• 28.05.2009, 10:33:09
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AKNÖ klärt auf: Pension erst ab Monatsbeginn verfügbar

Banken verdienen Körberlgeld mit "geparktem" Geld

Wien (AKNÖ) - Dieser Tage überweist die
Pensionsversicherungsanstalt die Pensionen. Aber auch wenn das Geld
schon vor dem Monatsersten am Konto verbucht ist, heißt das nicht,
dass es zur Verfügung steht. Bis es soweit ist, verdienen die Banken
damit Millionen. Dieser Missstand wird von der AKNÖ schon lange
kritisiert. Eine neue EU-Richtlinie soll dieser Praxis ab November
2009 einen Riegel vorschieben. Der designierte AKNÖ-Präsident Haneder
begrüßt die EU-Richtlinie und fordert die Banken auf, bis dahin einen
Hinweis auf dem Kontoauszug anzubringen, dass die Pension erst am
Monatsersten spesenfrei bezogen werden kann.

Die Pensionsversicherungsanstalten überweisen die Pensionen mehrere
Tage vor der Fälligkeit an die Banken. Der Grund: Die langen
Überweisungszeiten der Banken. "Diese machen sich für die Banken
bezahlt, denn das Kundengeld kann kurzfristig bei der Nationalbank
oder am Geldmarkt "geparkt" werden und bringt nach Schätzung der
Bundesarbeitskammer jährlich über 20 Millionen Euro Zinsertrag - für
die Banken und Sparkassen", erklärt AKNÖ-Finanzexperte Ernst Hafrank.

Die Pension muss spätestens am 1. des Kalendermonates am Konto des
Pensionsbeziehers zur Verfügung stehen, sollte dies ein Feiertag,
Samstag oder Sonntag sein, dann am vorliegenden Bank-Werktag. Nach
Eingang der Überweisungsmeldung bei den jeweiligen Bankinstituten
werden die einzelnen Pensionsbeträge auf die Empfängerkonten
"aufgeteilt" und gebucht. Die KontoinhaberInnen erkennen eine
Buchungszeile "Pension-PVA" am Kontoauszug und auch im aktuellen
Kontostand ist der überwiesene Betrag bereits berücksichtigt. Im
Glauben, dass die Pension tatsächlich schon "zur Verfügung steht",
wird die Pension schon einige Tage vor Monatsbeginn abgehoben oder es
werden Überweisungen getätigt. Die Folge: Das Konto wird mit
Überziehungszinsen belastet. "Hier würde ein Hinweis auf dem
Kontoauszug, dass das Geld erst ab Monatsersten spesenfrei verfügbar
ist, den KonsumentInnen helfen, unnötige Kosten zu sparen", erklärt
der designierte AKNÖ-Präsident Hermann Haneder.

EU-Richtlinie gegen lange Überweisungszeiten

Ab Herbst 2009 wird die Pensionsversicherung die Pensionszahlungen
nicht mehr einige Tage vor Fälligkeit überweisen müssen. Denn ab
November 2009 schiebt die EU-Richtlinie PSD (Payments Services
Directive) der bankfreundlichen Praxis der ungeregelten
Überweisungszeiten einen Riegel vor. Die PSD-Richtlinie schreibt vor,
dass Überweisungen bis Ende 2011 maximal drei Geschäftstage dauern
dürfen (Wochenenden und Feiertage verlängern die Frist). Ab 2012
dürfen Überweisungen nur noch einen Tag dauern. Weiters darf das
Absenderkonto erst dann belastet werden, wenn der Auftrag tatsächlich
ausgeführt ist, also nicht schon, wenn der Überweisungsbeleg
abgegeben wird. Der überwiesene Geldbetrag hat spätestens an jenem
Tag von der Empfängerbank wertgestellt zu werden, an dem er der Bank
gutgeschrieben wird. "Die österreichische Unsitte, dass Geldeingänge
erst am nächsten Tag valutiert werden, gehört dann endgültig der
Vergangenheit an. Wir begrüßen, dass diese langjährige Forderung der
AK von der EU aufgegriffen wurde", erklärt Haneder.

Rückfragehinweis:
AKNÖ Konsumentenberatung
Ernst Hafrank
Tel.: (01) 58883-1310
mailto:presse@aknoe.at
http://noe.arbeiterkammer.at

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