• 10.04.2009, 11:05:20
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Amon: Langzeitversichertenregelung gilt bis 2013

Sozialminister ist gefordert, Vorgehensweise nach 2013 vorzuschlagen

Wien (OTS) - Zu diversen Debattenbeiträgen zur
Langzeitversichertenregelung sagte heute, Freitag,
ÖAAB-Generalsekretär Abg.z.NR Werner Amon, dass "es überhaupt keinen
Grund für diese gegenwärtige Diskussion gibt. Die
Langzeitversichertenregelung gilt bis 2013 und das Regierungsprogramm
sieht vor, dass der Sozialminister eine entsprechende Gesetzesvorlage
vorbereitet, die sich mit der Frage, wie man nach 2013 mit dieser
Regelung umgeht, beschäftigt", so Amon. "In der berühmt-berüchtigten
Nationalratssitzung vom September des Vorjahres haben nicht zuletzt
die Sozialdemokraten eine von uns eingebrachte Variante, die eine
sinnvolle Ausschleifregelung nach 2013 vorgesehen hätte, abgelehnt.
Umso mehr liegt die Verantwortung nun bei der SPÖ und wir erwarten
uns daher eine lösungsorientierte Vorgehensweise in dieser Frage",
erklärte Amon.

Klar ist, dass der ÖAAB immer dafür eingetreten sei, dass in
Pension gehen kann, wer"45 Jahre (bzw. 40 bei Frauen) aktiv Beiträge
geleistet hat", so Amon. Alle Sonderformen der Anrechnung,
insbesondere Krankengeldbezugszeiten, stünden auf einem anderen
Blatt, "weil letztlich - bei aller Wichtigkeit von Ersatzzeiten - das
Gesamtsystem nicht zuletzt von jenen getragen wird, die "echte"
Beiträge leisten. Dies sollten auch diverse Pensionsexperten zur
Kenntnis nehmen, denn nicht nur die formale Dauer von Pensionszeiten
spielt eine Rolle, sondern vor allem die reale Einzahlung in das
System", erklärte der ÖAAB-Generalsekretär.

Gerade die jetzige Debatte zeige deutlich, wie verfehlt der
Begriff "Hacklerregelung" - der sich auch im Gesetz nicht wieder
finde - sei. "Er wird jedoch offenbar bewusst immer wieder verwendet,
um angebliche Ungerechtigkeiten aufzuzeigen. Fest steht, dass es sich
dabei um eine Langzeitversichertenregelung handelt, bei der eben der
Grundsatz "45 Jahre sind genug" (40 bei Frauen) gilt. Klar ist auch,
dass sich die Langzeitversichertenregelung deutlich von der
Nachtschicht- und Schwerarbeitspension abgrenzt, da diese eine echte,
vorzeitige Alterspension wegen besonders schwerer körperlicher Arbeit
oder Nachtarbeit ist. Diese beiden Dinge sollte man aufgrund der
gegenwärtigen Gesetzeslage der Anständigkeit halber auseinander
halten", so Amon. "Die Langzeitversichertenregelung gilt jedenfalls
bis 2013 und das Regierungsprogramm spricht eine deutliche Sprache.
Dem ist nichts hinzuzufügen", schloss Amon.

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