• 12.05.2009, 09:30:00
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VKI-Sieg bei Lehman-Garantie-Produkt

Werbung der Generali Versicherung für "Premium Edition 168" irreführend. Versicherung haftet für Garantiezusagen.

Wien (OTS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging - im
Auftrag des Konsumenten-schutzministeriums - gegen die Werbung und
gegen Klauseln in den Verträgen des Versicherungsanlageproduktes
"Premium Edition 168" der Generali Versicherung vor und siegte in
wesentlichen Punkten in erster Instanz. So entschied das
Handelsgericht Wien unter anderem, dass die Werbung der Generali
Versicherung irreführend sei. Die Werbung für "Premium Edition 168"
pries eine "Kapitalgarantie 168%" und "garantiert hohe Erträge" mit
dem Slogan der Generali Versicherung ("unter den Flügeln des Löwen")
und mit dem Logo der Versicherung an. Tatsächlich handelte es sich um
eine Anleihe der Lehman Brothers Treasury Co.B.V.

Als Garantiegeber der Lehman Brothers Treasury Co.B.V. trat deren
Muttergesellschaft, die Lehman Brothers Holding Inc. auf. Davon war
in der Werbung und auch im Vertrag nichts zu lesen. Im Vertrag fand
sich die Klausel: "Der Versicherer haftet nicht für einen allfälligen
Ausfall des Emittenten der Anleihe (des Anlageproduktes, in das die
Versicherungsprämie angelegt wird) und einen damit verbundenen
Kapitalverlust sowie das Nichterfüllen allfälliger
Garantieleistungen".

Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass die Gestaltung der
Werbung einen Durchschnittsverbraucher zur Annahme verleitet, das
einbezahlte Kapital und der Ertrag werden von einem großen und
seriösen im Inland ansässigen Versicherungsunternehmen garantiert. Da
dem nicht so ist, wurde die Werbung als irreführend und gesetzwidrig
bewertet. Das Gericht geht weiters davon aus, dass die Zusagen der
Kapitalgarantie auch im Vertrag nicht einem ungenannten Dritten
zugerechnet würden, sondern dass damit de facto die Generali als
Garant anzusehen sei. Damit ist der eingeklagte Haftungsausschluss
aber ebenfalls gesetzwidrig und unwirksam.

"Die Generali Versicherung tat also gut daran, bereits im Winter
2008 - damals als ,Entgegenkommen für Ihre Kunden‘ tituliert - die
Garantie für zu vertraglich zugesagten Leistungen selbst zu
übernehmen", resümiert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im
VKI. Das vorliegende Urteil zeigt, dass sie dazu auch gesetzlich
verpflichtet ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der VKI hat - in ähnlichem Zusammenhang - auch die Constantia
Privatbank wegen ihrer "100 Prozent Kapitalgarantie" bei der Anleihe
"Dragon FX Garant" (Emittent und Garant - Lehman Firmen, wie oben)
wegen irreführender Werbung geklagt. Diese Verbandsklage ist in
erster Instanz anhängig.

Details zum Urteil gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba
Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 333

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