• 12.05.2009, 10:09:53
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ARBÖ: Im Ausland für Fahrradheckträger "A" nicht vergessen

Wien (OTS) - Mit den roten Kennzeichen für Fahrradheckträger
dürfen Österreichs PKW-Fahrer auch ins Ausland fahren, stellt der
ARBÖ klar. "Wer über die Grenze fährt, muss auf dem Fahrradheckträger
unbedingt das große A für Österreich anbringen. Denn aus dem roten
Kennzeichen geht - anders als bei EU-Kennzeichen - das Herkunftsland
des PKW nicht hervor". Das "A"-Nationalitätenschild kann man in allen
Dienststellen des ARBÖ kaufen.

Der ARBÖ hat noch einen zweiten, wichtigen Tipp für alle
Radsportler parat, die nach Italien reisen: "Bei Fahrten speziell
nach Italien, sollte auf dem Fahrradheckträger auch noch eine
Warntafel für Langgut angebracht werden. Diese Warntafel muss aber
den Italienischen Bestimmungen entsprechen." In Österreich ist das
nicht notwendig, denn bei uns muss diese Tafel nur angebracht werden,
wenn das Ende des Fahrzeugs durch einen hinausragenden Gegenstand
verdeckt wird. "Aber in Italien sind die Vorschriften für Langgut
viel strenger und werden auch strenger bestraft, wie wir von
betroffenen Mitgliedern aus Tirol wissen". Dasselbe gilt übrigens
auch für Surfbretter, die über das Dach des PKW hinausragen. Der ARBÖ
empfiehlt dazu das Italienische Fremdenverkehrsamt zu kontaktieren,
da diese Warntafel nach Bestimmungen der "Codice della Strade"
genormt sein muss.

Zurück zum Fahrradheckträger: Seit eineinhalb Jahren gibt es für
radtransportierende PKW-Besitzer, die ihre Räder hinten mit einem
eigenen "Radlträger" transportierten, eine eigene rote Kenntafel.
Dadurch erspart man sich das mühsame Ummontieren des hinteren
PKW-Kennzeichens auf den Heckträger. Mit Hilfe dieses "dritten
Kennzeichens" erfüllt man die Vorschrift, dass das hintere
Kennzeichen sichtbar sein muss.

Und so kommt man zum roten Kennzeichen: Beantragt wird dieses
Kennzeichen mit weißen Lettern auf rotem Hintergrund bei allen
Zulassungsstellen der Versicherungen. Dazu benötigt man nur einen
Lichtbildausweis. Das Kennzeichen kostet 8,50 Euro und wird innerhalb
von vier Werktagen gefertigt. Bei der Ausfolgung des Kennzeichens
benötigt man folgende Papiere: Amtlicher Lichtbildausweis,
Zulassungsschein und Typenschein des Fahrzeuges. Das Kennzeichen wird
in die Zulassungen eingetragen und kann danach ab sofort montiert
werden, so der ARBÖ.

Rückfragehinweis:

ARBÖ
   Interessensvertretung und Öffentlichkeitsarbeit
   Thomas Woitsch
   Tel.: (++43-1) 89121-205
   mailto:presse@arboe.at
   http://www.arboe.at

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