- 07.05.2009, 13:20:29
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Budget-Unterausschuss berät Budget des Bundeskanzleramts "Rucksack" bei Asylverfahren konnte erheblich abgebaut werden
Wien (PK) - Der "Rucksack" bei den Asylverfahren habe seit der
Einrichtung des Asylgerichtshofs deutlich abgebaut werden können. Das
betonte Staatssekretär Josef Ostermayer heute im Rahmen der
Beratungen des Budget-Unterausschusses im Parlament über das Kapitel
Bundeskanzleramt. So sei es gelungen, die Zahl von 23.600 offenen
Fällen zum Stand Juni 2008 bis zum März 2009 auf 17.400 zu
reduzieren, skizzierte er. Auch die Verfahrensdauer sei erheblich
verkürzt worden. Damit ist der in Aussicht genommene vollständige
Abbau des Rückstaus bis 2010/11 nach Meinung Ostermayers nach wie vor
realistisch.
Weitere Themen bei den Beratungen waren u.a. die künftige Förderung
privater Rundfunksender, die geplante Novelle des ORF-Gesetzes, die
Sanierung jüdischer Friedhöfe, der Ortstafelkonflikt, die Reform des
Beamtendienstrechts und die Verwaltungsreform. Neben Ostermayer stand
auch Beamten-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek für die Beantwortung
von Fragen zur Verfügung.
Laut Budgetentwurf der Regierung sind für das Bundeskanzleramt im
Jahr 2009 Ausgaben in der Höhe von 350,5 Mio. € und im Jahr 2010 in
der Höhe von 345,1 Mio. € vorgesehen. Die Einnahmen sind mit 4,9 Mio.
€ bzw. 5,1 Mio. € budgetiert. Deutliche Auswirkungen auf die
Ausgabenseite haben dabei etwa die Eingliederung des Asylgerichtshofs
in das Bundeskanzleramt - hierfür sind 2009 21,7 Mio. € vorgesehen -,
die Verschiebung der Sportagenden in das Verteidigungsministerium und
eine Reduktion der Zahlungen im Zusammenhang mit dem Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung. Ebenso schlagen sich
Informationsvorhaben der Regierung und die EU-Wahlen, etwa durch die
Rückerstattung von Wahlwerbekosten, budgetär nieder. Die Ausgaben für
den Bereich Frauenangelegenheiten steigen 2009 gegenüber 2008 um 1,2
Mio. €.
Was den deutlich erhöhten Personalaufwand im Budget des
Bundeskanzleramtes betrifft, wies Staatssekretär Ostermayer darauf
hin, dass dieser vor allem durch zusätzliche Planstellen für den
Asylgerichtshof steige. In der Zentralstelle und beim Staatsarchiv
würden hingegen Personalkürzungen vorgenommen, betonte er. Generell
habe man, so Ostermayer, versucht, beim Budget so sparsam wie möglich
zu sein, in einigen speziellen Bereichen, wie etwa der
Volksgruppenförderung, gebe es aber Aufstockungen. Die geplante
Verwaltungsreform schlägt sich ihm zufolge budgetär noch nicht
nieder, da noch keine konkreten Vereinbarungen vorliegen.
Ostermayer versicherte allerdings, dass die Arbeitsgruppe
Verwaltungsreform intensiv arbeite. So solle etwa bis zum Sommer
feststehen, wohin der Weg bei der Strukturreform im Bildungsbereich
gehen solle. Weitere Themenkomplexe, mit denen sich die Arbeitsgruppe
befasst, sind eine effizientere Verwaltung, die Durchforstung des
Fördersystems, der Bereich Forschung und Entwicklung sowie der
Gesundheitsbereich.
Zur geplanten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit merkte Ostermayer
an, für Landesverwaltungsgerichtshöfe sollen, wie bisher bereits für
die Unabhängigen Verwaltungssenate, die Länder zuständig sein, für
den Bundesverwaltungsgerichtshof bzw. die
Bundesverwaltungsgerichtshöfe erster Instanz der Bund.
Was den Ortstafelkonflikt in Kärnten anlangt, bekräftigte Ostermayer
die Intention der Regierung, eine Lösung in breitem Konsens zu
finden. Einen konkreten Zeitplan könne er nicht nennen, meinte er,
bis zum Ende der Legislaturperiode müsse gemäß Regierungsprogramm
aber jedenfalls ein Ergebnis vorliegen. "Qualität geht vor Tempo",
sagte Ostermayer, wobei er hofft, durch die Aufstockung der
Volksgruppenförderung um 100.000 € wieder Bewegung in die Sache
bringen zu können. Mit den zusätzlichen Mitteln soll vor allem der
interkulturelle Dialog gefördert werden. Geplant ist ihm zufolge auch
eine Novellierung des Volksgruppengesetzes.
In Bezug auf den Themenbereich Medien hob Ostermayer die Absicht der
Regierung hervor, künftig erstmals auch private Rundfunkveranstalter
zu fördern. Pro Jahr sollen 5 Mio. € für kommerzielle Sender und 1
Mio. € für nichtkommerzielle Sender reserviert werden. Die genauen
Richtlinien für die Fördervergabe würden, so der Staatssekretär,
gemeinsam mit den Akteuren erarbeitet, diese müssten zudem von der EU
genehmigt werden. Ziel der Medienförderung sei es, Medienvielfalt
nicht nur bei den Printmedien, sondern auch im Rundfunkbereich zu
gewährleisten.
Auch für den in Aussicht genommenen neuen Presserat sowie die
Selbstkontrolle der Werbebranche soll es Budgetmittel geben. Ersterer
kann mit 150.000 € pro Jahr rechnen, für den Werberat oder ein
ähnliches Gremium sollen 50.000 € budgetiert werden. Der
Fernsehfilmförderungsfonds wird jährlich um 6 Mio. € mehr als bisher
erhalten, das Geld wird vom Digitalisierungsfonds umgeschichtet. Bei
der Presse- und Publizistikförderung sind keine Änderungen geplant.
Etwas verzögert hat sich laut Ostermayer das EU-Verfahren zur Prüfung
der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den ORF. Zur Zeit würden noch
letzte Detailfragen geklärt, skizzierte er, im Mai bzw. Anfang Juni
könnte die Stellungnahme der EU vorliegen. Ob das Bundeskanzleramt
bereits vor oder erst nach dem Abschluss des EU-Verfahrens einen
Entwurf zur Novellierung des ORF-Gesetzes in Begutachtung schicken
wird, ist dem Staatssekretär zufolge noch offen. Bis Dezember müsse
die Gesetzesnovelle jedenfalls in Kraft treten.
Aus Zeitgründen abgeblasen wurde nach Auskunft Ostermayers die
ursprünglich geplante EU-Kampagne der Regierung mit dem Schwerpunkt
Wahlbeteiligung und Demokratie. Statt dessen sei nunmehr eine
Informationskampagne zum Thema Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
Bewältigung der Wirtschaftskrise geplant. Die Ausschreibung ist
derzeit im Laufen.
Hinsichtlich der Sanierung der jüdischen Friedhöfe seien nächste
Woche weitere Gespräche geplant, erklärte Ostermayer. Ein
Sanierungsplan solle noch heuer festgelegt werden.
Beamten-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek beantwortete eine Reihe
von Fragen zum öffentlichen Dienst und informierte die Abgeordneten
unter anderem über die geplante Dienstrechtsreform. Vorgespräche
seien bereits geführt worden, erläuterte sie, im Herbst solle
intensiv weiterverhandelt werden. Sie könne allerdings noch nicht
sagen, wie rasch man zu einem Ergebnis kommen werde, da es sinnvoll
sei, das Dienstrecht gemeinsam mit dem Besoldungsrecht zu diskutieren
und hier aufgrund von Budgetknappheit wenig budgetärer
Handlungsspielraum bestehe.
Grundsätzlich gebe es, so Heinisch-Hosek, einen Konsens darüber, dass
die Einstiegsgehälter im öffentlichen Dienst angehoben und die
Gehaltskurve dafür abgeflacht werden solle. Da für eine solche Reform
in der Anfangsphase jedoch mehr Budgetmittel benötigt würden, hänge
eine rasche Umsetzung der Reform nicht zuletzt davon ab, ob die
derzeitigen Beamten bereit seien, einen "Solidarbeitrag" zu leisten.
Die Ministerin kann sich etwa einen Verzicht auf Zulagen, analog zu
den LehrerInnen, vorstellen. Sie versicherte allerdings, dass eine
Reform nur im Konsens mit der Gewerkschaft umgesetzt werde.
Dass für eine Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst keine Mittel
budgetiert sind, ist nach Darstellung Heinisch-Hoseks nicht
bedeutsam. Die Gehaltserhöhung werde sicher nicht so hoch ausfallen,
wie im Vorjahr, sagte sie, sie könne sich aber auch keine Null-
Lohnrunde vorstellen. In die Verhandlungen müsse in jedem Fall auch
der Finanzminister frühzeitig eingebunden werden.
Erfreut äußerte sich Heinisch-Hosek darüber, dass der Anteil von
Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst in den letzten
Jahren stetig gestiegen sei. Gleichzeitig verwies sie auf
verschiedene Pilotprojekte zur Umsetzung des ab dem Jahr 2013
verpflichtenden "Gender Budgeting"-Prinzips. Künftig müssen alle
öffentlichen Ausgaben dahingehend analysiert werden, welche
Auswirkungen auf Männer bzw. Frauen damit verbunden sind. Durch die
Anhebung des Budgets für Frauenangelegenheiten um 1,2 Mio. € könnten,
so die Ministerin, bestehende Projekte abgesichert und einige wenige
neue Frauenberatungsstellen finanziert werden.
Heinisch-Hosek verwies darüber hinaus auf den Beitrag des
öffentlichen Dienstes zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit. So
sollen ihr zufolge im Herbst 300 neue Lehrlinge, verteilt auf alle
Ressorts, aufgenommen werden. Der Bund biete über 50 Lehrberufe an,
erklärte die Ministerin, rund die Hälfte der ausgebildeten Lehrlinge
könne im Bundesdienst bleiben. Ausdrücklich machte Heinisch-Hosek
auch auf die Personalaufstockung im Bereich Sicherheit aufmerksam.
Staatssekretär Ostermayer und Ministerin Heinisch-Hosek antworteten
mit ihren Ausführungen auf Fragen der Abgeordneten Martin Graf,
Harald Stefan, Peter Fichtenbauer (alle F), Wilhelm Molterer, Oswald
Klikovits, Beatrix Karl (alle V), Ernest Windholz, Gerhard Huber,
Christoph Hagen (alle B), Peter Wittmann, Johannes Jarolim, Otto
Pendl, Elisabeth Grossmann, Angela Lueger (alle S) sowie Daniela
Musiol und Wolfgang Zinggl (beide G).
Die Budgetberatungen wurden mit dem Kapitel Frauenangelegenheiten
fortgesetzt. (Schluss BKA/Forts. Frauen)
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