• 29.05.2009, 14:32:47
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  • OTS0322 OTW0322

Nachweis der Wirksamkeit von Sozialarbeit erbracht

Verein NEUSTART präsentiert Rückfallstudie

Wien (OTS) - Hilfe wirkt mehr als bloße Strafe

NEUSTART legt das Ergebnis eines umfassenden Forschungsauftrags,
durchgeführt durch das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie
(Mag. Veronika Hofinger, Mag. Alexander Neumann) vor. Da nicht die
bloße Verdachtslage (Anzeige), sondern die von einem ordentlichen
Gericht beurteilte Kriminalität aussagekräftig ist, wurde die
allgemeine Wiederverurteilungsstatistik (Statistik Austria) als
Vergleichszahl gewählt. Der Beobachtungszeitraum ist 2,5
beziehungsweise 3,5 Jahre. Der Vergleich von betreuten und
unbetreuten Straffälligen zeigt die Notwendigkeit von
sozialarbeiterischer Betreuung und Kontrolle:

Täterarbeit vermeidet neue Opfer

Erfolgsrate bei Tatausgleich (Konfliktregelung zwischen Täter und
Opfer): 86%. Die "Rückfallsraten" nach einem Tatausgleich sind bei
Erwachsenen, Frauen und besser Gebildeten besonders niedrig und
liegen bei 10%. Bei Gewalt in Partnerschaften - die zweithäufigste
Konstellation im Tatausgleich - ist die Legalbewährung mit 89%
ebenfalls überdurchschnittlich gut.

Vergleich bei leichter Körperverletzung:
Erfolgsrate bei Konfliktregelung: 85 %
Erfolgsrate bei bloßer Verurteilung: 59 %

Die Ergebnisse zeigen, dass die Justiz in diesen Fällen zurecht
auf eine formelle gerichtliche Sanktion verzichtet, denn eine solche
bringt keine besseren spezialpräventiven Ergebnisse.

sozialkonstruktive Maßnahmen wirken besser als Verurteilung

Die Arbeit für das Gemeinwohl stellt eine sinnvolle und
effektivere Maßnahme als die bloße Verurteilung dar: 77% der für die
Gesellschaft arbeitenden Klienten wurden nicht mehr rückfällig
Bei Vermögensdelikten liegt die Erfolgsrate bei den jugendlichen
NEUSTART Klienten bei 66%, bei gerichtlicher Verurteilung bei 42%.
Insgesamt ist bei diesen sozialkonstruktiven Maßnahmen (Tatausgleich
und gemeinnützige Leistungen) eine Erfolgsrate von 76% zu
verzeichnen.

Bewährungshilfe erfolgreich auch bei vom Gericht als
"rückfallgefährdet" eingeschätzten Personen

Richter ordnen gerade dann Bewährungshilfe an, wenn sie von einer
erhöhten Rückfallsgefahr und Unterstützungsbedarf ausgehen.
Erfolgsrate bei Bewährungshilfebetreuung: 59%

Bei betreuten Haftentlassenen, die vorzeitig entlassen wurden,
liegt die Erfolgsrate bei 57%. Personen. Bei Personen, die ihre
Freiheitsstrafe zur Gänze verbüßen mussten kam es nur bei 44% zu
keiner Wiederverurteilung.

Bei von NEUSTART betreuten Sexualstraftätern liegt die Erfolgsrate
bei 93%.

Angesichts der Tatsache, dass die Rückfallsraten in Deutschland
deutlich höher sind kann man auch hier von einem erfolgreichen Weg,
den die Bewährungshilfe in Österreich geht, sprechen.

Resumée der Studienautorin Mag. Veronika Hofinger:

"Die Rückfallsraten sind vor allem nach einem Außergerichtlichen
Tatausgleich bemerkenswert niedrig. Im Bereich der Bewährungshilfe
muss man generell mit höheren Wiederverurteilungsraten rechnen,
bekommen doch gerade rückfallgefährdete Personen einen
Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Die Ergebnisse bei den bedingt
Entlassenen sind daher im internationalen Vergleich gesehen durchaus
positiv zu bewerten."

Wirtschaftskrise gefährdet auch öffentliche Sicherheit

Auf den ersten Blick erscheinen die "Erfolgsraten" vielleicht zu
niedrig, erwartet man sich doch möglichst 100% Erfolg. Angesichts der
prekären Lebenssituation der betroffenen Menschen sind die
Erfolgsraten auch im internationalen Vergleich als hoch
einzuschätzen.

Aus der praktischen Arbeit der Bewährungshilfe wird deutlich, dass
der größte Teil der Klienten ohne Partner den Neubeginn starten muss.
Rund drei Viertel verfügen über keinen Pflichtschulabschluss, am
Arbeitsmarkt gibt es auch deshalb große Probleme, mehr als ein
Drittel ist arbeitslos. Ein großer Teil der Klienten verfügt über
keinen eigenen Wohnraum, ist also auf Notunterkünfte oder andere
kurzfristige Unterbringungen, z.B. bei Freunden, angewiesen. Ein
Drittel der Klienten ist suchtkrank. 60% der Klienten sind unter 25
Jahre alt, in einem Lebensalter also, in dem erhöhte
Kriminalitätsrisiken zu verzeichnen sind. Rund 20% der Klienten sind
Ausländer, haben also ebenfalls mit schwierigeren Lebensbedingungen
als die sonstige Bevölkerung zu kämpfen.

Eine durch die Wirtschaftskrise verschärfte Situation für die
Bevölkerung stellt für gerade diese ohnehin schon schwer
beeinträchtigten Menschen eine bedrohliche Eskalation ihrer
Lebenssituation dar. Mag. Karin Waidhofer, Geschäftsführerin
NEUSTART: "Die Studie zeigt eindrucksvoll die Leistungen, die
NEUSTART Mitarbeiter für die Sicherheit der Gesellschaft erbringen.
Gleichzeitig zeigt sie aber auch, dass durch NEUSTART Täter ihre
zweite Chance nutzen und Opfer die Möglichkeit erhalten ihr Leben
nach der Tat wieder selbstständig zu gestalten. Bei einer
angespannten finanziellen Situation, der sich NEUSTART
gegenübersieht, liegt die besondere Herausforderung in der
Aufrechterhaltung der in der Studie beschriebenen Wirkungen."

Rückfragehinweis:

Andreas Zembaty
   NEUSTART
   Pressesprecher
   Castelligasse 17, 1050 Wien 
   Tel: +43 (0) 1 545 95 60-539
   Mobil: +43 699 13 01 86 80
   andreas.zembaty@neustart.at
   http://www.neustart.at
   
   Mag. Veronika Hofinger 
   Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie 
   Museumstraße 5/12, 1070 Wien 
   Tel: +43-1-5261516-26 
   veronika.hofinger@irks.at 
   www.irks.at

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