• 24.06.2009, 17:11:49
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Verkehrsausschuss beschließt Verkehrssicherheitspaket Parlamentsparteien einig: Keine Gigaliner auf europäischer Ebene

Wien (PK) - Der Verkehrsausschuss beschloss heute mit den Stimmen der
Regierungsparteien und in weiten Teilen auch der Grünen ein
Verkehrssicherheitspaket mit Änderungen des Führerscheingesetzes und
der Straßenverkehrsordnung, die ein schärferes und konsequenteres
Vorgehen gegen Alkolenker und Raser bezwecken. Alkohol am Steuer soll
in diesem Sinn nunmehr mit deutlich längeren Zeiten des
Führerscheinentzugs, aber auch mit höheren Geldstrafen sanktioniert
werden. Im Einzelnen bedeutet dies, dass bei einer erstmaligen
Begehung eines Alkoholdelikts im Bereich von 1,2 bis 1,6 Promille der
Führerschein für mindestens vier Monate, bei einem
Alkoholisierungsgrad von über 1,6 Promille für mindestens sechs
Monate entzogen werden kann. Im Wiederholungsfall sieht das Gesetz
verschiedene Abstufungen vor, die im schwersten Fall auf eine
Entzugsdauer von mindestens einem Jahr hinauslaufen. Als begleitende
Maßnahme zum Führerscheinentzug wird überdies ein so genanntes
Verkehrscoaching eingeführt. Die Novelle stellt auch klar, dass im
Fall eines Führerscheinentzugs der Umstieg auf ein Mopedauto nicht
möglich ist. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen
bringt das Gesetz ab einem gewissen Ausmaß Mindeststrafen sowie
einheitliche, fixe Organmandatshöhen für Anonymverfügungen.

Eine im Paket enthaltene weitere Novelle zum Führerscheingesetz
reagiert auf die steigenden Unfallzahlen bei Mopedlenkern und
schreibt eine intensivere praktische Ausbildung mit Ausfahrten im
fließenden Verkehr vor. Ferner werden die Vorschriften rund um den
Mopedausweis vereinheitlicht und damit überschaubarer gestaltet.
Überdies schafft die Novelle auch die Rechtsgrundlage für die
Gebührenfreiheit bei der Neuausstellung des C/D-Führerscheins im
Rahmen der künftigen Weiterbildung der Berufskraftfahrerausbildung.

In der Debatte über das Verkehrssicherheitspaket begrüßte
Abgeordneter Dietmar Keck (S) die Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer,
wobei er von seinen Erfahrungen als Sanitäter bei Verkehrsunfällen
sprach und meinte, er persönlich sei eigentlich für 0,0 Promille. Die
Einführung der Praxisausbildung für den Mopedführerschein
unterstützte er ebenso wie die Abgeordneten Franz Eßl und Ferdinand
Maier (beide V). Was den Führerscheinentzug betrifft, bemerkte Eßl,
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gehörten natürlich auch
Kontrollen und Strafen, im ländlichen Raum könnte der Entzug aber zu
Problemen für Berufstätige führen. Er regte deshalb an, in einem
weiteren Schritt über Ersatzmaßnahmen nachzudenken.

Abgeordnete Karin Hakl (V) wiederum gab zu bedenken, die Höhe der
Strafen sollte in einer Relation zur Gefährdung stehen, es bedürfe
einer für alle nachvollziehbaren und einheitlichen Regelung. Hakl
wies überdies auf die Vielzahl von Änderungen der StVO hin und
plädierte für eine grundlegende Überarbeitung des aus dem Jahr 1960
stammenden Gesetzes.

Seitens der Grünen begrüßte Abgeordnete Gabriela Moser das Paket als
ersten Schritt für mehr Verkehrssicherheit und signalisierte die
Zustimmung ihrer Fraktion. Die Regelung des Verkehrscoachings
kritisierte sie allerdings als "Schnellsiedekurs" und forderte
"ordentliches" Coaching durch Fachkräfte.

FPÖ und BZÖ hoben die Einführung einer Praxisausbildung für
Mopedlenker als positiv hervor, äußerten aber Bedenken gegen die
Erhöhung der Strafen. Sowohl Abgeordneter Bernhard Vock (F) als auch
Abgeordneter Christoph Hagen (B) sprachen von "Abzocke" durch den
Staat. Hagen meinte etwa, mehr Exekutive auf den Straßen wäre besser
als eine Erhöhung der Strafen.

Verkehrsministerin Doris Bures wertete das Paket als Maßnahme im
Kampf für mehr Verkehrssicherheit und bekannte sich mit Nachdruck zum
Vorgehen gegen Alkolenker und Raser. Alkohol am Steuer und
Geschwindigkeitsüberschreitungen seien keine Kavaliersdelikte,
sondern Fehlverhalten, durch die man sich selbst und andere gefährde,
war für die Ressortchefin klar. Die Anhebung der Strafen sei in
diesem Sinn ausschließlich aus dem Aspekt der Verkehrssicherheit zu
sehen und habe mit "Abzocke" nichts zu tun, betonte sie. Das
Verkehrscoaching begrüßte Bures dabei als begleitende Maßnahme, die
Alkolenkern ins Bewusstsein rufen soll, wie sehr ihre
Reaktionsfähigkeit durch den Alkoholeinfluss beeinträchtigt werde.

Gemeinsam mit dem Verkehrssicherheitspaket behandelte der Ausschuss
auch ein Bündel von Anträgen der Oppositionsparteien, die bei der
Abstimmung abgelehnt bzw. vertagt wurden.

Ein Antrag der Grünen, in dem Abgeordnete Gabriela Moser die
Erweiterung des für das Vormerksystem relevanten Deliktkatalogs um
die Bereiche "Schnellfahren" und "Telefonieren am Steuer" verlangte,
fand keine Mehrheit. Vertagt wurden ein Vorstoß Mosers für eine
radfahrer- und fußgängerfreundliche StVO und eine Initiative der
Grünen betreffend bundeseinheitliche Strafhöhen bei Verkehrsdelikten.
Ebenfalls in der Warteschleife verblieb ein von Moser vorgeschlagenes
Maßnahmenpaket für mehr Verkehrssicherheit in Österreich.

Abgelehnt wurde ein Antrag der Freiheitlichen betreffend ein
Überholverbot für Lkw auf Autobahnen mit nur zwei Fahrstreifen. Keine
Mehrheit gab es auch für einen weiteren Antrag der FPÖ, in dem
Abgeordneter Vock die Forderung erhob, auf Wegweisern für Orte, die
im Ausland liegen, die deutschsprachige Ortsbezeichnung anzugeben.

Der Vorschlag des Abgeordneten Christoph Hagen (B) betreffend
Evaluierung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen auf ihre tatsächlichen
Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit blieb schließlich bei der
Abstimmung ebenfalls in der Minderheit.

KFG-Novellen mit Mehrheit beschlossen

Mit der 30. Novelle zum Kraftfahrgesetz soll Teil I der
Zulassungsbescheinigung in Chipkartenformat optimal angeboten werden.
Papierdokument und Chipkartenzulassungsbescheinigung sind demnach
datenident. Datenfelder und Dateninhalte, die auf der
Chipkartenzulassungsbescheinigung nicht mit freiem Auge lesbar
aufgedruckt werden können, sind auf einem Chip gespeichert. Die auf
der Chipkarte mit freiem Auge lesbaren personenbezogenen und
fahrzeugspezifischen Daten wiederum entsprechen der Vorgabe der
diesbezüglichen EU-Richtlinie, heißt es dazu in den Erläuternden
Bemerkungen der Regierungsvorlage.

Mit der 31. KFG-Novelle werden neben der Umsetzung aktueller EU-
Richtlinien auch Klarstellungen zu einigen in der Vollzugspraxis
aufgetretenen Problemen geschaffen. So soll für die im
Sanitätergesetz genannten Rettungsdienste die Führung von Blaulicht
ex lege zulässig sein, wodurch die individuellen Bewilligungen durch
den Landeshauptmann entfallen. Der Verkehrssicherheitsbeitrag für
Wunschkennzeichen wiederum wird auf 200 Euro angehoben. Drastischere
Konsequenzen sieht das Gesetz für den Fall vor, dass ein Lenker etwa
die Mitwirkung an einer Fahrzeugkontrolle verweigert. Bei
Geschwindigkeitsüberschreitungen schließlich soll eine
Organstrafverfügung bis 70 Euro eingehoben werden können.

Von den beiden Regierungsparteien wurde ein gesamtändernder
Abänderungsantrag vorgelegt, der die beiden Novellen zusammenführt
und eine Änderung bezüglich der Milchsammelfahrzeuge beinhaltet. So
soll es neben dem Transport von Rundholz aus dem Wald unter den
gleichen Rahmenbedingungen auch bei der Sammlung von Rohmilch
zulässig sein, ein Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen ausnützen zu
dürfen.

Mitverhandelt wurden die oppositionellen Anträge 331/A (Ausdehnung
der Zählregel 1 zu 1 auf den gesamten Linien-Busverkehr), 489/A(E)
(Neufassung des Kraftfahrgesetzes), 67/A(E) (mehr Sicherheit in
Schulbussen), 134/A(E) (Entwertung/Vernichtung des Typenscheins bei
Pkw-Totalhavarien) und 633/A(E) (Beendigung der Benachteiligung von
Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht).

Eine Debatte ergab sich aus der Bemerkung des S-Abgeordneten Dietmar
Keck, der zum G-Antrag betreffend Entwertung des Typenscheins meinte,
der Typenschein bedeute Eigentum; der Antrag, der durchaus Sinn
mache, müsse heute abgelehnt werden, damit er, neuerlich von der
Antragstellerin eingebracht, im Justizausschuss behandelt werden
könne. Der Typenschein könnte im Fall einer Pkw-Totalhavarie wie ein
Sparbuch entwertet werden, meinte F-Abgeordneter Werner Königshofer.
Gegen eine Vernichtung sprach sich auch Abgeordneter Christoph Hagen
(B) aus. Eingriffe in das Eigentum könne er nicht gutheißen,
unterstrich V-Abgeordneter Hermann Schultes. Es gibt Autowracks, die
ohne Typenschein entsorgt werden, gab F-Abgeordneter Bernhard Vock zu
bedenken. Die Frage des B-Abgeordneten, wie viele alte Typenscheine
es noch gebe, beantwortete Bundesministerin Doris Bures mit 4 Mio.
Auch wies sie auf die Bestimmung des KFG hin, wonach bei der
Verschrottung eines Fahrzeugs der Typenschein oder die Verlustmeldung
zu entwerten sei. Liege ein Missbrauchsverdacht vor, dann handle es
sich um ein zivilrechtliches und kein kraftfahrgesetzliches Problem.

Im Zusammenhang mit der Vignettenpflicht für Wechselkennzeichen-
Besitzer meinte B-Abgeordneter Christoph Hagen, es sei nicht
einzusehen, dass jemand, der etwa drei Oldtimer besitzt, drei
Vignetten bezahlen soll; seiner Meinung nach könnte man die
Überlegung anstellen, die Vignetten auf das Kennzeichen zu kleben. V-
Abgeordnete Karin Hakl wies darauf hin, dass Gespräche hinsichtlich
Vignetten für Wechselkennzeichen laufen; der Antrag werde vertagt,
weil es nicht einfach sei, eine entsprechende Lösung zu finden. Mit
einer kilometerabhängigen Pkw-Bemautung wäre das Problem gelöst,
erklärte Ministerin Doris Bures. In keinem einzigen europäischen Land
gebe es Wechselkennzeichen, es handle sich somit um ein spezifisch
österreichisches Problem. Von den 5 Mio. Führerscheinen sind 1,5 Mio.
in Scheckkartenformat, teilte sie dem Ausschuss mit.

Bei der Abstimmung wurde die 31. KFG-Novelle in der Fassung des
Abänderungsantrages teils mit S-V-G-Mehrheit, teils mit den Stimmen
der Regierungsparteien angenommen; die 30. KFG-Novelle gilt als
miterledigt. S-V-Vertagungsbeschlüsse gab es zu den Anträgen 331/A,
489/A(E), 67/A(E) und 633/A(E). Der Antrag 134/A(E) wurde abgelehnt.

Parteien einhellig gegen Zulassung von Gigalinern auf europäischer
Ebene

Schwere Bedenken äußern die Abgeordneten Anton Heinzl (S) und
Ferdinand Maier (V) in einem Antrag gegen eine Zulassung von
überschweren Lkw, sogenannten Gigalinern, durch die EU. Das heimische
Straßennetz sei für die Dimensionen dieser Transporter nicht
ausgerichtet und müsste um teures Geld adaptiert werden, dazu kommen
noch ein Sicherheitsrisiko sowie ein erhöhter CO2-Ausstoß, warnen die
beiden Abgeordneten in einer gemeinsamen Initiative, in der sie die
Regierung auffordern, auf EU-Ebene gegen eine Zulassung der Gigaliner
aufzutreten und sich stattdessen für eine Forcierung der Bahn
einzusetzen. In diese Richtung geht auch eine Initiative der G-
Abgeordneten Gabriela Moser.

Abgeordneter Werner Königshofer (F) erklärte, Gigaliner können in
zwar in Australien und Kanada, aber aufgrund des Geländes keinesfalls
in Mittel- und Zentraleuropa funktionieren. Daher werde die FPÖ dem
S-V-Antrag zustimmen, den G-Antrag werde sie ablehnen, weil er "über
das Ziel hinausschießt". G-Abgeordneter Harald Walser begrüßte den
gemeinsamen Kampf gegen die Gigaliner. Bundesministerin Doris Bures
zeigte sich erfreut über das einhellige Vorgehen gegen die 60 t-
Gigaliner.

Der S-V-Antrag wurde einhellig angenommen, der G-Antrag verfiel der
Ablehnung. (Schluss)

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