- 21.04.2009, 09:34:05
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Unbezahlte Schnuppertage statt echter Probezeit: Arbeit ohne Entgelt ist gesetzwidrig!
Linz (OTS) - In der AK Oberösterreich tauchen immer wieder Fälle
unbezahlter Arbeit auf: Arbeitnehmer/-innen verbringen mehrere Tage
zum "Schnuppern" in einem Unternehmen, arbeiten dort mit und bekommen
aber letztlich kein Geld dafür. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer
weist darauf hin: "Egal ob ein Arbeitsverhältnis zustande kommt oder
nicht, die geleisteten Arbeitsstunden müssen entlohnt werden." Die AK
rät: beim Probearbeiten unbedingt genaue Zeit- und
Tätigkeitsaufzeichnungen führen!
Eine alleinerziehende Mutter war auf der Suche nach einem
Teilzeit-Job. Eine Bäckerei schrieb den Job einer Mitarbeiterin in
der Backstube aus. Als sich die junge Frau um die Stelle bewarb,
meinte der Arbeitgeber, sie solle sich die Arbeit doch einmal
"anschauen". Daraus wurden schließlich sechs Arbeitsstunden, die die
Bewerberin mit Reinigungsarbeiten und Hilfstätigkeiten in der
Backstube verbracht hat. Aus dem Job wurde nichts, Geld für die
verrichteten Tätigkeiten hat die Frau keines gesehen.
"Das ist ein typischer Fall von unbezahlter Probearbeit", so
Kalliauer. "Derartige Anfragen beschäftigen unsere Rechtsberaterinnen
und Rechtsberater immer wieder."
Manche Unternehmen "verkaufen" Probearbeitszeit gerne als
Schnuppertage - Lohn zahlen sie dafür keinen. Betroffene
Arbeitnehmer/-innen wiederum sind unsicher und trauen sich oft nicht,
ein Entgelt für ihr "Schnuppern" einzufordern. Die Rechtslage ist
allerdings sehr klar: "Ab dem Moment, wo ein Arbeitnehmer nicht nur
zusieht, sondern selbst Hand anlegt und im Betrieb mitarbeitet, muss
diese Tätigkeit bezahlt werden - auch wenn es sich um
Reinigungsarbeiten oder Hilfstätigkeiten handelt", betont Kalliauer.
Das Gesetz sieht die Zulässigkeit der Vereinbarung einer bezahlten
Probezeit vor, was in den meisten Einzelverträgen und in vielen
Kollektivverträgen auch so geregelt wird. Während dieser Zeit kann
sich das Unternehmen praktisch jeden Tag von der Arbeitnehmerin/vom
Arbeitnehmer trennen - die geleisteten Arbeitsstunden müssen aber
bezahlt werden. AK-Präsident Kalliauer: "Zusätzliche 'Schnuppertage'
sind also schlicht unsinnig und wenn dafür nichts bezahlt wird, sogar
ungesetzlich."
Die AK interveniert für betroffene Mitglieder. Dafür sind aber
genaue Aufzeichnungen erforderlich: Während jeder Probearbeitszeit
und jedem so genannten Schnuppertag sollten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer daher genau notieren, wie viele Stunden sie gearbeitet
und welche Tätigkeiten sie dabei verrichtet haben. Dann kann der Lohn
dafür mit Hilfe der AK im Nachhinein eingefordert werden. Die
AK-Rechtsberatungshotline lautet 050/6906-1. Rat und Hilfe gibt es
auch via E-Mail unter rechtsschutz@akooe.at
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich Kommunikation Ulrike Mayr Tel.: (0732) 6906-2193 mailto:presse@akooe.at http://www.arbeiterkammer.com
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