- 16.04.2009, 11:02:55
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Tumpel: Schluss mit den Benachteiligungen von Frauen
Maßnahmen zum Schließen der Einkommensschere unerlässlich
Wien (OTS) - "Frauen erleiden noch immer immense Nachteile auf dem
Arbeitsmarkt. All diese Nachteile wirken sich unterm Strich auch auf
das Einkommen aus, das Frauen heute in der Arbeitswelt erzielen
können", sagt AK Präsident Herbert Tumpel, "die betroffenen Frauen
verlieren Monat für Monat viel Geld." Obwohl es gelungen ist, dass
Frauen bei der Bildung aufgeholt haben, sind die Einkommensnachteile
und die Barrieren für Karrieren noch immer Realität. Die Ursachen
sind vielfältig. Sie beginnen bei der Berufswahl, setzen sich bei den
geringeren Karrierechancen fort, zeigen sich in der Benachteiligung
bei Teilzeit und Berufsunterbrechungen sowie bei den geringeren
Weiterbildungschancen. Tumpel fordert anlässlich des heutigen "Equal
Pay Day" Frauenförderung schon bei der Berufswahl, Maßnahmen gegen
Einkommensdiskriminierungen im Beruf und gleiche Chancen bei
Teilzeitarbeit, Weiterbildung und beruflichem Aufstieg.
Die Fakten sind:
+ Das mittlere Bruttojahreseinkommen von Frauen (16.748 Euro) ist um
41 Prozent geringer als von Männern (28.226 Euro).
+ Ganzjährig vollzeitbeschäftigte Frauen verdienen um 22 Prozent
weniger als Männer (27.078 Euro im Vergleich zu 34.839 Euro). Besser
sieht die Einkommenssituation im öffentlichen Dienst aus: Hier
beträgt die Einkommensschere nur 12 Prozent bei ganzjährig
Vollzeitbeschäftigten (Frauen: 36.399 Euro und Männer: 41.210 Euro)
+ Österreich ist mit einem Einkommensnachteil der Frauen von über 25
Prozent bei den Stundenlöhnen fast Schlusslicht in Europa. Nur
Estland liegt noch schlechter (30,3).
+ Nur 25 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen haben eine
Tätigkeit, die qualifiziert ist. Bei den Vollzeitbeschäftigten sind
es 45 Prozent.
+ Für Frauen ist es ungleich schwieriger die Karriereleiter
hinaufzukommen. Während 55 Prozent der Männer qualifizierte
Tätigkeiten innehaben, ist das nur bei 31 Prozent der Frauen der
Fall.
+ Trotz Gleichziehen bei den Abschlüssen können Frauen ihre Bildung
am Arbeitsmarkt nicht adäquat nutzen.
+ Der Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen ist zu oft versperrt. Die
Chance auf betriebliche Weiterbildung ist bei Frauen um ein Fünftel
geringer als bei Männern.
+ Nach Abzug objektiver Faktoren wie Arbeitszeit, Branche, Tätigkeit,
Bildung, Betriebszugehörigkeit sind 15 Prozent des Lohnunterschiedes
damit nicht geklärt.
+ Massive Probleme beim Wiedereinstieg und bei Berufsunterbrechung,
dadurch bleiben die Einkommen zurück. Frauen erleiden
Einkommennachteile durch den Ausfall von Bienalsprüngen, geringerer
Anrechnung von Vordienstzeiten und späterer Karriere.
AK-Forderungen:
+ Förderung bereits bei der Berufsauswahl: Erfolgversprechend sind
Maßnahmen, die sowohl bei der Berufswahlentscheidung als auch beim
Verhalten der Betriebe ansetzen. Frauen wählen dann
nichttraditionelle Berufe, wenn sie auch durch reale
Beschäftigungschancen dazu ermutigt werden.
Verpflichtende Berufs- und Bildungswegorientierung an allen Schulen
als eigenes Unterrichtsfach mit dem Ziel, Mädchen abseits
traditioneller Berufs- und Bildungswahl entlang ihrer Neigungen,
Talente und Interessen besondere Hilfestellung zu geben.
+ Mehr Frauen in Führungspositionen: Verbindliche Geschlechterquote
bei der Besetzung von Aufsichtsräten und Vorständen in großen
Aktiengesellschaften und GmbH.
+ Förderung der betrieblichen Weiterbildung: Ein Recht auf mindestens
35 Stunden Weiterbildung im Jahr soll sicherstellen, dass auch Frauen
entsprechend zum Zug kommen.
+ Gleiche Chancen mit Teilzeit: Teilzeitbeschäftigte müssen bei der
betrieblichen Weiterbildung und beim beruflichen Aufstieg
gleichbehandelt werden.
+ Keine Nachteile für Frauen mit Kindern: Karenzzeiten müssen analog
zu den Zeiten des Präsenzdienstes voll als Dienstzeit angerechnet
werden.
+ Transparenz bei Karriere und Einkommen: Betriebe müssen sich aktiv
mit dem Thema Lohnunterschied auseinander setzen. Notwendig sind
Berichte der Betriebe nach dem Vorbild Schweden über die
Gehaltsstruktur nach Geschlecht, die auch die geschlechtsspezifische
Verteilung hinsichtlich Teilzeit, Vollzeit, nach Lehrberufen und
führenden Positionen offenlegen. Bei vorhandenen Benachteiligungen
muss ein konkreter Maßnahmenplan erstellt werden, wie diese zu
beseitigen sind. Zur Erleichterung bei Gehaltsverhandlungen soll ein
laufend aktualisierter Gehaltsrechner erstellt werden, der Einblick
über die übliche Entlohnung nach verschiedenen Berufen und
Tätigkeiten in den jeweiligen Branchen gibt.
Bei Förderungen und Vergabe von Aufträgen soll die
Gleichstellungsbilanz der Betriebe berücksichtigt werden.
Rückfragehinweis:
Thomas Angerer
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2578
mailto:thomas.angerer@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at
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