• 28.04.2009, 16:54:52
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  • OTS0332 OTW0332

BSO - Präsident Peter Wittmann: Pauschalierte Aufwandsentschädigung ist eine wesentliche Erleichterung für den Sport und seine Funktionäre

Ministerrat beschließt in der heutigen Sitzung eine pauschalierte Aufwandsentschädigung von Euro 540,00 für die Akteure des Sports

Wien (OTS) - BSO - Präsident Peter Wittmann zeigte sich über den
heutigen Beschluss der Bundesregierung erfreut. In der kommenden ASVG
- Novelle ist eine pauschale Reisekostenentschädigung für die mit der
sportlichen Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen von Sportlern
und Sportbetreuern bis zu einer Höhe von 30 Euro pro Tag bzw. maximal
540 Euro pro Monat der sportlichen Tätigkeit vorzusehen. Nach der
Änderung des Einkommenssteuergesetzes, die bereits letzte Woche im
Ministerrat beschlossen wurde, ist damit nun auch die zweite
Gesetzesänderung durchgeführt worden, die zur Gewährung pauschaler
Reisekostenentschädigungen notwendig war.

"Damit wird eine einfache und klare Rechtsgrundlage für
gemeinnützige Sportvereine geschaffen, welche im täglichen
Vereinsleben eine große Erleichterung für alle Akteure des Sports
bringen wird. Die BSO hat sich bereits seit Monaten gemeinsam mit den
zuständigen Ministerien um eine positive Lösung im Dienste der
Sportvereine bemüht. Der heutige Beschluss der Bundesregierung zeigt,
dass die Anliegen des organisierten Sports ernst genommen werden." so
der BSO - Präsident.

Rückfragehinweis:
Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO)
Mag. Barbara Spindler
Tel.: +43 / 1 / 504 44 55
Fax: +43 / 1 / 504 44 55-66
E-Mail: office@bso.or.at

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