- 25.04.2009, 13:39:20
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LR Ackerl: "Alle Kinder an einem Tisch? - Nicht, wenn die ÖVP nicht will!"
Stockingers eigenwillige Interpretation der Landtagsbeschlüsse soll manche Gemeinde strafen, die keine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Kindergarten will!
Linz (OTS) - "Ich bin gespannt, wie mir am Montag erklärt wird,
wann der Landtag seinen Willen kundgetan hat, dass er eine manifeste
Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den Gemeinden und unter den Kindern
haben will!" so heute Sozial-Landesrat Ackerl. "Ich ersehe aus den
vom Landtag beschlossenen und abgelehnten Anträgen nämlich nicht,
dass es manchen Gemeinden verunmöglicht werden soll, Situationen zu
verhindern, in denen manche Kinder hungrig im Abseits stehen, während
andere zu Mittag essen!"
Es ist schon eine mehr als eigenwillige Interpretation der
geltenden Beschlussfassung, die Landesrat Stockinger dazu bewegt,
eine Klarstellung durch die Landesregierung einzufordern. "Bei
genauer Betrachtung der Fakten grenzt das fast an eine bewusste
Irreführung der Öffentlichkeit!" so Ackerl. Was sind diese Fakten?
1) Der Landtag hat in seiner Sitzung am 2. April 2000 ein neues
Kinderbetreuungsgesetz beschlossen, durch das der Kindergartenbesuch
fast gänzlich beitragsfrei gestellt wird. "Fast" deshalb, weil der
Landtag in seinem Gesetzesbeschluss keine Aussagen über einen
allfälligen Beitrag zu einem Mittagessen im Kindergarten tätigt.
Prinzipiell besteht also die Möglichkeit, dass Eltern sehr wohl noch
einen Beitrag leisten müssen, nämlich dann, wenn sie wollen, dass ihr
Kind im Kindergarten isst. Die wenigsten Eltern werden unterscheiden,
ob sie für den Besuch oder "nur" das Essen zahlen - sie zahlen für
den Kindergarten.
2) Der Landtag hat darüber hinaus eine Resolution angenommen,
durch die die Landesregierung aufgefordert wird, ein Konzept zu
erarbeiten, durch das die Kosten des Mittagessens in
Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder von
SozialhilfeempfängerInnen abgedeckt werden.
3) Und der Landtag hat einen Antrag auf Änderung des § 28a der
Novelle mehrheitlich abgelehnt. Diese Änderung zielte darauf ab, dass
in den Kinderbetreuungseinrichtungen ein warmes Mittagessen
anzubieten sei, für das kein Kostenbeitrag bei den Eltern einzuheben
ist, wobei das Land den Rechtsträgern für die entstehenden Kosten
einen pauschalen Kostenersatz leistet.
"Aus der Ablehnung des letzten Antrages leitet Landesrat
Stockinger den Willen des Landtages ab, dass es generell kein
Landesgeld für das Gratis-Mittagessen geben dürfe!" erklärt Ackerl.
"Ich sehe das anders, insbesondere in Bezug auf die ohnehin für die
Gemeinden zweckgewidmeten Bedarfszuweisungsmittel!" Unabhängig vom
Beschluss des Kinderbetreuungsgesetzes durch den Landtag Anfang April
hat Landesrat Ackerl nämlich bereits Anfang Februar ein Schreiben an
die Gemeinden, für die er als Gemeindereferent zuständig ist,
gerichtet. Darin heißt es:
"Im Zuge der Einführung des beitragsfreien Kindergartens stellt
sich auch die Problematik der Einführung des Gratis-Mittagstisches.
Leider hat sich aus den bisherigen Erfahrungen mit Familien, die
de facto bereits jetzt keine finanzielle Belastung durch den
Kindergartenbeitrag zu tragen haben herausgestellt, dass gerade
Kinder aus solchen Familien aus Kostengründen nicht am Mittagstisch
des Kindergartens teilnehmen dürfen, obwohl diese es dringend nötig
hätten.
Aus diesem Grund teile ich dir als zuständiger Gemeindereferent
mit, dass, für den Fall, dass in deiner Gemeinde bereits in den
nächsten Wochen der Gratis-Mittagstisch im Kindergarten angeboten
wird, die dadurch verursachten Kosten nicht in die Euro 15,--
Begrenzung für freiwillige Ausgaben ohne Sachzwang eingerechnet
werden."
"Die Gemeinden sind es nämlich, die es vor Ort aushalten müssen,
wenn beispielsweise 12 Kinder einer Kindergartengruppe mittags an
einem Tisch zusammensitzen und gemeinsam zu Mittag essen, während
drei Kinder mit hungrigem Ausdruck zusehen!" so Ackerl. "Der ÖVP und
den Grünen mag so eine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Kindergarten egal
sein, vielen Gemeinden und mir ist sie es nicht!" Darum will Ackerl
es allen Gemeinden in seinem Zuständigkeitsbereich ermöglichen, hier
eine freiwillige Ausgabe zu tätigen, in dem er sie von der
15-Euro-Begrenzung ausnimmt. Ausnahmen von dieser Begrenzung gibt es
auch in vielen anderen Bereichen, das Schreiben des zuständigen
Landesrates ist eine durchaus mögliche Abänderung des entsprechenden
Erlasses.
Mit dem Antrag, den Stockinger am Montag in die Landesregierung
einbringt, dehnt er diesen Zwei-Klassen-Effekt auf die Gemeinden aus.
"Er wird nämlich nicht verhindern können, dass Gemeinden, die es sich
leisten können, diese soziale Leistung einführen und so für alle ihre
Familien den echten beitragsfreien Kindergarten einführen!" so Ackerl
abschließend. "Andere Gemeinden, die ebenfalls ein soziales Gewissen,
aber leider nicht die ausreichenden finanziellen Mittel haben, können
das dank der ÖVP dann nicht!"
Rückfragehinweis:
SPÖ Oberösterreich
Medienservice
Gerald Höchtler
Tel.: (0732) 772611-22
mailto:[email protected]
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