- 17.06.2009, 11:50:46
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ÖH zu UG-Novelle: Kritik an Masterbedingungen, Unibudget und Kompetenzen des Unirats
ÖH fordert gesetzliche Garantie gegen Zugangsbeschränkungen beim Master
Wien (OTS) - Die Österreichische Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft (ÖH) legte bei einem Pressegespräch heute Vormittag
mit Vertreterinnen und Vertretern der Medien zur UG-Novelle 2009 ihre
Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge vor. Hauptkritikpunkt ist
dabei unter anderem die gesetzliche Regelung für die Festsetzung von
Zulassungsbedingungen im Masterstudium. "Nachdem es bei den
Eingangsphasen einen Passus gibt, dass diese nicht als quantitative
Zugangsbeschränkungen missbraucht werden dürfen, fordern wir dasselbe
auch für die Masterstudien. Wir fordern daher eine gesetzliche
Garantie, dass Notendurchschnitt als auch Studiendauer nicht in die
Zulassungsbedingungen aufgenommen werden dürfen. Besonders bitter ist
in unseren Augen auch die gesetzliche Festlegung auf nur ein
passendes Masterstudium an der selben Uni ohne Bedingungen. Ein
facheinschlägiges Studium muss ausreichen, egal von welcher Uni",
fordert ÖH-Vorsitzender Samir Al-Mobayyed.
Nur bedingt erfreut zeigt sich die ÖH über zusätzliche Punkte in den
Leistungskriterien, die auf bessere Betreuung und die Reduktion des
Drop-Out abzielen. Al-Mobayyed: "Im Lichte des knappen Budgets sind
diese aber aus Sicht der ÖH wenig erfolgversprechend. Die vorgesehene
Deckelung des Studiengebührenersatzes für die Universitäten, wie im
Gesetz vorgesehen, ist inakzeptabel. Wenn die Studierendenzahlen in
den nächsten Jahren weiter steigen werden, wird das Geld noch
knapper, wir Studierende werden das als erste spüren. Wir sprechen
uns in diesem Punkt für eine Beibehaltung der momentanen Regelung
aus."
Die ÖH übt weiters vehemente Kritik an der sukzessiven Entmachtung
des Senats im Zuge dieser Novelle. Al-Mobayyed: "Der Senat verliert
mit der kommenden Novelle in vielen wichtigen Bereichen wie etwa bei
der Wahl der Rektorin oder des Rektors an Bedeutung. Damit wollen wir
uns nicht abfinden, die Einflussnahme aus dem ausschließlich
politisch besetzten Unirat darf keinesfalls überhand nehmen."
Desweiteren fordert die ÖH auch ein Antragsrecht der Studierenden im
Unirat, so wie es dem Betriebsrat in Zukunft gewährt werden soll.
"Die/der ÖH-Vorsitzende soll in Zukunft auch Anträge im Unirat
einbringen können, das momentane Anhörungsrecht ist zu wenig. Es ist
nicht einzusehen, wieso das dem Betriebsrat gestattet sein soll und
nicht der ÖH", unterstreicht Al-Mobayyed abschließend.
Rückfragehinweis:
Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH)
Peter Schweinberger, Pressesprecher
Tel.: 01/310-88-80/59, Mobil: 0676 888 52 211
mailto:[email protected] http://www.oeh.ac.at
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