• 02.05.2009, 10:39:00
  • /
  • OTS0026 OTW0026

FPÖ-Neubauer: "Kulturhauptstadtprojekt "Völkergarten" hat Problem mit staatlichen Einrichtungen!"

Fußball auf Linzer Polizeisportplatz für Ausländer unzumutbar?

Wien (OTS) - "Ist es eine Frage der Zumutbarkeit, wenn
Fußballturniere, die mit "internationalen Spielern" ausgetragen
werden, "mit Blick auf das Polizeigefangenenhaus" stattfinden
müssen?", fragte heute der freiheitliche Gemeinderat NAbg. Werner
Neubauer in Richtung der Projektleitung von "Völkergarten", Sibylle
Ettengruber.

Hintergrund dieser Frage des freiheitlichen Linzer Gemeinderates und
Sozialsprechers Neubauer ist eine schriftliche Anfrage der
Projektgruppe an den Polizei Sportverein Linz, ob dieser seinen
Sportplatz für ein Fußballturnier unter dem Motto "Aus dem Abseits
für Integration" zur Verfügung stellen könnte. Nachdem der Verein
seine grundsätzliche Zusage für die Benützung des Sportplatzes
gegeben hatte, teilte Frau Ettengruber dem Polizeisportverein
plötzlich mit, dass der Mitveranstalter "Verein SOS Menschenrechte"
mitgeteilt habe, dass es für "die Fremden unzumutbar sei, auf einem
Fußballplatz zu spielen, wo im Hintergrund das Polizei Gefangenenhaus
zu sehen ist", sagte Neubauer.

Es brauche wohl nicht betont zu werden, "dass SOS Mitmensch auf diese
Art, eine zutiefst integrationsfeindliche, ja fast staatsfeindliche
Haltung einnimmt! Wie kann der Anblick von öffentlichen Gebäuden bzw.
von Amtsgebäuden unzumutbar sein, die ja eigentlich (nur) die
staatlichen Institutionen der Republik Österreich repräsentieren?",
stellte Neubauer mit Befremden fest.

"Ist "SOS-Mitmenschen" der Anblick der österreichischen Fahne
zumutbar? Ist es für einen österreichischen Staatsbürger eigentlich
zumutbar, eine Wohnung mit Blick auf ein türkisches Einkaufsgeschäft
bewohnen zu müssen? Ist es zumutbar, dass am Nachbargrund eine
Moschee errichtet wird? "Darf" ein Inländer ungestraft behaupten,
dass ihm der Anblick von "SOS-Mitmenschen" mit anderer Hautfarbe
nicht zumutbar ist? - Wenngleich keine öffentliche Begehungsweise
vorliegt, wird die freiheitliche Gemeinderatsfraktion wegen dieser
Äußerung eine rechtliche Prüfung der Angelegenheit im Sinne des (§
283 StGB) wegen Verhetzung in die Wege leiten", so Neubauer
abschließend.

Rückfragehinweis:
FPÖ

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel