- 07.04.2009, 10:08:14
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Grundsatzurteil des OLG Wien zu Leiharbeiter-Löhnen
Ausweichen auf Niedriglohn unterbunden - AKNÖ erreichte 13.285 Euro Nachzahlung
Wien (OTS) - Ein Arbeitskräfteüberlasser muss seine
LeiharbeiterInnen nach dem Arbeitskräfteüberlasser-Kollektivvertrag
entlohnen, auch wenn er eine Gewerbeberechtigung als Gebäudereiniger
besitzt. Ein Ausweichen in eine Niedriglohn-Branche ist nicht
erlaubt, stellte das Oberlandesgericht Wien in einem soeben
erschienenen Urteil fest. AKNÖ-Vizepräsident Hermann Haneder: "Dieses
Grundsatzurteil, das unsere Rechtsabteilung erkämpft hat, ist von
unschätzbarem Wert. Hätte dieses Beispiel von Lohndumping Schule
gemacht, wäre der Teufel los gewesen."
Der Arbeitskräfteüberlasser aus Wien beschäftigt 1.500 Leiharbeiter
in ganz Österreich und ist Teil eines weltweiten Konzerns mit 22.000
Arbeitern und 1 Milliarde Euro Umsatz. Eine dieser 22.000
ArbeiterInnen wurde über mehrere Jahre als Gebäude- und
Fassadenreinigerin entlohnt, obwohl sie in einem
niederösterreichischen Industriebetrieb in der
Mehrwegflaschenkontrolle eingesetzt war.
Die Lohndifferenz betrug zwischen 300 und 500 Euro pro Monat. Allein
im Jahr 2003 belief sich die Lohndifferenz auf 7.000 Euro, im Jahr
2004 auf 7.290 Euro und von Jänner bis April 2005 auf 2.400 Euro.
Mag. Gabriele Lukassen von der AKNÖ-Rechtsabteilung: "Die Arbeiterin
war über Jahre voll in die Organisation des Betriebes aus der
Getränkeindustrie eingebunden. Alle Urlaubs- und
Überstundenvereinbarungen wurden mit dem Schichtleiter getroffen,
keine Spur von Gebäude- oder Fassadenreinigung. Hier ging es nur um
Lohndumping."
Aufmerksamer Betriebsrat gab den Hinweis
Ein aufmerksamer Betriebsrat, der nicht zusehen wollte, wie Teile der
Kollegenschaft zu Niedriglohnbedingungen eingesetzt wurden, gab
schließlich den entscheidenden Hinweis. Gabriele Lukassen: "Obwohl
die AKNÖ bereits in erster Instanz gewonnen hatte, legte der
Arbeitskräfteüberlasser Berufung ein. Es ging in diesem Fall um sehr,
sehr viel Geld. Wäre es einem Arbeitskräfteüberlasser gelungen, diese
Praxis fortzusetzen, hätte dies zu einem Dammbruch in der gesamten
Branche geführt. Die Folgen für zehntausende Leiharbeiter wären
unabschätzbar gewesen. Gerade in dieser Zeit, wo Leiharbeiter doppelt
unter Druck stehen, ein richtungsweisendes Urteil."
13.285 Euro (brutto) Nachzahlung - doch 5.300 Euro sind
verjährt
Das ganze Ausmaß der Übervorteilung wird erst deutlich, wenn man die
erkämpfte Summe und den verfallenen Betrag zusammenzählt: Die
Arbeiterin erhielt während ihrer gesamten Beschäftigungszeit um
18.600 Euro (brutto) zu wenig bezahlt. Die gesetzlichen
Verjährungsfristen spielten dem Arbeitskräfteüberlasser noch einmal
in die Hände. Gabriele Lukassen. "Ich hoffe, die Eigentümer werden
mit diesem Geld nicht froh. Es gehört einer Arbeiterin, die 8 Stunden
am Tag abertausende leere Getränkeflaschen kontrolliert hat. Ihr
hätte man keine Fehler verziehen."
Rückfragen: Mag. Gabriele Lukassen, AKNÖ-Rechtsabteilung, Tel.
05-7171-7126
Rückfragehinweis:
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Chef vom Dienst:(01) 58883-1200
mailto:[email protected]
http://noe.arbeiterkammer.at
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