• 11.06.2009, 09:10:55
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FORMAT: Die Einvernahme von Julius Meinl V. im Wortlaut

Meinl: "Anleger wurden nicht geschädigt"

Wien (OTS) - Am 1. April 2009 wurde Julius Meinl V. von
Staatsanwalt Markus
Fußenegger erstmals einvernommen. Über den Inhalt des fast fünf
Stunden
dauernden Verhörs berichtet das Wirtschaftsmagazin FORMAT ausführlich
in
seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe.

Julius Meinl V. erklärte dem Staatsanwalt beispielsweise, dass er
über die
Durchführung der umstrittenen Wertpapierrückkauf-Aktion der
Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL; heute: Atrium)
früher als
die MEL-Kleinanleger informiert worden war. Das geht aus dem FORMAT
exklusiv
vorliegenden "Beschuldigtenvernehmung vom 1. April 2009" (Aktenzahl:
608 St
1/08w) hervor: "Zu den Zertifikatsrückkäufen gebe ich an, dass am 20.
Februar 2007 die MEL an die Meinl Bank schriftlich herantrat und
ankündigte,
dass ein strategischer Investor beabsichtigt, 20 bis 30 Prozent der
MEL zu
erwerben." Gebetsmühlenartig betont Meinl laut Protokoll seine
Unschuld:
"Durch die Zertifikatsrückkäufe im Zeitraum Februar 2007 bis Juli
2007
wurden die Anleger nicht geschädigt."

Der ermittelnde Staatsanwalt Fußenegger sieht das laut FORMAT anders
und
verdächtigt Meinl des Anlegerbetrugs und der Untreue. Den
MEL-Anlegern soll
durch die Rückkauf-Aktion ein Schaden von 1,8 Milliarden Euro
entstanden
sein. Dafür wird Meinl - für ihn gilt die Unschuldsvermutung - als
Mastermind von der Justiz verantwortlich gemacht. Der beschuldigte
Banker
wehrt sich gegen die Vorwürfe: "Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine
Organfunktion in der MEL belegt."

Rückfragehinweis:
Format Business
Tel.: (01) 217 55/4126 Ashwien Sankholkar

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