• 30.04.2009, 10:00:00
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Die rechtlichen Folgen von Müdigkeit am Steuer

Von der Führerscheinabnahme bis zur Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - wer wegen Müdigkeit einen Unfall mit Personenschaden verursacht, wird zur Verantwortung gezogen

Wien (OTS) - An den kommenden langen Mai-Wochenenden werden wieder
viele Österreicher die Gelegenheit für einen Kurzurlaub nützen. Bei
allzu langen Touren gelangen manche Fahrzeuglenker an ihre physischen
Grenzen und riskieren das kurze, aber umso fatalere Einnicken am
Steuer. Die Unfallursachenstatistik des Innenministeriums geht davon
aus, dass etwa sechs Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle auf
Müdigkeit zurückzuführen sind. Wegen der schweren Nachweisbarkeit
muss angenommen werden, dass der tatsächliche Anteil weit höher
liegt. Übermüdet ein Fahrzeug zu lenken erhöht aber nicht nur das
Unfallrisiko, es kann auch weitreichende rechtliche Konsequenzen
haben. "Nach dem Stand der Forschung nickt ein gesunder Mensch nicht
ein, ohne zuvor Müdigkeitsanzeichen wahrgenommen zu haben", sagt Dr.
Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV).
"Daher trifft den Lenker bei durch Übermüdung verursachten Unfällen
mit Personenschaden auch ein Verschulden, weil dem Fahrer sein
Zustand bewusst war oder bewusst sein musste und er dadurch
fahrlässig gehandelt hat." Die rechtlichen Konsequenzen für private
Lenker erstrecken sich von verwaltungsrechtlichen bis hin zu
strafrechtlichen Sanktionen.

Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts - Führerscheinabnahme und
Geldstrafe

Die Straßenverkehrsordnung (§ 58 Abs 1 StVO) schreibt vor, dass nur
ein Fahrzeug lenken darf "wer sich in einer solchen körperlichen und
geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen
und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden
Rechtsvorschriften zu befolgen vermag." Übermüdung wird nach dieser
Bestimmung als typischer Fall eines körperlichen oder psychischen
Mangels gesehen, der die Lenkfähigkeit beeinträchtigt - egal ob die
Müdigkeit vor oder erst während der Fahrt eintritt. Jeder Lenker ist
selbst dafür verantwortlich, diese Vorschrift auch einzuhalten. Wird
dagegen verstoßen, kann die Polizei den Führerschein vorläufig
abnehmen und eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro verhängen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Fahrzeuglenker bei einer Anhaltung
Verhaltensformen zeigt, aus denen man auf eine mangelnde
Fahrtüchtigkeit wegen Übermüdung schließen kann.

Konsequenzen nach dem Strafrecht - unter Umständen droht die Haft

Strafrechtlich ist das Lenken eines Fahrzeuges im übermüdeten Zustand
von Bedeutung, wenn es dadurch zu einem Unfall mit Personenschaden
kommt. Als Haftungsgrundlagen für den Lenker kommen die
Straftatbestände der fahrlässigen Tötung (Strafdrohung bis zu einem
Jahr), der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen
Verhältnissen (Strafdrohung bis zu drei Jahren), der fahrlässigen
Körperverletzung (Strafdrohung je nach Verletzungsschwere bis zu
sechs Monaten, bei gefährlichen Verhältnissen bis zu zwei Jahren),
der Gefährdung der körperlichen Sicherheit (Strafdrohung bis zu drei
Monaten) und der fahrlässigen Gemeingefährdung (Strafdrohung bis zu
einem Jahr) in Frage. Zur tatsächlichen Anwendung der jeweiligen
Strafvorschriften kommt es dann, wenn nicht nur ein Verkehrsunfall
verschuldet wurde, sondern die Müdigkeit, die zum Unfall geführt hat,
dem Lenker auch bewusst gewesen ist oder bewusst sein musste. Daher
sind in jedem Fall die Umstände zu prüfen, die zum Einschlafen eines
Fahrzeuglenkers geführt haben.

Klare Symptome - Müdigkeit lässt sich nicht ignorieren

Übermüdung äußert sich mit klaren Symptomen: Es treten Augen- und
Sehprobleme sowie Kopfschmerzen auf, die Gliedmaßen beginnen zu
zittern und werden schwer, Schultern und Rücken beginnen zu
schmerzen. Dazu kommen Konzentrationsmängel, Geräuschempfindlichkeit,
Reizbarkeit und eine wesentlich langsamere Informationsverarbeitung.
Im Fahrverhalten zeigt sich die Ermüdung durch Fahrfehler, wie etwa
zu geringen Abstand zum Vordermann, unangemessene Bremsmanöver oder
unregelmäßige Geschwindigkeit. Ab einem bestimmten Ermüdungsgrad sind
diese Anzeichen so ausgeprägt, dass sie selbst einem unaufmerksamen
und ungeübten Fahrer nicht mehr entgehen können. "Weil Kaffee und
Energy Drinks nicht helfen, ist es klüger, eine Fahrpause einzulegen
statt einen Unfall mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen zu
riskieren", rät Thann. "Lieber später ankommen, als gar nicht."

Rückfragehinweis:
Kuratorium für Verkehrssicherheit
Mag. Dolores Omann
Marketing & Kommunikation
Tel.: 0577077-1904
E-Mail: dolores.omann@kfv.at

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