- 15.06.2009, 12:00:13
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Bures: Verkehrssicherheitspaket ist Kampfansage gegen Alkohol am Steuer
Gesetz wird noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen
Wien (BMVIT) - Die Zahl der Verkehrstoten durch Alkoholunfälle ist
im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Waren in den ersten vier Monaten
des vergangenen Jahres 15 Todesopfer aufgrund von Alkoholunfällen zu
beklagen, so sind es heuer bereits 21, also sechs mehr als im
Vergleichszeitraum. Das bedeutet, dass bereits jeder achte
Verkehrstote (im Vorjahr jeder 12.) Opfer eines Alkoholunfalls war.
Für Verkehrsministerin Doris Bures zeigen diese Zahlen der "Statistik
Austria", wie wichtig es ist, dass "wir in der Bundesregierung
gemeinsam ein Verkehrssicherheitspaket geschnürt haben, in dem der
Kampf gegen Alkohol am Steuer einen zentralen Stellenwert einnimmt".
Das Verkehrssicherheitpaket hat bereits den Ministerrat passiert,
wird am 24. Juni im Verkehrsausschuss behandelt und soll noch vor dem
Sommer im Nationalrat beschlossen werden. ****
"Die aktuelle Statistik macht wieder einmal deutlich, dass Alkolenker
eine Hockrisikogruppe im Straßenverkehr sind. Wenn wir mehr
Sicherheit im Straßenverkehr erreichen wollen, müssen wir das
Bewusstsein schärfen, dass Alkohol am Steuer kein Kavalierdelikt
ist", so die Ministerin. Folgende Maßnahmen sollen Alkohol am Steuer
den Kampf ansagen:
* Längerer Führerscheinentzug für Alkolenker im hohen
Promille-Bereich
* Im Wiederholungsfall wesentlich längere Mindestentzugsdauer
* Höhere Geldstrafen für Alkolenker
* Verkehrscoaching schon zwischen 0,8 und 1,2 Promille - bisher
Nachschulung erst ab 1,2 Promille.
Längerer Führerscheinentzug für Alkolenker im hohen
Promille-Bereich
Zwischen 1,2 - 1,6 Promille macht die Verwaltungsstrafe zwischen
1.200 - 4.400 Euro aus (bisher: 872 - 4.360 Euro) und der
Führerschein wird für mindestens 4 Monate entzogen (bisher mindestens
3 Monate).
Mit 1,6 Promille oder mehr "erwischt" zu werden, heißt künftig:
Ein Mindestführerscheinentzug von 6 Monaten (bisher mindestens 4
Monate) und Strafen von 1.600 - 5.900 Euro (bisher: 1.162 - 5.813
Euro)
Wiederholungsfall: Mindestentzugsdauer erhöht sich massiv
Im Wiederholungsfall eines 1,6 Promilledelikts wird es zukünftig eine
Entzugsdauer des Führerscheins von mindestens 12 Monaten (bei einem
Erstdelikt im Promillebereich über 1,6) geben. Bei niedrigeren
Promillewerten wird es eine dem Wert entsprechende Staffelung geben.
Höhere Geldstrafen für Alkolenker
0,5-0,79 Promille: Verwaltungsstrafe: Untergrenze 300 Euro -
Obergrenze Euro 3.700 (bisher 218 bis 3.633)
(wie bisher) Vormerkdelikt
0,8-1,19 Promille: Verwaltungsstrafe: Untergrenze 800 Euro -
Obergrenze 3.700 (bisher Euro 581 bis 3.633.)
zusätzlich (neu): Verpflichtende Maßnahme Verkehrscoaching: ca. 3
Stunden (
Euro 100) 1,2-1,59 Promille: Verwaltungsstrafe: Untergrenze 1200 Euro - Obergrenze Euro 4.400 (bisher Euro 872 bis 4.360) Führerscheinentzug von 4 Monaten (bisher 3) (wie bisher) Maßnahme Nachschulung: 15 Stunden in mindestens 4 Gruppensitzungen (
Euro 500)
1,6 Promille und darüber: Verwaltungsstrafe: Untergrenze Euro
1.600 - Obergrenze Euro 5.900 (bisher Euro 1162 bis 5.813)
Führerscheinentzug von 6 Monaten (bisher 4)
(wie bisher) Maßnahme Nachschulung: 18 Stunden in mindestens 4
Gruppensitzungen (
Euro 500) plus Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung (
Euro 360).
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Susanna Enk, Pressesprecherin
Telefon: +43 (0) 1 711 6265-8121
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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