- 05.06.2009, 11:42:32
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Eigener Reisepass für jedes Kind ab dem 15. Juni 2009
Maßnahme im Kampf gegen den Kinderhandel
Wien (OTS) - Um eine weitere Maßnahme im Kampf gegen den
Kinderhandel zu setzen, hat die europäische Union festgelegt, dass
Kindermiteintragungen im Pass der Eltern nicht mehr möglich sind. Ab
dem 15.6.2009 gibt es daher keine neue Miteintragung von Kindern und
jeder - also auch jedes Kind - bekommt einen eigenen Reisepass mit
Chip.
Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben aber für eine
dreijährige Übergangsfrist gültig; mit 15. Juni 2012 werden diese
automatisch ungültig. Die Gültigkeit des Dokuments, in dem sich die
Kindermiteintragung befindet, bleibt davon aber unberührt; der
Reisepass gilt bis zum in den Pass gedruckten Ablaufdatum.
Ab dem 15.6.2009 wird jeder Reisepass für ein Kind unter 12 Jahre
einen Chip enthalten. Auf diesem werden unter anderem das Foto und
der Name des Kindes gespeichert. Fingerabdrücke werden von Kindern
erst ab 12 Jahren erfasst.
Gültigkeitsdauer:
- Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die
Gültigkeitsdauer zwei Jahre.
- Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr
muss der Reisepass für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden.
- Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit
10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Weitere Informationen erhält man auf der Webseite des
Innenministeriums, http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service, unter dem
Punkt "Reisepass".
Informationen zu den Einreisebestimmungen in andere Länder erhält man
auf der Website des Bundesministeriums für europäische und
internationale Angelegenheiten, http://www.bmeia.gv.at, unter dem
Punkt "Länderinformation".
Rückfragehinweis:
Michael Fuchs Referat III/3/a +43-(0)1-53 126-3680 Bundesministerium für Inneres Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit - Infopoint Tel +43-(0)1-53 126-2488 mailto:[email protected] www.bmi.gv.at
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