• 03.04.2009, 11:35:44
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VSStÖ erinnert an Stichtag für ÖH-Wahlberechtigung

Bis zum 7. April einzahlen

Wien (SK) - Um für die heurigen ÖH-Wahlen stimmberechtigt zu sein,
muss der ÖH-Beitrag - auch wenn keine Studiengebühren zu zahlen sind
- bereits am 7. April am Konto der Universität eingelangt sein. "Die
meisten Studierenden bekommen diese Benachrichtigung von ihrer Uni
gar nicht. Wenn sie dann erst später einzahlen, sind sie nicht
wahlberechtigt. Schon bei den letzten Wahlen mussten die
Wahlkommissionen tausende Studierende abweisen, weil sie nicht
stimmberechtigt waren", kritisiert Sophie Wollner, Spitzenkandidatin
des VSStÖ. Der VSStÖ fordert Wissenschaftsminister Hahn auf, statt
mit teuren und sinnlosen Renommierprojekten wie e-Voting zu
experimentieren, lieber eine Regelung zu finden, die Studierende
nicht aufgrund eines fast unbekannten Stichtags von ihrem Wahlrecht
ausschließt. ****

Weiters macht der VSStÖ auf die nächste Frist für die Einzahlung des
ÖH-Beitrags und gegebenenfalls der Studiengebühren aufmerksam. Bis
zum 30.April muss der ÖH-Beitrag - auch bei einer
Studiengebührenbefreiung - bei der Uni eingelangt sein. "Studierende,
die den Beitrag nicht innerhalb der Frist bezahlen, exmatrikuliert
die Uni ohne Vorwarnung", erklärt Wollner. (Schluss) mb/mp

Rückfragehinweis: Oona Kroisleitner, VSStÖ-Pressesprecherin +43 676
38 58 813

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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