• 18.06.2009, 12:44:27
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Österreichischer Nationalrat beschließt Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Wien (OTS) - Der österreichische Nationalrat hat eine Änderung des
Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Die Novelle ermöglicht einen
wirtschaftlicheren Aufbau neuer Festnetzinfrastruktur und eine
Erneuerung bestehender Infrastruktur. Außerdem wird durch Änderungen
im Regulierungsrahmen die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in die
Infrastruktur verbessert.

Dr. Hannes Ametsreiter, Vorstandsvorsitzender der Telekom Austria
Group, kommentiert die Gesetzesänderung positiv: "Das neue
Telekommunikationsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung und
zeigt, dass die Bundesregierung den Breitbandausbau in Österreich
forcieren will, insbesondere die zuständige Ministerin für Verkehr
und Infrastruktur, Doris Bures und Finanzminister Josef Pröll wie es
ja auch im Regierungsprogramm vorgesehen ist. Aus Sicht der Telekom
Austria Group führt das neue Gesetz dazu, dass man mit den zur
Verfügung stehenden Investitionsmitteln effizienter Infrastruktur
bauen kann. Die Telekom Austria Group sichert mit ihrem Investment
Arbeitsplätze in Österreich. Ein forcierter Breitbandausbau bringt
darüber hinaus mehr Lebensqualität und Chancengleichheit für den
ländlichen Raum."

Die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes beinhalten:

- Verbessertes Leitungsrecht

Im Allgemeinen braucht man für den Bau von Infrastruktur ein
Leitungsrecht, das der Zustimmung des Grundeigentümers bedarf. In der
Vergangenheit war die Geltendmachung eines Leitungsrechts
kompliziert, hat oftmals lange gedauert und war mit hohen Kosten
verbunden.

Die Gesetzesänderung sichert eine Beschleunigung und Vereinfachung
zur Erlangung des Leitungsrechts und umfasst nun auch die
Durchleitung von Kabeln durch Häuser, die Nutzung von bereits
vorhandenen Hausverrohrungen und Kabelschächten zur Schaffung von
neuen sowie zur Erneuerung von bestehenden Leitungen.

Die maximale Dauer für Verfahren zur Erlangung des Leitungsrechts
wurde von 4 1/2 Monaten auf 3 Monate bei privaten Grundbesitzern
verkürzt.

Bei öffentlichen Grundstücken hat der jeweilige Verwalter binnen 4
Wochen zu begründen, warum die vorgeschlagene Verlegung nicht möglich
ist und einen Alternativvorschlag vorzulegen. Bisher gab es keine
Fristen und auch keine Verpflichtung zur Erstellung eines
Alternativvorschlages.

Des Weiteren entfällt der Automatismus, dass Telekom Austria bei
Infrastrukturbauvorhaben wie z.B. bei Straßen und Schienen die Kosten
für die Leitungsverlegung trägt. Diese Verpflichtung wurde durch
einen Verhandlungsprozess zwischen den Beteiligten ersetzt.

- Mitbenutzungsregelung

Mit dem Ziel, den Neubau von Leitungen einzuschränken, ermöglicht die
beschlossene Gesetzesnovelle eine Mitbenutzung von bestehenden
Leitungen, Kabelschächten und Leerverrohrungen von
Telekommunikationsunternehmen,
Kabelnetzbetreibern und zum ersten Mal auch der Infrastruktur von
Energieversorgungsunternehmen gegen entsprechendes Entgelt. Dadurch
sollen mögliche Kooperationen zwischen den Anbietern bei der Planung
und dem Ausbau zukünftiger Festnetzinfrastruktur erleichtert werden.

- Regulierungsrahmen

Die regulierungsrechtlichen Bestimmungen des
Telekommunikationsgesetzes wurden geringfügig angepasst, um der
aktuellen Marktsituation und der künftigen Entwicklung besser
Rechnung tragen zu können.

Der Umfang der Marktanalyse wurde erweitert. So wurden Bestimmungen
aufgenommen, die von der Regulierungsbehörde im Rahmen der Analyse
der Marktmacht von Unternehmen berücksichtigt werden müssen. Dazu
zählen die Berücksichtigung des marktübergreifenden Wettbewerbs, der
regionalen Besonderheiten sowie der Auswirkungen auf zukünftige
Investitionen des regulierten Unternehmens. Außerdem müssen bei der
Preisfestlegung durch die Regulierungsbehörde die Auswirkungen auf
mögliche zukünftige Investitionen berücksichtigt werden.

Das neue Telekommunikationsgesetz wird voraussichtlich mit der
Kundmachung im Bundesgesetzblatt Anfang August 2009 in Kraft treten.

Rückfragehinweis:
Telekom Austria Group, Mag. Elisabeth Mattes, Konzernsprecherin
Tel: +43 664 331 2730, e-mail: [email protected]

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