- 15.05.2009, 11:38:44
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UNHCR besorgt über griechische Asyl-Pläne
In EU-Recht verankerter "Zugang zu effektiven Rechtsmitteln" vor Streichung
Athen/Wien (UNHCR) - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR ist
besorgt über weit reichende Änderungen im griechischen Asylsystem,
wie sie ein geplantes Präsidentendekret vorsieht. Auslöser der Sorge
ist die geplante Abschaffung einer substanziellen Qualitätskontrolle
künftiger Asylanträge durch die bestehende, administrative zweite
Instanz. Das würde Asylsuchenden den Zugang zu effektiven
Rechtsmitteln (Berufung, Beschwerde) nehmen, wie er im EU-Recht
verankert ist. "Die griechischen Pläne setzen die faire Prüfung von
Asylanträgen nach internationalen und EU-Standards aufs Spiel", sagt
UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer.
Die geplante Abschaffung der Berufungsmöglichkeit ist umso
Besorgnis erregender als keine wesentlichen Verbesserungen für die
Überprüfung der Anträge in der ersten Instanz vorgesehen sind.
Derzeit garantiert die bestehende zweite Instanz eine effektive und
substanzielle Beteiligung nicht-polizeilicher Stellen. Dies ist mit
der Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnis zu Polizeidirektoren
in ganz Griechenland nicht mehr garantiert, was die Fairness des
Verfahrens, aber auch die einheitliche und schlüssige Anwendung der
Genfer Flüchtlingskonvention sowie anderer relevanter Instrumente des
internationalen und des EU-Rechts aufs Spiel setzt.
UNHCR bedauert zudem, dass nach dem vorliegenden Entwurf die
derzeit existierende Berufungs- bzw. Beschwerdeinstanz zwar für die
anhängigen Verfahren weiterhin zuständig sein soll, jedoch ohne
Entscheidungsbefugnis, lediglich in beratender Funktion. Diese
Einschränkung rüttelt an den Grundfesten des Asylrechts und
-verfahrens in Griechenland. Den Entscheidungen in zweiter Instanz
würde es an Unabhängigkeit fehlen. Sie würden nicht dem Anspruch auf
Objektivität genügen.
UNHCR hat seine Empfehlungen zu dem Entwurf des Präsidialdekrets
den zuständigen Behörden präsentiert und hält sich bereit, die
griechischen Behörden dabei zu unterstützen, internationale und
europäische Standards für Verfahren zur Überprüfung der
Flüchtlingseigenschaft einzuhalten.
Rückfragehinweis:
Gabrielle Sabourin
Tel.: (+43/1) 260 60-4048
mailto:ausvi@unhcr.org
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