Schnitzer, wurde
immer argumentiert, die städt. Kontrollabteilung habe die Vorlage
einer Endrechnung verlangt, die Prüfer der Kontrollabteilung haben
mir gegenüber bestätigt, nie eine Endrechnung verlangt zu haben!
Bei allen Besprechungen habe ich dem Geschäftsführer des Vereins
Innsbruck-Tirol08 mitgeteilt, dass eine Endrechnung der OSVI-GmbH nur
nach vorangegangener Abstimmung zwischen Rechnungswesen Verein und
Rechnungswesen OSVI-GmbH und zusätzlicher inhaltlicher Prüfung gelegt
werden kann. Dies ist innerhalb weniger Tage absolut unmöglich.
Spätestens mit Datum 30.11.2008 hat der Geschäftsführer des
Vereins, Mag. Martin Schnitzer, dem Kontrollamt der Stadt Innsbruck
dennoch eine Endrechnung vorgelegt.
Am 23.12.2008 teilt aber der Geschäftsführer des Vereins, Mag.
Martin Schnitzer. per E-Mail der OSVI-GmbH Folgendes mit: "Anbei darf
ich euch die Aufstellung der vorläufigen Endrechnung übermitteln..."
(Originalzitat).
Mit Einlangen dieser Daten von Seiten des Vereins habe ich
unverzüglich den Leiter des Rechnungswesens der OSVI-GmbH mit der
Prüfung und dem Abgleich des Zahlenmaterials beauftragt. Diese
umfangreiche Aufgabe wurde sofort (neben allen anderen Tätigkeiten
wie Abschlussbuchungen, etc.) in Angriff genommen und vom Leiter des
Rechnungswesens mit Buchungsstand 12.03.2009 erstellt.
Ohne eingehende Prüfung von vorgelegten Daten, ohne Abstimmung mit
dem Vertragspartner ist das Ausstellen einer Endrechnung durch die
OSVI-GmbH bei einem Volumen von ca. 7000 Belegen in der Höhe von 9
Millionen Euro aus kaufm. Sicht nicht möglich. Dies wäre zumindest
als fahrlässig einzustufen.
Nach Rückkehr von einer Dienstreise wurde mir in KW 14 (Ende März)
vom Leiter des Rechnungswesens der OSVI-GmbH das Zahlenwerk vorgelegt
und erläutert, dabei musste ich erkennen, dass sich zu den bisher
bekannten ca. 350.000,-- Euro (lt. Bericht der Kontrollabteilung der
Stadt Innsbruck, Bericht an die Vereinsorgane durch den
Geschäftsführer Martin Schnitzer) noch ca. 600.000,-- Euro
zusätzliche Abweichung zur vorläufigen Endabrechnung ergeben hat.
Nach eingehender eigener Prüfung gemeinsam mit dem Leiter des
Rechnungswesens sowie unter Einbeziehung der verantwortlichen
Fanzonenleiter der OSVI-GmbH hat sich dieses Ergebnis bestätigt.
Daraufhin habe ich unverzüglich den Geschäftsführer Mag. Schnitzer
sowie den Vorsitzenden des Vereins - Dr. Platzgummer - informiert,
mit einem voraussichtlichen Saldo zugunsten der OSVI-GmbH von
950.000,-- Euro. Diese Information erfolgte nach einer einwöchigen
Verschiebung des Termins durch das Büro Dr. Platzgummer am
14.04.2009.
Aktuell besteht mit Datum 23.06.2009 ein gesamter Abrechnungssaldo
(Finanzierungslücke) von 977.893,59 Euro, der noch inhaltlich mit dem
Verein abzustimmen ist. In diesem Saldo sind sämtliche offenen
Positionen aus den vertraglichen Vereinbarungen beinhaltet,
insbesondere auch die Abgeltung der Leistungen der OSVI-GmbH in der
Höhe von 373.533,-- Euro.
Auf Auftrag der Mitglieder der Generalversammlung ist eine
Endrechnung noch nicht erstellt worden, ich wurde aufgefordert bis
zur Vorlage des Berichts des Landesrechnungshofes/städt.
Kontrollabteilung keine Handlungen zu setzen, eine Generalversammlung
der OSVI-GmbH zu diesem Thema findet demnächst statt.
Schlussbemerkung / Zusammenfassung
- Die OSVI-GmbH hat ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem
Verein in vollem Umfang erfüllt, insbesondere auch die
Informationspflicht gegenüber dem Verein. Der Geschäftsführer des
Vereins, sowie seine Mitarbeiter hatten jederzeitigen Zugang zum
EURO-relevanten Zahlenmaterial der OSVI-GmbH, derselbe Personenkreis
war in die Budgeterstellung der einzelnen Bereiche nicht nur aktiv
eingebunden, sondern hat daran mitgewirkt. Sämtliche Sponsoreinnahmen
wurden im Rechnungskreis Verein verbucht und auch nicht den einzelnen
Fanbereichen zugeordnet.
- Dem Geschäftsführer des Vereins Innsbruck-Tirol08 wurde durch die
OSVI-GmbH am 09.09.2008 ein vorläufiger Abrechnungsstand von
7.377.448,-- Euro und am 08.10.2008 ein vorläufiger, aktualisierter
Abrechnungsstand von 7.345.748,-- Euro in Form von elektronischen
Datensätzen übermittelt.
- Die mit 30.11.2008 durch GF Mag. Martin Schnitzer vorgelegte
"Endrechnung" weist einen Abrechnungsstand von 6.711.211,44 Euro auf.
Die Differenz von ca. 634.000,-- Euro entspricht ziemlich genau der
am 12.03.2009 durch die OSVI-GmbH festgestellten Finanzierungslücke
(ohne Provision OSVI). Buchungs- bzw. Übertragungsfehler sind
demjenigen zuzuschreiben, der sie begangen
- Weder der Leiter des Rechnungswesens, noch ich als Geschäftsführer
haben je die Ausstellung einer Endrechnung der OSVI-GmbH bewilligt
oder einer solchen zugestimmt, ohne inhaltliche Prüfung durch die
OSVI-GmbH ist dies nicht möglich.
- Die im Vorfeld sorgfältig budgetierten Einnahmen konnten
hauptursächlich durch das Wetter im Veranstaltungsmonat Juni 2008
(Totalausfall von zwei Veranstaltungstagen Seegrube, Regen an 90% der
Veranstaltungstage zur Hauptveranstaltungszeit, Evakuierung Berg Isel
wegen Hagelwarnung, etc.) nicht erreicht werden.
- In jedem Fall hat die Prüfung ergeben, dass sämtliche Ausgaben
ordnungsgemäß belegt und nachweisbar getätigt wurden.
- Kein Mitarbeiter der OSVI-GmbH hat irgendwelche
Sonderleistungsprämien oder sonstige Extra-Zahlungen erhalten, die
Fanzonenverantwortlichen waren nur mit zeitlich befristeten
all-inklusiv Verträgen angestellt.
- Ich persönlich habe meine Tätigkeit im Verein ehrenamtlich und
unentgeltlich ausgeübt, auch in meiner Tätigkeit als Geschäftsführer
habe ich keinerlei Sonderleistungen erhalten, auch keine Abgeltung
für Mehr-oder Überstunden. Ich habe solche Sonderleistungen auch nie
gefordert
Weitere Tatsachen und Fakten sind im Bericht des Landesrechnungshofs
und der Städtischen Kontrollabteilung enthalten.
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Bielowski
Olympiaworld Innsbruck
Tel.: +43 (0)676 88338400
mailto:michael.bielowski@olympiaworld.at
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