Linz (OTS) - Anlässlich des "Tag des Versuchstiers" am 24. April
2009 fordert zet, dass in der Revision der Tierversuchsrichtlinie
86/609 das Verbot der Verwendung von großen Menschenaffen als
Versuchstiere auf alle Menschenaffenarten ausgeweitet wird.
In dem Revisions - Vorschlag wird der Schutz für nur vier
Affenarten - Orang-Utans, Gorillas, Schimpansen und Bonobos-
vorgeschrieben. Tierversuche an Gibbons sollen weiterhin erlaubt
sein. Somit kommt der Vorschlag nicht den langjährigen Forderungen
von zet nach, ein umfangreicheres Versuchsverbot an allen großen
Menschenaffen umzusetzen. Versuche an Gibbons sind in Österreich
bereits seit 2005 verboten. Ein Abgehen des von zet durchgesetzten
Verbotes ist für uns nicht akzeptabel.
Weiters sieht die Revision der Richtlinie 86/609 vor, dass der
Einsatz von Menschenaffen als Versuchstiere weiterhin in
Ausnahmefällen möglich sein soll. Beispielsweise wenn der Tierversuch
der Arterhaltung oder dem Abwenden einer Pandemie (länder- und
kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit) dient. "Dieser
Punkt ist in dem Vorschlag sehr unscharf formuliert, sodass zu
befürchten ist, dass weiterhin extrem schmerzvolle Versuche an
Primaten durchgeführt werden", meint Univ.-Prof. Dr. Walter Pfaller,
Vorstand für Forschung und Entwicklung.
zet - Zentrum für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen
setzt sich seit Jahren für die Entwicklung von Alternativmethoden zu
Tierversuchen ein. zet betreibt mit dem zet-Life Science Laboratorium
ein eigenes Forschungslabor und zählt international zu den führenden
Einrichtungen.
Bilder liegen im Pressebereich unter www.zet.or.at zum Download
bereit.
Rückfragehinweis:
Mag. (FH) Agnes Zohner, tel.: +43 (0)732/770325,
mailto:zohner@zet.or.at, web: www.zet.or.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF