- 09.04.2009, 11:44:48
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AKNÖ deckt auf: Arbeitslosen Rezeptgebührenbefreiung verwehrt
Staudinger fordert Umsetzung des Verwaltungsgerichtshofentscheids
Wien (AKNÖ) - Für Personen, die 14 mal ein Einkommen im Jahr
beziehen, gilt bei der Rezeptgebührenbefreiung eine andere Berechnung
als für jene, die 12 mal im Jahr ein Einkommen erhalten, wie etwa
Arbeitslose. Doch die Realität schaut anders aus. Die AKNÖ fordert
sofortige Abhilfe.
Personen, die 12 Einkommen pro Jahr beziehen, sind laut
Verwaltungsgerichtshof von der Rezeptgebühr befreit, wenn sie
monatlich nicht mehr als 900 Euro erhalten. Bei der AKNÖ haben sich
Betroffene gemeldet, denen die Befreiung durch die Sozialversicherung
verweigert wurde. AKNÖ-Präsident Staudinger fordert den Hauptverband
der Sozialversicherungsträger auf, die Krankenversicherungsträger zur
Respektierung der Verwaltungsgerichtshofsentscheidung zu drängen.
Doris S. ist arbeitslos und bezieht Notstandshilfe. Sie bekommt 838,
20 Euro monatlich, 12 Mal im Jahr. Damit muss sie von der
Rezeptgebühr befreit werden. Ihr Antrag wurde von der Krankenkasse
abgelehnt. Sie wandte sich an die AKNÖ. "Frau S. steht eine
Befreiung von der Rezeptgebühr eindeutig zu. Sie bleibt unter der
Grenze von 900 Euro. Laut einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes von 2005, ist bei Menschen deren Einkommen
nur 12 mal ausbezahlt wird, der höhere Richtwert von 900 Euro
heranzuziehen, weil sie nur 12 Monatsgehälter erhalten statt 14",
erklärt Sozialrechtsexperte Mag. Josef Fraunbaum. AKNÖ-Präsident
Josef Staudinger meint dazu: "Die Rezeptgebühr beträgt immerhin 4,90
Euro pro Medikament. Insbesondere in Zeiten steigender
Arbeitslosigkeit darf die Missinterpretation einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes nicht dazu führen, dass sich Menschen, die
Arbeitslosengeld beziehen, ihre Medikamente nicht mehr leisten
können. Deshalb fordern wir vom Hauptverband der
Sozialversicherungsträger, dass die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes endlich umgesetzt wird. Nach vier Jahren ist
das hoch an der Zeit."
Rückfragehinweis:
AKNÖ Sozialrecht
Mag. Josef Fraunbaum
Tel.: (01) 58883-1418
http://noe.arbeiterkammer.at
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