• 26.05.2009, 10:15:31
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Sozialarbeit mit einem Fuss im Kriminal

OBDS Österreichischer Berufsverband der SozialarbeiterInnen zum Urteil im Luca Prozess

Wien (OTS) - Der Österreichische Berufsverband der
SozialarbeiterInnen hat die Verurteilung der Sozialarbeiterin im
Prozess um den mj. Luca mit Betroffenheit und Erstaunen zur Kenntnis
genommen.

Betroffenheit, weil dieses Urteil für den gesamten Berufsstand
bedeutet, dass zukünftig die fachliche und rechtliche Absicherung in
der konkreten Fallarbeit mehr Raum gewinnen wird, die Respektierung
der emotionalen und persönlichen Situation von KlientInnen dem
gegenüber ins Hintertreffen geraten kann.

Selbst die von Fachleuten entwickelten und von erfahrenen
Fachkräften mitverantworteten und mitentschiedenen Ablaufschritte im
Abklärungsverfahren der öffentlichen Jugendwohlfahrt reichen nicht
aus, um SozialarbeiterInnen davor zu schützen, wegen Unterlassung und
deren eventuellen Folgen gerichtlich verurteilt zu werden.

Mit Erstaunen, da aus der Sicht des OBDS es mehr als bedauerlich
ist, dass weder Gutachter, Psychologen, Ärzte oder auch juristische
Entscheidungsträger die Verantwortung im gleichen Masse tragen müssen
wie die Sozialarbeit.

Insbesondere in der Jugendwohlfahrt sind Mittel und Personal seit
Jahren derart knapp, dass intensive Prävention und ausreichende
Betreuung und Begleitung von Risikofamilien nicht im notwendigen
Ausmass geleistet werden kann. Wenn dann noch dazu kommt, dass die
vorliegenden Erhebungen und Gutachten nicht die erforderlichen
"Beweise" bringen, dann darf die Sozialarbeit allein das Risiko
übernehmen.

Gesellschaftlich und medial wird immer gefordert, dass mehr
geschehen muss, um ein Kind zu schützen, in der Realität wird an
Mitteln gespart, wird zuwenig genehmigt, da ja noch nichts passiert
ist oder es reichen die Aussagen von "Experten" nicht aus, um
juristisch klare Schritte und notwendige Eingriffe bei Risikofamilien
zu tun.

Der OBDS hofft sehr, dass das geplante Kinder- und
Jugendhilfegesetz in dieser Hinsicht deutlichere Akzente auf
Verhinderung und Abwendung von Leid an Kindern setzt.

An alle Verantwortlichen in der Regierung, in den Bundesländern
und auf parlamentarischer Ebene geht der Appell des OBDS, aus dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz kein zahnloses Papier zu machen,
sondern endlich das rechtlich und fachlich abgesicherte
multiprofessionelle Instrument zu schaffen, um Kinder und Jugendliche
in Österreich, auch in "schlechten Zeiten", auch wenn es schwierig
und teuer werden könnte, zu schützen und vor Leid zu bewahren.

Es geht aber auch der Appell, den Berufsstand der
SozialarbeiterInnen endlich durch ein Berufsgesetz rechtlich
abzusichern und die fachliche Aus- und Weiterbildung sowie die
Qualitätskontrolle in der Arbeit von SozialarbeiterInnen zu
gewährleisten.

Aus der Sicht des OBDS kann es nicht angehen, dass aus
Ersparnisgründen schnell angelerntes Personal auch von öffentlichen
Stellen herangezogen wird, um so schwierige Entscheidungen, wie es
der Verlauf des Prozesses gezeigt hat, treffen zu müssen und dann
auch noch dafür letztlich verantwortlich gemacht zu werden.

Alle Kräfte in Österreich sollen daran mitwirken, dass
Sozialarbeit fachgerecht ausgeübt werden kann und nicht zu einem
Berufsstand gemacht wird, der auf Dauer "mit einem Fuss im Kriminal
steht".

Rückfragehinweis:
OBDS Österreichischer Berufsverband der SozialarbeiterInnen
Georg Dimitz, Vorsitzender
Tel.: +43 (0)664/10 10 043
mailto:sekretariat@sozialarbeit.at
http://www.sozialarbeit.at

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