Wien (OTS) -
Anlässlich des gestern erhobenen Vorwurfs eines willkürlichen
Vorgehens der ASFINAG bei der Grundeinlöse am nördlichen
Planungsabschnitt der A 5 Nordautobahn stellt das Unternehmen heute
klar:
Für die Realisierung des Neubauprojektes A 5 Nord Autobahn ist die
Beanspruchung von Grundflächen notwendig, welche von den betroffenen
Grundeigentümern auf Basis des beim BMVIT eingereichten Projektes
eingelöst werden. Bei dem gegenständlichen Projekt handelt es sich
vorwiegend um land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die Grundeinlöse erfolgt "streng nach Vorschrift": entsprechend den
maßgeblichen Rechtsgrundlagen (Bundesstraßengesetz,
Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz,
Liegenschaftsbewertungsgesetz, usw.), auf Basis unabhängiger
Sachverständigengutachten, mittels Musterverträgen (Übereinkommen)
und vor allem nach dem wichtigen Grundsatz: "Alle werden gleich
behandelt".
Somit wird dem betroffenen Grundeigentümer für die notwendige
Grundbeanspruchung eine gutachterlich ermittelte Entschädigung
ausbezahlt, die eine Schadloshaltung für alle durch die Ablöse
verursachten vermögensrechtlichen Nachteile gewährleistet.
Die Entschädigung setzt sich zusammen aus
- dem sogenannten Verkehrswert für Grund und Boden,
- den landwirtschaftlichen Nebenentschädigungen (für z. B
schlechter bewirtschaftbare Restflächen oder Umwege)
- und den Wiederbeschaffungskosten.
Mit der Entschädigung wird der betroffene Grundeigentümer
(Landwirt) in die Lage versetzt, sich wiederum einen Ersatzgrund zu
beschaffen, wobei die dabei anfallenden Wiederbeschaffungskosten
(Grundbucheintragungsgebühr, Grunderwerbssteuer, Kosten der
Vertragserrichtung usw.) schon im Vorhinein entschädigt werden. Bei
gütlicher Einigung wird im Regelfall weiters ein einheitlicher
Akzeptanzzuschlag gewährt.
Sollten alle Bemühungen zu einem Vertrag in beiderseitigem
Einvernehmen keinen Erfolg zeigen, wäre die ASFINAG - um die
Errichtung der A 5 nicht zu gefährden - verpflichtet, den Grunderwerb
im Rahmen eines Behördenverfahrens nach den Bestimmungen des
Bundesstraßengesetzes abzuwickeln. Die ASFINAG ist grundsätzlich an
gütlichen Einigungen interessiert und geht umfassend auf die
individuelle Situation aller betroffenen Personen ein.
Rückfragehinweis:
Mag. Christoph Pollinger
Pressesprecher und Interne Kommunikation
ASFINAG Bau Management GmbH
Tel: +43 (0) 664-60108-16841
mailto:christoph.pollinger@asfinag.at
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