- 20.04.2009, 18:18:59
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ÖAMTC begrüßt bundeseinheitliche Maßnahmen gegen Alkolenker und Raser
Mindestens ein Jahr Führerscheinentzug für vorbestrafte Alkolenker
Wien (OTS) - ÖAMTC begrüßt bundeseinheitliche Maßnahmen gegen
Alkolenker und Raser
Mindestens ein Jahr Führerscheinentzug für vorbestrafte Alkolenker
Heute, 20. April 2009, versandte das Verkehrsministerium den Entwurf
eines Gesetzes zur Begutachtung, mit dem das Führerscheingesetz und
die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert werden sollen.
Überraschungen gab es nun in dem zur Begutachtung ausgesendeten
Änderungsvorschlag zur StVO. "Die vorgesehenen Erhöhungen der Strafen
wurden zwar schon vorweg bekanntgegeben, doch wurden nun zusätzlich
einheitliche Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen auf
Autobahnen festgesetzt", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch.
Eine weitere Änderung betrifft Alkosünder. "Dass Alkosünder künftig
mit mindestens einem Jahr Führerscheinentzug rechnen müssen, wenn sie
rückfällig werden, ist für österreichische Verhältnisse 'ein
Hammer'", begrüßt Haupfleisch grundsätzlich die Vorschläge des
Verkehrsministeriums, bundeseinheitliche Sanktionen festzulegen.
Der zur Begutachtung ausgesendete Änderungsvorschlag zur StVO
sieht genaue bundeseinheitliche Regeln vor, wenn die auf Autobahnen
erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten wird. Von
Tempo 131 bis 140 km/h (nach Abzug der Messgerätetoleranz) beträgt
das Organmandat 20 Euro bzw. die Anonymverfügung 30 Euro. Zwischen
Tempo 141 und 150 km/h Organmandat 35 Euro bzw. Anonymverfügung 45
Euro, bei Tempo 151 bis 160 km/h Organmandat 50 Euro bzw.
Anonymverfügung 60 Euro.
Der ÖAMTC befürwortet den mutigen Schritt der Ministerin, dem
Wildwuchs auf dem Strafensektor durch die Festlegung klarer und
einheitlicher Strafsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen auf
Autobahnen Einhalt zu gebieten. Bisher wichen die Strafenkataloge der
einzelnen Bundesländer erheblich voneinander ab.
Härtere Strafen für Alkolenker
Für Überraschung bei den Experten sorgten die vorgesehenen
Erhöhungen beim Führerscheinentzug. Die Verschärfung der Vorschriften
über den Führerscheinentzug nach einem Alkodelikt im Detail: Wer mit
1,6 oder mehr Promille am Steuer erwischt wird oder den Alkotest
verweigert, muss mit einer Entziehung der Lenkberechtigung für
mindestens sechs Monaten (bisher vier Monate) rechnen. Wird er jedoch
innerhalb von fünf Jahren rückfällig und begeht ein zweites
Alkodelikt, ist er den Schein jedenfalls für mindestens 12 Monate
los. "Besonders bemerkenswert ist die Bestimmung, dass bei der
zweiten Alkoholisierung innerhalb von fünf Jahren auch schon eine
Alkoholfahrt ab 0,8 Promille für diese drastische Verschärfung
ausreicht", erläutert der ÖAMTC-Jurist.
Auch die Entziehungsbestimmungen für Alkofahrten von 1,2 bis 1,59
Promille werden verschärft: Bei der ersten Übertretung muss der
Führerschein für mindestens vier (bisher drei) Monate abgegeben
werden. Eine Wiederholungsfahrt innerhalb von fünf Jahren wird
künftig automatisch mit einer Entziehungszeit von mindestens sechs
Monaten verbunden sein.
Die Neuregelung kann einerseits dazu beitragen, bereits ertappte
Alkosünder von neuerlichen Alkofahrten abzuhalten. Andererseits wird
der Wildwuchs bei den österreichischen Führerscheinbehörden neu
geordnet. "Bisher hatte praktisch jede Behörde ihre eigene
'Geheimtabelle', nach der sie die Entziehungszeiten festlegte, jetzt
gibt es zumindest einheitliche Mindestzeiten für Unverbesserliche,
von denen nur dann abgegangen werden darf, wenn besondere Gründe
dafür vorliegen", kommentiert der ÖAMTC-Jurist.
ÖAMTC fordert, durch Verhaltenskurse Verkürzung der
Entziehungszeiten zu ermöglichen
Allerdings weist der Club neuerlich darauf hin, dass die
vorgeschlagene Verlängerung der Dauer der Entziehung des
Führerscheins bei vielen Promillefahrern nicht notwendigerweise eine
charakterliche Besserung bewirken wird. Daher sollte bei längeren
Entziehungszeiten, etwa von sechs Monaten aufwärts,
alkoholauffälligen Fahrern durch den freiwilligen Besuch von
Aufbaukursen die Möglichkeit zur Verkürzung der Entziehungszeit
geboten werden. "Derartige Einstellungs- und Verhaltenstrainings für
Alkolenker, in Deutschland Aufbaukurse genannt, werden auch in der
Schweiz seit Jahren erfolgreich durchgeführt und können zu einer
nachhaltigen Änderung der Einstellung von Alkolenkern führen",
erläutert der ÖAMTC-Chefjurist.
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Dagmar Halwachs
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at
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