• 17.06.2009, 08:38:55
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AK warnt: Vorsicht bei Firmenkreditkarten! Im Insolvenzfall werden Arbeitnehmer zur Kasse gebeten

Linz (OTS) - Auf Dienstreisen anfallende Rechnungen mit der
Firmenkreditkarte zu bezahlen, ist für viele Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer eine Selbstverständlichkeit. Doch die praktische kleine
Karte kann zur Falle werden: Ein Arbeitnehmer aus Oberösterreich soll
11.000 Euro für offene Rechnungen bezahlen, nachdem sein Arbeitgeber
in Konkurs gegangen ist. Die Arbeiterkammer geht jetzt rechtlich
gegen entsprechende Klauseln in Kreditkartenverträgen vor.

Viele Firmen beantragen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Firmenkreditkarten. Wer viel auf Dienstreisen unterwegs ist, kann
damit Ausgaben tätigen, die üblicherweise vom Arbeitgeber bezahlt
werden, etwa Bahnkarten oder Hotelrechnungen. Normalerweise wird das
Firmenkonto mit diesen Aufwendungen belastet. Kann aber der
Arbeitgeber beispielsweise im Insolvenzfall diese Kosten nicht
abdecken, bittet die Bank den Arbeitnehmer als Kreditkarteninhaber
zur Kasse.

Genau das passierte einem Oberösterreicher, der mit der
Firmenkreditkarte nicht nur Reisespesen beglichen, sondern auch
Material für die Firma eingekauft hatte. Als der Betrieb in Konkurs
ging, war die Kreditkarte mit 11.000 Euro belastet. Jetzt will sich
die Raiffeisen Zentralbank an dem Arbeitnehmer schadlos halten.

Und beruft sich dabei auf eine entsprechende Klausel im
Kreditkartenvertrag.

Der Mann wandte sich an die Konsumenteninformation der
Arbeiterkammer Oberösterreich. Für deren Experten/-innen ist die
besagte Klausel gröblich benachteiligend und daher unwirksam: Ein
Arbeitnehmer, der den Antrag auf Ausstellung einer solchen
Kreditkarte unterschreibt, ist sich des Haftungsrisikos nicht
bewusst. Die AK hat deswegen ein Abmahnverfahren gegen die RZB Bank
angestrengt.

"Diese Klausel ist in meinen Augen sittenwidrig", sagt
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: "Hier wird das Risiko der
Zahlungsunfähigkeit von der Firma auf den Arbeitnehmer übertragen,
der grundsätzlich Anspruch auf Ersatz seiner dienstlichen
Aufwendungen hat."

Die AK rät allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei
Neuausstellung einer Firmenkreditkarte die entsprechende Klausel
streichen zu lassen. Arbeitnehmer/-innen, die bereits eine
Firmenkreditkarte haben, sollen vom Arbeitgeber die Neuausstellung
der Karte ohne die entsprechende Klausel verlangen.

Rückfragehinweis:

Arbeiterkammer Oberösterreich
   Kommunikation
   Martina Macher
   Tel.: (0732) 6906-2182
   mailto:presse@akooe.at
   http://www.arbeiterkammer.com

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