• 06.05.2009, 13:49:54
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ÖH: Unterstützung der ÖH für VfGH-Beschwerde eines Studenten gegen Universität Mozarteum

Versteckte Beschränkungen verhindern Zugang zu Masterstudien

Wien (OTS) - Die Benachteiligung eines Studenten an der
Universität Mozarteum sorgt derzeit für unerwünschte Aufregung.
Anhand eines aktuellen Falls, bei dem ein Klavierstudent zwar das
Bachelorstudium erfolgreich absolviert hat, dennoch aber nicht zum
Masterstudium zugelassen wird, werden rechtliche Mängel in den
Studienplänen deutlich. Gleichzeitig wird offenkundig, dass die
Ausbildung internationalen Qualitätsstandards nicht gerecht wird.
Immerhin erwarte die Universität Mozarteum für die Zulassung zum
Masterstudium offensichtlich einen Ausbildungsstand, den sie selbst
nicht vermitteln kann, so Christian Blaschke, Vorsitzender der
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Mozarteum.

"Die Universität missbraucht ihre Curricula, um sich selber zum
Gesetzgeber aufzuspielen. Die Regelung der sogenannten
"Ergänzungsprüfungen", die erst kürzlich in "interne Vorspiele"
umbenannt wurden, sei mit dem Gesetz insofern nicht vereinbar, da das
Gesetz einen friktionsfreien Übergang von einer zum nächsten
Studienstufe vorsieht. Auch der Bologna-Prozess beinhalte wiederholte
Beschlüsse aller beteiligten europäischen Bildungsministerinnen und
-minister, die sich zur Beseitigung ebendieser Umstiegshürden an den
Universitäten auf der gesetzgebenden Ebene verpflichten," stellt
Samir Al-Mobayyed, Vorsitzender der ÖH-Bundesvertretung fest. Auch
aus rechtlicher Sicht ergeben sich zahlreiche Probleme. Al-Mobayyed:
"Diese Art von versteckten Zugangsbeschränkungen sind aus unserer
Sicht rechtlich nicht gedeckt." Desweiteren ist aus Sicht der ÖH auch
das Beharren der Universität Mozarteum auf diesen Curricula auch
bildungspolitisch nicht vertretbar.

"Das Interesse hinter dieser Regelung ist außer durch mangelnde
pädagogische Verantwortung kaum erklärbar", so Blascke weiter.
Bereits seit Jahren werde über intelligente Lösungen verhandelt, die
Universität sei jedoch nicht bereit, sich an getroffene
Vereinbarungen auch zu halten. "Selbstverständlich steht es der
Universität jederzeit frei, alternative Studienangebote anzubieten,
falls sie die Kompatibilität der Studien nicht gewährleisten kann.
Vorschläge wurden von uns Studierendenvertreterinnen und -vertreter
in diesem Zusammenhang etliche eingebracht, von der Universität aber
bisher nicht ernstgenommen", bedauert Blaschke.

"Offensichtlich muss der Verfassungsgerichtshof, die Universität an
ihre Verantwortung gegenüber den Studierenden erinnern, wenn sie
sonst schon auf niemanden hören. Die ÖH Bundesvertretung unterstützt
die ÖH an der Universität Mozarteum ganz klar in ihrem Anliegen,"
erklärt Samir Al-Mobayyed abschließend.

Rückfragehinweis:
Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH)
Peter Schweinberger, Pressesprecher
Tel.: 01/310-88-80/59, Mobil: 0676 888 52 211
mailto:[email protected] http://www.oeh.ac.at

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