- 14.05.2009, 07:53:08
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Stellungnahme: Schwere rechtliche Kritik zum Aktionsplan Flugverkehr
Wien (OTS) - Die mit Bescheiden anerkannte gemeinnützige
Umweltorganisation AFLG Antifluglärmgemeinschaft hat für
Scheinaktionen kein Verständnis und sandte daher heute an die
zuständige Abteilung des BMVIT die folgende Stellungnahme zum Entwurf
des Aktionsplanes Flugverkehr:
Auf Grund verspäteter und unrichtiger Umgebungslärmkarten wird mit
dem gegenständlichen Entwurf des Teilaktionsplanes Flugverkehr und
Kundmachung ein weiterer Schritt einer Anscheinrechtmäßigkeit bzw.
Anscheinlegalität verspätet und allein schon dadurch rechtswidrig
gesetzt. Unseres Wissens nach ist der in der Kundmachung
Unterfertigte, Herr Ing. Mag. Manfred Bialonczyk nicht Bundesbeamter,
sondern Vertragsbediensteter des Bundes, offenbar um ein seiner
angeblichen Mehrleistung entsprechendes höheres Gehalt als dem
Beamtengehaltschema entspräche, erhalten zu können. Auch dies
beweist, dass man seitens der Behörde ausschließlich um den Anschein
einer Rechtmäßigkeit bemüht ist, weshalb sich jeder der beteiligten
Flugverkehrsbefürworter offenbar nur um den Anschein eines objektiven
Verfahrens bemüht. [...]
Der Großflughafen Wien war und ist rechtswidrig und weist bis
heute keine Genehmigung auf Grund des UVP-Gesetzes auf. Jeder
Ortsaugenschein beweist die Eigenmächtigkeit und rechtswidrige
Vorgangsweise der politisch wohlfundierten Flughafen Wien AG.
Sohin stellen wir den Antrag, die Lärmkarten als unzureichend
zurückzuweisen und den Aktionsplan Flugverkehr aufzuheben.
Rückfragehinweis:
und Beilagenanforderung bei
AFLG Antifluglärmgemeinschaft, gemeinnützige Umweltorganisation
Schriftführerin Aschenbrenner-Faltl
Tel. 01/6162268, 0650/6162268, www.fluglaerm.at
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