• 15.05.2009, 10:48:15
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BZÖ-Bucher: Massive Lücke im Datenschutz bei EU-Wahlkarten-Anforderung

BMI fragt Wähler nach Urlaubsort, Bettlägerigkeit, Gehbehinderung, Reisepassnummer sowie eigenhändige Unterschrift

Anforderung einer Wahlkarte

Wien (OTS) - BZÖ-Chef Klubobmann Abg. Josef Bucher übt heftige
Kritik an den vom Innenministerium an alle Haushalte versendeten
Anforderungen für eine EU-Wahlkarte. Neben dem Namen, der Adresse,
dem Urlaubsort oder dem Zweitwohnsitz sollen auch die Reisepass- bzw.
Personalausweisnummer angegeben werden. Obendrein muss diese
Anforderungskarte noch unterschrieben werden und ähnlich wie eine
Postkarte ohne Kuvert an das BMI zurückgeschickt werden, um dann eine
Wahlkarte für die EU-Wahl am 7. Juni zu erhalten. "Skandalös ist,
dass man eine Begründung (z.B. Ortsabwesenheit, Bettlägerigkeit,
Auslandsaufenthalt) angeben muss, wieso man um eine Wahlkarte
ansucht, oder ob man bettlägerig beziehungsweise mangelnd gehfähig
ist und somit eine "fliegende Wahlbehörde" benötigt. Es geht doch
niemanden etwas an, warum man eine Wahlkarte anfordert", so Bucher.

Für den BZÖ-Obmann ist diese Vorgehensweise des Innenministeriums
datenschutzrechtlich sehr bedenklich und fahrlässig. "Die Menschen
glauben sich in Sicherheit, da es sich um eine amtliche Mitteilung
handelt, dabei werden diese sehr persönlichen Daten offen in das
"Postkastl" eingeworfen. Wir werden unsere Experten beauftragen zu
überprüfen, ob es sich hier möglicherweise um einen Verstoß gegen den
Datenschutz handelt", erklärt Bucher.

Bucher fordert ÖVP-Innenministerin Fekter auf, bei künftigen
Wahlgängen eine andere Vorgehensweise bei der Anforderung von
Wahlkarten zu wählen. "Denn Informationen über Urlaubsort,
Bettlägerigkeit, Gehbehinderungen usw. dienen der Behörde wirklich
nicht."

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM/Original Bild
Service, sowie im OTS Bildarchiv unter http://bild.ots.at .

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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