- 24.06.2009, 16:58:45
- /
- OTS0343 OTW0343
Kunstrückgabebeirat empfiehlt Rückgabe der 4 Apothekenschilder von Waldmüller
Objekte der Albertina, des Völkerkundemuseums und des Belvedere zur Rückgabe empfohlen.
Wien (OTS) - Der Kunstrückgabebeirat hat in seiner Sitzung vom 24.
Juni Rückgabeempfehlungen betreffend die Österreichische Galerie
Belvedere, das Museum für Völkerkunde und die Albertina beschlossen.
Im Zentrum der Beratungen standen Gemälde aus der ehemaligen Sammlung
Hermann Eissler (1860-1953) wie etwa 4 Apothekenschilder, Ahornbäume
bei Ischl (auch Dorf Ahorn) und die Wiedergenesene von Ferdinand
Georg Waldmüller.
Bereits im Juni 1938 ersuchte die Münchner Kunsthändlerin Maria
Almas-Dietrich um die Bewilligung der Ausfuhr der 4
Apothekenschilder, die für das Führerhaus in München bestimmt waren.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Apothekenschilder von den
US-amerikanischen Behörden als nationalsozialistisches Raubgut an
Österreich zurückgegeben. Ein Rückstellungsverfahren fand nicht
statt. Der Beirat sah diesen Verkauf im unmittelbaren Zusammenhang
mit der Vorbereitung der Flucht Hermann Eisslers zunächst nach Ungarn
und dann nach Frankreich und wertete ihn daher als Entziehung. Die
Rückgabe wurde empfohlen.
Ein Teil der Sammlung Eissler wurde anlässlich der bevorstehenden
Flucht von Hermann Eissler zwischen seiner nach den Nürnberger
Gesetzen arischen Frau Hortense und seiner unehelichen Tochter Berta
aufgeteilt. Hortense Eissler erhielt unter anderem Ahornbäume bei
Ischl. Die Sammlung war zu diesem Zeitpunkt (Frühjahr 1939) mit einem
Sicherstellungsbescheid belegt. Dadurch waren die rechtlichen und
faktischen Verfügungsmöglichkeiten von Hermann Eissler an die
Zustimmung der Zentralstelle für Denkmalschutz gebunden, die jedoch
nicht vorlag. Hortense Eissler konnte daher an dem Gemälde kein
Eigentum erwerben und damit auch kein Eigentum an den späteren Käufer
Hans Posse, Direktor der Dresdner Gemäldegalerie und
Sonderbeauftragten für das geplante Linzer Führermuseum übertragen.
Damit sind auch die nachfolgenden Eigentumsübergänge unwirksam und
das Kunstrückgabegesetz ist mangels eines Eigentumserwerbs des Bundes
nicht anwendbar. Wie in vergleichbaren früheren Fällen, regt der
Beirat die Ausfolgung an die Eigentümer an. Geprüft werden muss
jedoch noch eine allfällige Ersitzung des Gemäldes durch die Republik
Österreich , die im Zusammenhang mit einem von Hortense Eissler
angestrengten Zivilverfahren in den 1970-er Jahren steht.
Im Fall der bereits 1917 als Heiratsgut an Berta Morelli, der Tochter
von Hermann Eissler, geschenkten Kunstwerke Galasso Gallassi,
Christus am Ölberg, Waldmüller, Die Wiedergenesene und Die Bitte des
Kindes sowie einer Plastik von Auguste Rodin hat der Beirat die
Rückgabe nicht empfohlen. Bereits 1953 hat Berta Morelli im Zuge
eines laufenden Rückstellungsverfahrens ausdrücklich auf jeden
Anspruch verzichtet bzw. gelangte die Plastik erst nach 1945 in den
Kunsthandel.
Weiters empfahl der Beirat die Rückgabe von 26 ethnographische
Objekte aus der Sammlung Ing. Otto Braun, 73 Stichen aus der Sammlung
von Hanns und Gertrude Fischl sowie einer ethnographischen Sammlung,
die im ursprünglichen Eigentum von Georg Popper stand, aus dem Museum
für Völkerkunde.
Schließlich konnte ein anonymes Pastell, Damenbildnis aus der
Albertina, der entzogenen Sammlung von Louis de Rothschild,
zugeordnet und zur Rückgabe empfohlen werden.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Nikolaus Pelinka
Tel.: (++43-1) 53 120-5030
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MUK