• 24.06.2009, 15:48:51
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Volksanwaltschaft stößt bei ihrer Arbeit immer wieder an Grenzen Ausschuss befasst sich mit Tätigkeitsbericht 2008

Wien (PK) - Die Volksanwaltschaft versuche zu helfen, wo sie könne,
stoße in ihrer Tätigkeit aber immer wieder an Grenzen. Das betonten
die drei VolksanwältInnen Gertrude Brinek, Terezija Stoisits und
Peter Kostelka bei den Beratungen über den 32. Tätigkeitsbericht der
Volksanwaltschaft im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats.
Sie appellierten daher an die Ausschussmitglieder, mitzuhelfen,
entsprechenden Druck auszuüben, um Verhaltensänderungen seitens der
Behörden bzw. notwendige Gesetzesänderungen zu bewirken. Als Beispiel
nannten Stoisits und Kostelka etwa die Fliegerbomben-Problematik, die
schon seit langem kritisierte doppelte Vignettenpflicht für Autos mit
Wechselkennzeichen und die ungenügende Begründung von Bescheiden der
Pensionsversicherungsanstalt.

Im Mittelpunkt der heutigen Beratungen stand jener Teil des
Volksanwaltschaftsberichts, in dem konkrete Beschwerdefälle
dargestellt werden. In einer weiteren Ausschusssitzung kommende Woche
solle es dann um legistischen Anregungen der VolksanwältInnen und den
Grundrechtsteil gehen. Seitens der Abgeordneten wurden unter anderem
die steigenden Fallzahlen im Innen- und Justizbereich, die ungleiche
regionale Verteilung der Beschwerden, die ungerechtfertigte Einhebung
von Rundfunkgebühren, einzelne Fremdenrechtsfälle, Probleme mit dem
Sachwalterrecht und der Familienbeihilfe, desolate
Soldatenunterkünfte und die schon seit Jahren gleich hohe
Einkommensgrenze für die Mietzinsbeihilfe angesprochen.

Einhelliges Lob gab es für die Arbeit der Volksanwaltschaft. So
erklärte etwa Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G), die Volksanwaltschaft
werde immer noch unter ihrem Wert geschlagen und sei ein ganz
wichtiges Instrumentarium. Abgeordneter Hannes Fazekas (S)
bezeichnete die Volksanwaltschaft als einen unerlässlichen
Bestandteil des demokratischen Gemeinwesens.

Eingeleitet wurde die Diskussion von Abgeordnetem Werner Herbert (F).
Er sprach die zunehmenden Beschwerdefälle im Bereich des Justiz- und
Innenressorts, die von der Volksanwaltschaft festgestellte notwendige
Personalaufstockung bei der Polizei sowie die oft katastrophalen
Zustände von Soldatenunterkünften an. Ebenso zeigte er sich über die
nicht in allen Fällen rechtskonforme Umsetzung der StPO-Reform
besorgt.

Abgeordneter Peter Sonnberger (V) wies darauf hin, dass es im Jahr
2008 um 6,1 % mehr Beschwerdefälle bei der Volksanwaltschaft als 2007
gegeben habe. Seiner Meinung nach sollte man versuchen, regional eine
"gerechtere Aufteilung" der Beschwerden, etwa durch mehr Sprechtage
in den westlichen Bundesländern, zu erreichen. Die Frage der
Sprechtage wurde auch von den Abgeordneten Adelheid Fürntrath-Moretti
(V) und Josef Auer (S) angeschnitten, wobei Auer insbesondere auf die
Situation in Tirol einging.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) vermisst, wie er sagte, ausreichende
Konsequenzen aus den Empfehlungen der Volksanwaltschaft. Die Reaktion
auf Beschwerdefälle sei unterschiedlich, meinte er, manche Bemühungen
liefen ins Leere. Als Beispiel nannte er die ungerechtfertigte
Eintreibung von Rundfunkgebühren durch die GIS, mühsame Behördenwege
für Behinderte bei der Anschaffung von Hilfsmitteln und Einzelfälle
im Bereich des Fremdenrechts. Zinggl zufolge wird beispielsweise eine
iranische Familie "schikaniert", nachdem sie sich an die
Volksanwaltschaft gewandt hatte und ein verfügter Ausweisungsbescheid
vom Höchstgericht aufgehoben worden war.

Abgeordneter Hannes Fazekas (S) hielt fest, er als Bürgermeister habe
den Bericht der Volksanwaltschaft mit großem Interesse gelesen, da es
darin auch um den Kompetenzbereich von Gemeinden gehe. Insbesondere
hob er einzelne tragische Fälle im Bereich der Jugendwohlfahrt hervor
und verwies auf den von der Volksanwaltschaft aufgezeigten dringenden
Handlungsbedarf.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) hinterfragte die im Jahr 2002 erfolgte
Eintragung der Volksanwaltschaft als Schutzmarke im öffentlichen
Markenregister. Bei der Eintragung als Wortbildmarke seien
Geschäftsfelder und Dienstleistungen angeführt worden, die seiner
Auffassung nach weder gesetzlich noch verfassungsrechtlich gedeckt
sind. Als Beispiel führte er u.a. die Rechtsberatung und -vertretung,
die Betreuung von Menschen zu Hause und die Beratung in Finanz- und
Geldangelegenheiten an. Wäre eine Behörde so vorgegangen wie die
Volksanwaltschaft, wäre das ein klarer Missstand der Verwaltung,
sagte Stadler. Inhaltlich erkundigte er sich nach konkreten
Vorschlägen der Volksanwaltschaft zur Novellierung des
Sachwalterrechts sowie des Unterhaltsvorschusses und kritisierte,
dass Besitzer von Wechselkennzeichen "abgecasht" würden.

Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) machte darauf aufmerksam, dass die
Einkommensgrenze für den Bezug einer Mietzinsbeihilfe seit Jahren
nicht erhöht worden sei. Sie erachtete dies nicht zuletzt deshalb als
problematisch, weil ihr zufolge im privaten Wohnungssektor Mieter
bereits 40 % ihres Einkommens für die Miete aufwenden.

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) brachte den Themenkreis
Familienbeihilfe zur Sprache. Sie kritisierte in diesem Zusammenhang
lange Prüfverfahren für ausländische Familien und den Verlust von
Familienbeihilfen für Studierende durch lange Wartezeiten auf
Praktikumsplätze. Für sie ist es außerdem nicht einsichtig, dass
Familien immer wieder mit hohen Rückforderungen konfrontiert würden,
obwohl sie bei der Antragstellung korrekte Angaben gemacht haben und
der Fehler bezüglich der ungerechtfertigten Auszahlung der
Familienbeihilfe bei der Behörde lag.

Abgeordneter Ewald Sacher (S) hob laufend auftretende Probleme mit
Bescheiden der Pensionsversicherungsanstalt hervor. Insbesondere
bemängelte er die mangelhafte Begründung von Bescheiden bei der
Ablehnung einer Berufsunfähigkeitspension.

Ausschussvorsitzender Manfred Haimbuchner (F) urgierte die Aufnahme
eines ergänzenden Passus in die Zivilprozessordnung, um
sicherzustellen, dass Urteile rasch ausgefertigt werden. Der Bürger
habe ein Recht darauf, möglichst schnell zu seinem Recht zu kommen,
betonte er, es könne nicht sein, dass man über viele Monate hinweg
auf ein Urteil warten müsse.

Im Rahmen der Beantwortung aufgeworfener Fragen gingen die drei
VolksanwältInnen Gertrude Brinek, Terezija Stoisits und Peter
Kostelka auch auf die Prüfphilosophie der Volksanwaltschaft ein. Die
Volksanwaltschaft versuche zu helfen, wo sie könne, meinten sie,
aufgrund ihrer Befugnisse sei dies jedoch nicht immer möglich. In
vielen Fällen könnten Probleme nur aufgezeigt werden und die
Volksanwaltschaft als "Dialogorgan" agieren.

Volksanwältin Stoisits zufolge sind beispielsweise die Mittel der
Volksanwaltschaft in Bezug auf die Fliegerbomben-Problematik
ausgeschöpft. Zwar werde sie immer wieder mit konkreten Fällen
konfrontiert, könne aber nur hoffen, dass das Problem auf
Gesetzesebene gelöst werde. Ein vom früheren Innenminister Günther
Platter vorgelegter Gesetzentwurf ist ihr zufolge bis heute nicht
verwirklicht worden, offenbar könne keine Einigung über die Frage der
Kostentragung erzielt werden. Ähnlich sieht Stoisits zufolge die
Situation bei der doppelten Vignettenpflicht für Autos mit
Wechselkennzeichen aus.

Volksanwalt Kostelka hielt darüber hinaus fest, dass die
Volksanwaltschaft keine Konkurrenz zum Verwaltungsgerichtshof sei,
sondern prüfe, ob die Verwaltung für den Bürger das tue, was sie tun
könne. Eine wochenlange Verzögerung bei der Ausstellung eines
Reisepasses sei nicht rechtswidrig, für den Betroffenen aber dennoch
nicht tragbar, veranschaulichte er.

Zu den einzelnen angeschnittenen Themenbereiche führte Volksanwältin
Brinek aus, die direkten Beschwerden an die Volksanwaltschaft wegen
eingestellter Verfahren seien seit Inkrafttreten der StPO-Reform
rückläufig. Auch die in den Medien häufig kolportierte Überlastung
der Staatsanwaltschaft schlägt sich ihr zufolge bis dato nicht in der
Wahrnehmung der Volksanwaltschaft nieder. Was den Unterhaltsvorschuss
anlangt, wertete Brinek das vor der Beschlussfassung stehende
Familienrechtspaket als Schritt in die richtige Richtung. Ihrer
Auffassung nach ist es aber immer notwendig zu fragen, ob der Zugang
für Betroffene zum Recht ideal gelöst ist. Ein elektronischer Zugang
zu Behörden sei jedenfalls nicht ausreichend.

Zum Sachwalterrecht merkte Brinek an, es gebe keine konkreten
Verbesserungsvorschläge der Volksanwaltschaft. In Zusammenhang mit
Beschwerdefällen zeige sich aber immer wieder, dass es hier zu
Problemen komme. Ursache seien etwa unterschiedliche Interessen der
Familie und des juristischen Sachwalters.

Beschwerden über Gemeinden betreffen laut Brinek häufig das Baurecht
und die Bauordnung sowie die Abgrenzung zwischen ausgegliederten und
nicht ausgegliederten Tätigkeiten. So werden ihr zufolge
Flächenumwidmungen oft nicht kommuniziert. Es komme aber, so Brinek,
häufig vor, dass sich Gemeinden gemeinsam mit einem Bürger an die
Volksanwaltschaft wenden. Generell hob Brinek die Bedeutung von
Sprechtagen hervor und trat, von SPÖ-Abgeordnetem Auer darauf
angesprochen, für eine Ausweitung der Befugnisse der Tiroler
Landesvolksanwaltschaft ein.

Volksanwältin Stoisits verwies darauf, dass der von Abgeordnetem
Zinggl aufgezeigte Fremdenrechtsfall immer noch nicht gelöst ist,
obwohl sich das Verfahren mittlerweile bereits seit mindestens zwei
Jahren ziehe. Auch generell ist ihr zufolge bei prekären Fällen bis
jetzt keine schnellere Bearbeitung bei den Fremdenrechtsbehörden
feststellbar. Stoisits fürchtet außerdem, dass durch die mit April
verschärfte Fristenregelung die Beschwerdefälle weiter steigen
werden.

Volksanwalt Kostelka wertete die Schaffung eines "One-Stop-Shops" für
behinderte Menschen, die um Förderungen für Hilfsmittel ansuchen, als
ein wichtiges Anliegen. Derzeit seien viele verschiedene Landes- und
Bundesstellen zuständig, was vielfach zu einem Hürdenlauf führe.

Was die Jugendwohlfahrt betrifft, macht Kostelka das System zwar
nicht für markante Einzelfälle verantwortlich, seiner Meinung nach
können Probleme aber durch viel zu geringe Personalressourcen nicht
abgestellt werden. Erscheine einer Jugendwohlfahrtsbehörde ein Fall
nicht besonders eklatant, würden aus Kapazitätsgründen keine
Maßnahmen gesetzt, skizzierte er. Für Kostelka ist es, wie er sagte,
nicht einsichtig, dass im Sicherheitsbereich zwar mehr Planstellen
geschaffen würden, für die Jugendwohlfahrt aber kein Geld da sei. Er
trat auch dafür ein, das Bundesjugendwohlfahrtsgesetz trotz des
Widerstandes der Länder weiter zu entwickeln.

Kritik übte Kostelka auch an der "Bescheidkultur" der
Sozialversicherungsträger. Es gebe immer noch einzelne Versuche,
Leistungen ohne Bescheid und mit bloßer Information einzustellen,
bemängelte er. Nach wie vor unbefriedigend ist ihm zufolge auch die
Bearbeitungsdauer von Anträgen an die nun sowohl für Arbeiter als
auch für Angestellte zuständige Pensionsversicherungsanstalt. Nach
der Zusammenlegung der beiden Anstalten habe sich die Verfahrensdauer
verdoppelt, schilderte Kostelka, auch jetzt sei man immer noch nicht
dort angelangt, wo man zuvor war. Ebenso mahnte Kostelka eine bessere
Begründung von Bescheiden ein.

Den Zustand von Unterkünften für Präsenzdiener wertete Kostelka als
"zum Teil wirklich ein Skandal". Er werde die Sache weiter verfolgen,
bekräftigte er. In Bezug auf die ungerechtfertigte Einhebung von
Rundfunkgebühren erachtet Kostelka sowohl eine Schärfung des Gesetzes
als auch eine genaue Kontrolle der GIS für erforderlich.

Die Beratungen über den Bericht der Volksanwaltschaft wurden vertagt.
Dem Bericht zufolge wurden an die drei VolksanwältInnen im Jahr 2008
14.640 Beschwerden herangetragen, davon betrafen 9.641 die
Verwaltung. 6.563 Prüfverfahren wurden eingeleitet und in insgesamt
689 Fällen ein Missstand in der Verwaltung festgestellt. Die meisten
Beschwerden kommen nach wie vor aus dem Bereich Arbeit und Soziales,
aber auch im Justizbereich und im Bereich des Innenressorts steigen
die Fallzahlen kontinuierlich. (Schluss)

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