• 24.04.2009, 10:20:00
  • /
  • OTS0099 OTW0099

ÖH: Studierende mit Zweitstudium zahlen weiterhin drauf

Vielstudierende bekommen Studienbeitrag nicht ersetzt

Wien (OTS) - Die Österreichische Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft (ÖH) fordert das Wissenschaftsministerium erneut
dazu auf, auch Studierende, die mehrere Studienrichtungen betreiben,
finanziell zu unterstützen.

Wenn Studierende mehrere Fächer studieren und dadurch besondere
Leistung erbringen und sich vielfältig weiterbilden, kann sie der
Studienbeitrag finanziell belasten. "Zwei oder mehrere
Studienrichtungen in der beitragsfreien Zeit zu absolvieren, ist
beinahe unmöglich. Daher brauchen die meisten für ihre Nebenstudien
durch die Mehrbelastung auch länger. Sobald man als Studierender oder
Studierende im Nebenstudium über der Toleranzzeit ist, muss man den
Studienbeitrag bezahlen. Zusätzlich hat man - selbst bei Anspruch auf
Studienbeihilfe im Hauptstudium - im Nebenstudium keinen Anspruch auf
Studienzuschuss, also Rückerstattung des Studienbeitrags", kritisiert
Samir Al-Mobayyed, Vorsitzender der ÖH Bundesvertretung.

Obwohl die ÖH bereits mehrmals auf diese Problematik hingewiesen hat,
reagierte das Ministerium auf diesen Sachverhalt nicht. "Das durch
die Neuregelung des Studienbeitrags akut gewordene Problem sollte
nicht unter den Tisch gekehrt werden, da es Studierende betrifft, die
sozial benachteiligt und bereit sind, sich vielfältig weiter zu
bilden. Das darf nicht bestraft werden, diese Studierenden dürfen
nicht dazu gezwungen werden, aus finanziellen Gründen ihr
Nebenstudium abbrechen zu müssen", fordert der ÖH-Vorsitzende.

Die ÖH fordert eine Befreiung von der Zahlung des Studienbetrags auch
im Nebenstudium, wenn der oder die Studierende im Hauptstudium in der
beitragsfreien Zeit liegt. Sollte diese Zahlungspflicht dennoch
weiterhin bestehen, so erwartet die ÖH vom Wissenschaftsministerium
eine Auslegung des Gesetzes, die Studienbeihilfenbezieherinnen und
Studienbeihilfenbezieher im Nebenstudium nicht benachteiligt. Der
Studienzuschuss muss rückwirkend auch auf das Sommersemester 2009 -
dem ersten Semester mit der neuen Studienbeitragsregelung - gewährt
werden. "Betroffene, die in diesen Fällen den Rechtsweg einschlagen
wollen, unterstützt die ÖH sowohl fachlich als auch finanziell", so
der Vorsitzende abschließend.

Rückfragehinweis:
Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH)
Peter Schweinberger, Pressesprecher
Tel.: 01/310-88-80/59, Mobil: 0676 888 52 211
mailto:peter.schweinberger@oeh.ac.at http://www.oeh.ac.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NHO

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel