• 31.05.2009, 11:21:55
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FPÖ Neubauer: Klage gegen Tschechien wegen Nicht-Durchführung einer rechtskonformen UVP unausweichlich!

ÖVP tritt bei Atomrestmülllager in Tschechien für "Beobachterstatus" ein!

Wien (OTS) - NAbg. Werner Neubauer (FPÖ) fragte sich anlässlich
der letzten Parlamentsdebatte, was ein Beobachterstatus Österreich in
Bezug auf die geplante Errichtung eines Atommüllendlagers in
Tschechien bringen solle. "Österreich beobachte Tschechien bezüglich
des AKW Temelin schon seit langem", konstatierte er, "jedoch ohne
Erfolg".

So wie Tschechien mit Österreich umgehe, geht man seiner Auffassung
nach mit einem Nachbarn einfach nicht um. Neubauer forderte in diesem
Sinn in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, endlich
Verantwortung gegenüber der betroffenen und verunsicherten
Bevölkerung in der Grenzregion wahr zu nehmen."Trotz der unzähligen
Störfälle und der massiven Sicherheitsbedenken ist der Energiekonzern
ČEZ dabei, das AKW Temelin auszubauen und um die geplanten
Blöcke 3 und 4 zu erweitern", so Neubauer. Noch immer wird dabei die
Durchführung eines ordentlichen UVP-Verfahrens seitens Tschechiens
verweigert. Die Europäische Kommission hat Tschechien bereits im Mai
2007 bezüglich der Durchführung einer UVP nach tschechischem Recht
eine Absage erteilt und die Regierung aufgefordert, die europäische
Richtlinie 85/337/EEG, 10a anzuwenden. Geschehen ist bis heute
nichts. Damit ist Tschechien also bei der Temelin-UVP seit
mittlerweile 2 Jahren säumig. Tschechien setzt sich damit im Rahmen
der Energieversorgung durch Atomkraft über alle Regeln und Gesetze
des europäischen Geistes hinweg. Eine Geisteshaltung, die sich
bereits beim Melker Abkommen klar gezeigt.

Die Regierung Tschechiens toleriert damit wissentlich den Bruch des
EU-Rechts und dies trotz der EU-Präsidentschaft Tschechiens.
In Tschechien ist das UVP-Verfahren nämlich kein Teil des
Genehmigungsverfahrens, sondern hat eine ganz isolierte Stellung. Der
UVP-Bescheid ist nicht im tschechischen Verwaltungsrecht verankert,
sondern stellt lediglich eine "fachliche Grundlage" für die
"nachfolgenden Verfahren" (z.B. baurechtliche Verfahren) dar. Er
stellt auch keinen Bescheid im rechtlichen Sinne dar und kann somit
gerichtlich nicht angefochten werden.

Ferner plant die tschechische Regierung die Errichtung eines
Atommülllagers nahe der Grenze zu Oberösterreich. Ein Militärareal,
das am Moldaustausee liegt, wird gerade auf Empfehlung der
tschechischen Behörde für die Deponierung von Atommüll geologisch
genauer untersucht. Aufgrund der angeführten Tatsachen und Fakten
sowie der drohenden Gefährdung der österreichischen Bevölkerung
stellte Neubauer den ANTRAG, worin "Die Bundesregierung, insbesondere
der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft sowie der Bundesminister für europäische und
internationale Angelegenheiten aufgefordert werden, bei der
Europäischen Union bzw. der Europäische Kommission Klage gegen
Tschechien wegen der Nichtdurchführung eines EU-Rechtkonformen
Durchführens einer UVP im Zuge des Ausbaus der Blöcke 3 und 4 des AKW
Temelin einzubringen, unverzüglich Verhandlungen mit Tschechien
aufzunehmen, damit das derzeit geplante Atommülllager im Militärareal
am Moldaustausee nahe der österreichischen Grenze nicht errichtet
wird und dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die im
Sinne einer aktiven Anti-Atompolitik Österreichs und des Ergebnisses
der Volksabstimmung über Zwentendorf eine Volksabstimmung über einen
Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag vorsieht", schloss
Neubauer.

Rückfragehinweis:
FPÖ

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