- 24.06.2009, 16:35:40
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- OTS0336 OTW0336
Der Sozialausschuss des Österreichischen Parlaments beschließt eine Erweiterung von Pensionsansprüchen für NS-Verfolgte
Wien (OTS) - Im Rahmen der Bemühungen, für Verfolgte des
NS-Regimes den in Österreich üblichen gesetzlichen Pensionsanspruch
zu gewährleisten, erfolgte eine notwendige Ergänzung: Bisher
ermöglichte die Rechtslage nur denjenigen Verfolgten Pensionsjahre
nachzukaufen, die spätestens am 12. März 1938 geboren wurden und
ihren Wohnsitz zum damaligen Zeitpunkt in Österreich hatten. Nun
wurde am 23. Juni 2009 im Sozialausschuss des österreichischen
Parlaments die Erweiterung der sozialversicherungsrechtlichen
Begünstigungsbestimmungen beschlossen: Es können ab jetzt auch jene
einen Pensionsanspruch erwerben, die bis zum 8. Mai 1945 (Kriegsende)
geboren wurden und als Verfolgte im Gebiet der Republik Österreich
oder auch in einem anderen Land gelebt haben, wenn zumindest ein
Elternteil am 12. März 1938 einen Wohnsitz in Österreich hatte.
Die Claims Conference, Committee for Jewish Claims on Austria hat
sich, gemeinsam mit anderen jüdischen Organisationen maßgeblich für
diese gesetzliche Erweiterung eingesetzt, mit der nunmehr ein langer
legistischer Prozess erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Moshe Jahoda, Vertreter der Claims Conference: "Die humane
Einstellung der ausschlaggebenden politisch Verantwortlichen ist sehr
zu schätzen."
Rückfragehinweis:
Mag. Markus Feurstein Claims Conference, Committee for Jewish Claims on Austria Desider Friedmann-Platz 1, A-1010 Vienna Tel.: +43 (0)1 533 1622 Fax: +43 (0)1 533 1623 mailto:Markus.Feurstein@claimscon.org www.Claimscon.org
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