- 06.05.2009, 10:00:00
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Achtung Autofahrer: Änderungen bei der Grünen Karte für Reisende nach Serbien und Montenegro
Wien (OTS) - Mit 11. Juli 2009 verliert die "alte" Grüne
Versicherungskarte ihre Gültigkeit. Betroffen sind jene Grünen
Karten, in deren Länderleiste SCG (Serbien und Montenegro) anstelle
von SRB (Serbien) steht. Autofahrer, die im Sommer nach Serbien oder
Montenegro reisen möchten, sollten auf jeden Fall ihre Grüne Karte
kontrollieren. Falls erforderlich, wird der Versicherer eine neue
gültige Grüne Karte ausstellen.
Probleme bei Reisen mit der "alten" Grünen Karte
Wer ab dem 11. Juli 2009 mit einer "alten" Grünen Karte nach
Serbien und Montenegro einreisen möchte, könnte mangels ihrer
Gültigkeit zum Kauf einer Grenzversicherung aufgefordert werden. Bei
Einreise vor dem 11. Juli 2009 und einem Aufenthalt danach könnte es
bei einer möglichen Polizeikontrolle im Landesinneren zu einer
Strafzahlung oder bei der Ausreise zu Problemen kommen. Kontrollieren
Sie daher rechtzeitig Ihre Grüne Karte und wenden Sie sich bei Bedarf
an Ihre Versicherung.
Sicher im Ausland unterwegs
Die Grüne Karte ist der international genormte Nachweis für das
Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Länder des EWR und
die Schweiz sowie Kroatien reicht als Nachweis der bestehenden
Kfz-Haftpflichtversicherung das amtliche Kennzeichen, in den Ländern
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien,
Moldawien, Türkei, Ukraine, Weißrussland und Russland muss die Grüne
Versicherungskarte mitgeführt werden. Sie ist bei Ihrer Versicherung
erhältlich und enthält Angaben über den eigenen
Kfz-Haftpflicht-Versicherungsvertrag sowie Adressen aller
Grüne-Karte-Büros. Benötigt man nach einem Unfall Informationen zu
Versicherungsfragen, kann man sich an diese Stellen wenden. Der
österreichische Versicherungsverband VVO erteilt als Grüne-Karte-Büro
Auskünfte nach Unfällen mit einem im Ausland zugelassenen
Kraftfahrzeug.
Rückfragehinweis:
VVO Versicherungsverband Österreich
Kommunikation & PR
T: 01/711 56/257
kommunikation@vvo.at
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